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jobcenter Kreis Steinfurt

Geschäfts­bericht

2023

Nichts ist so beständig wie der Wandel. Das Zitat des griechischen Philosophen Heraklit beschreibt unsere aktuellen Heraus­forder­ungen sehr treffend. Denn wir müssen uns stetig mit Veränderungen auseinander­setzen, die sich durch Digitalisierung und globale Krisen immer mehr zu beschleu­nigen scheinen. Hinzu kommen divergierende politische Ausrichtungen, die Veränderungsprozessen in unserer Arbeit noch zusätzliche Dynamik verleihen.

In der Folge sind wir gezwungen bisher vermeintlich konstante Faktoren zu hinterfragen und uns immer wieder neu aufzustellen. Das fällt nicht immer leicht. Dennoch machen wir es gerne, weil immer mehr Menschen im Kreis Steinfurt uns und unsere Angebote brauchen.

Gerade in diesen unsicheren Zeiten ist der Erfolg unseres Handelns essentiell für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger. Daher freut es uns, dass wir viele starke Partner am Arbeitsmarkt haben, die sich gemeinsam mit uns dafür einsetzen, in Not geratene Menschen zu unterstützen und ihnen den Weg (zurück) ins Berufsleben zu ermög­lichen. Dieses Miteinander zeichnet unsere Arbeit als kommunales Jobcenter aus.

Die Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern macht uns als Jobcenter so erfolgreich.

Dr. Martin Sommer Vorsitzender des Verwaltungsrates jobcenter Kreis Steinfurt

Ein Jahr Bürgergeld

Unser Schritt nach vorn

– und wieder zurück

Am 1. Januar 2023 löste das Bürger­geld das bisherige Arbeits­losengeld II sowie das Sozialgeld ab. „Hartz IV“ war Vergangenheit. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ blieb zwar grundsätzlich bestehen, aller­dings richtete sich der Fokus seit Jahres­beginn verstärkt auf das Fördern der Menschen im Leistungs­bezug.

Sie sollten – so das politische Ziel – mehr Freiheit und Vertrauen erfahren. Darüber hinaus sollte die staatliche Hilfe bürger­näher, unbürokratischer und zielgerichteter erfolgen. Statt Leistungsbeziehende schnellstmög­lich zu vermitteln, sollten Menschen in der Grundsicherung besser qualifiziert und damit dauerhaft in Arbeit gebracht werden.

Das Bürgergeld stärkt den sozialen Zusammenhalt und ist ein Schritt nach vorne, für uns alle, als Gesellschaft.

Hubertus Heil Bundesminister für Arbeit und Soziales

Außerdem stellte die Bundesregierung die Berechnung der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage. Neben der Preis- und Lohn­ent­wick­lung wird seit dem 1. Januar 2023 die Inflation stärker berücksichtigt, um die Bürgergeldberechtigten in Krisenzeiten verlässlicher abzusichern. Der Zeitraum für die Einführung des Bürger­geldes war knapp bemessen. Das Gesetz wurde Ende November 2022 im Bundes­tag verabschiedet und trat bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft. Eine Heraus­forderung für uns als Jobcenter. Der wir uns aber gerne gestellt haben, da wir von der Richtigkeit der Neu­er­ungen überzeugt waren. Neue Anträge, neue Arbeitshilfen, eine neue Kunden­ansprache – es gab viel zu tun, sowohl in der passiven Leistungs­gewährung als auch in der Arbeitsvermitt­lung.



Auf zu neuen Ufern

Das Bürgergeldjahr startete für uns als Jobcenter nicht mit dem 1. Januar, sondern bereits Ende Dezember, da wir die Auszahlungen an die Leistungsberechtigten immer im Voraus bis zum letzten Werktag des Vormonats auf den Weg bringen müssen.

Durch die Erhöhung – übrigens der stärkste Anstieg der Regelbedarfe seit dem Inkraft­treten der Grundsicherung für Arbeits­suchende – fielen die durchschnitt­lichen Zahlungs­ansprüche pro Bedarfsgemein­schaft deutlich höher aus.

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Insgesamt stiegen die Ausgaben für die Leistungen zum Lebensunterhalt in 2023 deutlich. Wir zahlten rund 75 Millionen Euro an die Bürgergeldbeziehenden aus. Zum Vergleich: im Vorjahr waren es 58 Millionen Euro – also 29,3 Prozent weniger. Dieses große Plus resultiert neben dem Anstieg der Regelsätze auch aus der Tatsache, dass immer mehr Haushalte, sprich Bedarfs­ge­mein­schaften, unsere Unter­stützung benötigen. Insgesamt verzeich­nen wir in 2023 rund 12 Prozent mehr Bedarfs­gemein­schaften als in 2022.

Bei der Berechnung der Ansprüche mussten die Mitarbeitenden der passiven Leistungs­gewährung unter anderem verän­derte Karenz­zeiten, höhere Schon­vermögen sowie höhere Freibeträge berücksichtigten. Denn mit der Einführung des Bürgergeldes sollen sich Menschen, die erstmals Unterstützung benötigen, ganz der Arbeitsuche oder der Qualifizierung widmen können. Sie sollen sich im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs keine Sorgen um ihre Wohnung oder ihr Erspartes machen. Dementsprechend hatten wir in 2023 im Bereich der Kosten der Unterkunft deutliche Mehrausgaben in Höhe von 10 Millionen Euro oder 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Gesamtausgaben in diesem Bereich beliefen sich auf rund 59 Millionen Euro.

Trotz der gestiegenen Mehrausgaben in 2023 war unsere Haltung klar: Das Bürgergeld war ein richtiger Schritt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil mit dem Bürgergeld Lebens­leistungen von Männern und Frauen, die, aus welchen Gründen auch immer, auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, besser geschützt werden. Denn seit dem 1. Januar gelten in der Karenzzeit höhere Schon­vermö­gen und unsere Mitarbeitenden in der passiven Leistungsgewähr­ung müssen Rücklagen der Altersvorsorge bei der Berech­nung von Bedarfen nicht länger berücksichtigen.

Darüber hinaus fanden und finden wir es wichtig: Menschen im Leistungsbezug mehr Vertrauen und Wertschätzung entgegen zu bringen. Freiwilligkeit statt Zwang – ein Grundgedanke, der tragend ist für unsere Arbeit.

Mehr Freiwilligkeit wagen

Weitere zentrale Änderungen traten zum 1. Juli in Kraft. Eine der wichti­gsten Botschaften – insbesondere an jüngere Bürgergeldbeziehende: Arbeit lohnt sich.

Daher gelten seit Juli höhere Freibeträge für sie. So dürfen Schülerinnen und Schüler in den Ferien unbegrenzt dazuverdienen und können künftig den Lohn aus ihrem Minijob behalten. Bislang galt für sie eine Höchst­grenze von 2.400 Euro. Auch das Ehren­amt wird künftig stärker geför­dert und es gibt bessere Zu­verdienst­möglich­keiten.

Mit der zweiten Stufe der Neu­regelungen setzen wir die 'Herzstücke' des Bürgergeldes um: mehr Chancen für Bürgergeld-Beziehende durch Qualifikation und Weiterbildung.“

Hubertus Heil Bundesminister für Arbeit und Soziales Grußwort Servicestelle SGB II

Der Perspektivwechsel von der schnellen zur nachhaltigen Arbeitsmarktintegration war bereits zum Jahresbeginn vollzogen. Allerdings wurde diese neue Ausrichtung seit der zweiten Jahreshälfte mit finan­ziellen Anreizen sowie veränderten Beratungs- und Coachingansätzen in der Arbeitsvermittlung untermauert.

Seitdem gibt es für die erfolgreiche Teil­nahme an Qualifizierungsmaßnahmen einen Bürger­geld-Bonus in Höhe von 75 Euro. Ein monat­liches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro erhalten Teilneh­mende von beruf­lichen Weiter­bildungs­maßnahmen. Dazu belohnen wir Umschü­ler für das Bestehen von Zwischen­prüfungen und Ausbildungen mit Weiterbildungs­prämien. Insgesamt konnten wir so in den vergangenen sechs Monaten 170 Personen fördern. Hierfür haben wir insge­samt rund 50.000 Euro ausgezahlt.

Nicht jeder Mann bzw. jede Frau im Bürger­geld­bezug steht unmittelbar vor dem Sprung in Beschäftigung. Ganz im Gegenteil: Immer mehr Bürgergeld­beziehende weisen multiple Vermittlungs­hemmnisse auf, so dass sie mehr Zeit und mehr Beratung benötigen, um wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Für diese Kundinnen und Kunden besteht seit Juli die Möglichkeit des ganz­heit­lichen Coachings. Abhängig vom individuellen Bedarf der Kundinnen und Kunden setzen wir dabei auf unterschiedliche Schwerpunkte: Vermittlungs-, Stabilisierungs- und Gesundheitscoaching sowie beschäftigungsbegleitendes Coaching. Kundinnen und Kunden, die von diesem Angebot Gebrauch gemacht haben, wurden während dieser Zeit durchgehend bei persön­lichen und beruflichen Frage­stellungen durch einen Coach begleitet.

Eine weitere große Neuerung hin zu mehr Freiwilligkeit und Eigenverantwortlichkeit war der Wechsel von der Eingliederungs­vereinbarung mit Rechtsfolgenbelehrung hin zu einem gemeinsam entwickelten Kooperationsplan in der Arbeitsvermit­tlung. Diese neue Beratungs­grundlage steht sinnbildlich für das neue Miteinander auf Augenhöhe. Die in diesem Zusammen­hang eingerichtete Schlichtungsstelle im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitsvermittlung und Bürger­geldbeziehenden kam übrigens bislang nicht zum Einsatz. Obwohl bis Ende 2023 mehr als 3.500 Kooperationspläne vereinbart wurden.

Mit dem Bürgergeld haben wir zeitgleich unsere Beratungskonzeption modifiziert. Auch hier setzen wir primär auf Eigen­verantwortung und den Willen der Bürger­geldbeziehenden, die persönlichen Integrationschancen verbessern zu wollen, um so die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Eine motivierende und wertschätzende Ansprache – so unser Anspruch – soll Kundinnen und Kunden im Leistungsbezug zur Teilnahme bewegen. Diese Haltung spiegelt sich zum einen in den Einladungs­schreiben zu unseren Beratungen wider. Zum anderen wurden alle Mitarbeitenden zu Beginn des Jahres auf die Motivierende Gesprächsführung als neues kommunika­tives Tool eingestimmt. Ab dem zweiten Halbjahr 2023 konnten alle interessierten Mitarbeitenden mit direktem Kundenkon­takt intensiv in dieser Kommunika­tions­technik geschult werden. Insgesamt haben bislang 55 Mitarbeitende von diesem neuen Angebot profitiert, während 90 weitere die Fortbildung in 2024 absolvieren werden.



Kann weg, oder doch nicht?

Mit freiem Kopf in die berufliche Zukunft starten. Lebensunterhalt und Wohnung gesichert wissen. Die passende Weiter­bildung finden oder den fehlenden Ab­schluss nachholen. Gut beraten sein und mit dem Jobcenter auf Augenhöhe planen. Kurze Wege und weniger Bürokratie. Kurz: Das Bürgergeld bietet Arbeitsuchenden alles, um eine langfristige, gute Beschäf­tigung zu finden. Schöne Aussichten. Also alles gut, oder?

Nicht ganz, denn bereits Ende Juni – also noch vor dem Start der zweiten Bürger­geldstufe – plante die Bundes­regierung, die Finanzmittel für unsere Arbeit zu kürzen. Insgesamt 500 Millionen Euro sollten die Jobcenter gemeinsam einsparen, trotz steigender Anforderungen durch den Perspektivwechsel in der Arbeitsvermitt­lung bei gleichzeitig gestiegenen Verwaltungskosten aufgrund des Tarif­abschlusses im öffentlichen Dienst. Kurz gesagt: Mehr Aufgaben und mehr Verantwortung sollten mit weniger finanziellen Mitteln bestritten werden.

Im Spätsommer präsentierte die Bundes­regierung dann die Pläne wie dieses Vorha­ben zu realisieren sei: Junge Arbeitslose unter 25 Jahren im Bürgergeld­bezug sollten zukünftig von der Agentur für Arbeit betreut werden. Fiskalische Gründe waren für die geplante Neuausrichtung handlungsleitend. Nach heftiger Kritik aus nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen verwarf die Bundesregierung das Vorhaben und opferte stattdessen die Förderung der beruf­lichen Weiterbildung für Bürgergeld­beziehende sowie die Umsetzungs- und Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von Bürgergeldbeziehenden. Auch diese Vorschläge führen zu einer deutlichen Verschlechterung beruflicher Perspektiven von Bürgergeldbeziehenden – allerdings für eine andere Zielgruppe.

All diese offen geführten politischen Diskussionen, in die wir uns selbstver­ständlich auch an verschiedener Stelle eingebracht haben, führten intern zu Unruhe. Perspektiven für unsere Kundin­nen und Kunden zu entwickeln ist uns eine Herzensangelegenheit, die fiskalisch orientierten Pläne der Bundes­regierung erschweren die Umsetzung sehr deutlich. Gleichzeitig hängen an den auf dem Papier getroffenen Zuständigkeits­wechseln Arbeitsplätze – Lebensentwürfe von Kolleginnen und Kollegen. Sich unter diesen Umständen auf die Arbeit zu fokussieren, fällt schwer.

Die Diskussionen um die Mittelkürzungen für unsere Arbeit haben darüber hinaus die Maßnahmeplanung erschwert. Statt wie in 2023 mit rund 11,5 Millionen Euro, planten wir für das kommende Jahr nur noch mit knapp 10 Millionen Euro bei gleichzeitig steigenden Bedarfen. Die aufgezeigten Perspektiven für Folgejahre sehen weitere Kürzungen vor.



Alles zurück auf Anfang

Im Herbst prägte die Migrationsdebatte die politische Landschaft. Zu viele Flüchtlinge, zu wenig Platz in den Kommunen. Zeitgleich präsentierte die Friedrich-Ebert-Stiftung ihre europäische Vergleichsstudie „Mit offenen Armen – die kooperative Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in Europa. Eine Alternative zum Asylsystem?“. Ein zentrales Ergebnis: Die Arbeitsmarkt­integration ukrainischer Kriegsflüchtlinge läuft in Deutschland schleppender als im europäischen Ausland. Gründe seien neben der Bürokratie auch falsche Anreize. Kurz gesagt: Das Bürgergeld sei zu hoch, Arbeit lohne sich nicht. Gleichzeitig musste das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das Bürgergeld Mehrkosten in Höhe von 2,1 Milliarden Euro einräumen.

Wir erwarten eigene Anstrengungen, und Arbeitsangebote müssen angenommen werden.“

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, Pressekonferenz 18.10.23 – Vorstellung des Job-Turbos in der Bundespressekonferenz

In dieser Situation wartete Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, mit dem Job-Turbo für Geflüchtete auf. Sie sollen zügiger in den Arbeitsmarkt integriert werden. Wer seinen Sprachkurs absolviert hat, soll schnellstmöglich Arbeit finden.

Daneben hat das Land Nordrhein-West­falen für alle kommunalen Jobcentern die Vermittlungsoffensive gestartet. Ihr Ziel: Kurzfristig jeder Person im Bürgergeld, die arbeits­fähig ist, ein konkretes Jobangebot zu unterbreiten. Diejenigen, die arbeiten können, sollen auch arbeiten gehen“, fasst Minister Karl-Josef Laumann, die Intention zusammen.

Außerdem möchte die Bundesregierung den erst im Juli 2023 eingeführten Bürger­geldbonus in Höhe von 75 Euro bereits im Sommer 2024 wieder streichen. Mit diesem Bonus sollten Anreize für Weiterbildungen gesetzt werden, die zu einem Berufsab­schluss führen.

Für unsere Arbeit bedeutet diese Ent­wicklung, dass der entscheidende Gedanke der Bürger­geldeinführung nach nicht mal einem halben Jahr schon wieder obsolet ist. Seit Ende 2023 soll unsere Arbeits­vermittlung wieder in die erstbesten Jobs vermitteln. Weiterbildung erfolgt wieder nur nachrangig. Statt auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung, können und sollen wir wieder mit mehr Druck arbeiten. Nach nicht mal zwölf Monaten ist er wieder da: der Vermittlungsvorrang.

Eine Herzensangelegenheit

Kinder, die unsere Unterstützung benötigen

Zu unseren Kundinnen und Kunden gehören nicht nur Menschen, die im erwerbsfähigen Alter sind. Auch über 6.400 Kinder und Jugendliche sind aufgrund ihrer familiären Situation auf unsere Unterstützung angewiesen. Insbesondere für sie mehr Chancen­gleichheit im Alltag herzustellen, ist eine Herzens­angelegenheit von uns.

Bildung- und Teilhabe

Wir wollen, dass sie – unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern – die Möglichkeiten haben, an Klassenfahrten teilzunehmen, Nachhilfeunterricht zu besuchen oder im Fußballverein mit zu machen. Um genau das sicherzustellen, unterstützen wir Familien mit Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabe­paket. Denn wir finden: Jedes Kind muss eine faire Chance auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten und seine Fähigkeiten entwickeln können.

Im vergangenen Jahr haben wir insgesamt rund 9,8 Millionen Euro an Bildungs- und Teilhabeleistungen ausgezahlt. Das waren 30,0 Prozent mehr als im Vorjahr.

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Die größte Summe mit insgesamt rund 4,4 Millionen Euro floss, wie in der Vergangen­heit auch, in die Mittagsverpflegung. Da es in 2023 erstmals seit 2020 keinerlei Corona-Beschränkungen gab, konnten Schulen wieder verstärkt Klassenfahrten und Tagesausflüge anbieten, so dass es hier zu einem deutlichen Ausgabenplus im Vergleich zu 2022 kam. Etwas anders ist die Steigerung beim Schulbedarfspaket zu erklären. Hier hat der Gesetzgeber den Auszahlungsbetrag um 39 Euro bzw. 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr deutlich nach oben gesetzt. Jeder Schüler und jede Schülerin erhielt in 2023 insgesamt 195 Euro für die persönliche Schulausstattung.

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist nicht auf bürgergeldbezieh­ende Familien beschränkt. Auch Kinder aus einkommens­schwachen Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können diese Förderung in Anspruch nehmen. Während aber Kinder, die finanzielle Unterstützung durch das SGB II, SGB XII oder das Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, automatisch vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren, wird diese Förderung für Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag nur auf Antrag gewährt. Es besteht also eine Holschuld für Familien.

Um die Hürde für alle anspruchsberech­tigten Familien möglichst gering zu halten, haben wir im vergangenen Jahr, neben mehr­sprachigen Infoflyern, Plakaten und unserer in bürgerfreundlicher Sprache formulierten Broschüre zu den Leistungen, erstmals eine Broschüre in leichter Sprache in den Schulen zur Verfügung gestellt.

Von dieser profitieren Menschen mit sehr geringem Bildungsstand, kognitiven Einschränkungen oder sehr geringen Deutschkennt­nissen. Die Resonanz auf dieses Informationsangebot war sehr gut, so dass wir es auch zukünftig vorhalten und wenn möglich, auch auf andere Aufgaben­bereiche übertragen. Denn uns ist wichtig: Menschen sollen nicht nur wissen, dass der Staat ihnen in schwierigen Lebenssituationen finanziell unter die Arme greift, sondern auch, wie sie die staatliche Unterstützung konkret in Anspruch nehmen können.

Schule macht Beruf

Unter die Arme greifen, ist auch das passende Stichwort für das Projekt „Schule macht Beruf“. Es zielt auf schulmüde Jugendliche ab und wurde von uns in Kooperation mit dem Schulamt, den Jugendämtern, der Agentur für Arbeit, Vertretungen aus den Kommunen und der Schul­aufsicht konzipiert. Das Angebot ist aus unserem erfolgreichen Projekt Dock 14 im Rahmen von §16h SGB II hervor­gegangen. Kurz zusammengefasst: Schulmüde Jugendliche sollen durch das Projekt wieder an Schule herangeführt werden, um ihren Schulabschluss zu machen. Damit dies gelingt, entwickeln die Betroffenen mit Unterstützung einer sozialpädago­gischen und schulpsychologischen Begleitung eine tragfähige berufliche Zukunftsperspektive.

Mit diesem Angebot können wir früh­zeitig eingreifen. Wir sind da, wenn Jugendliche drohen, ihren Kurs hin zu einer eigenständigen beruflichen Zukunft aus den Augen zu verlieren. Denn aus Erfahrung wissen wir: einen Schul­abschluss nachzuholen ist sehr viel schwerer und eine dauerhafte, existenzsichernde Beschäftigung – ohne Schulab­schluss und Ausbildung – ist nahezu ausgeschlos­sen. Das beweist nicht zuletzt die qualifikationsspezifische Arbeitslosequote im Kreis Steinfurt. Sie liegt im Jahres­durchschnitt 2023 bei 16,8 Prozent, während sie für gelernte Kräfte bei 2,3 Prozent liegt. Daher setzen wir darauf, da zu sein, wenn Jugendliche ihre Zukunft aufs Spiel setzen. Schule macht Beruf ist ein Angebot für den gesamten Kreis. Es wurde bereits den politischen Gremien des Kreises und in den Kommunen vor­gestellt. Einzig die Finanzierung ist aufgrund der allgemein schwierigen Haushaltslage unsicher. Wir wollen dieses wichtige, wegwei­sende Projekt dennoch nicht abschreiben. Unser Ziel ist es Mittel und Wege finden, es zu realisieren. Denn eins ist klar: Ohne Schulab­schluss ist dauerhafter Bürgergeld­bezug nahezu unvermeidbar. Das zeigen auch die Zahlen: Fast die Hälfte aller arbeitslos gemeldeten Bürgergeldbeziehenden im Kreis Steinfurt hat keinen Schulabschluss. Diese Tendenz ist seit Jahren steigend.

Aktion Kinderhelme

Steigende Preise für Energie und Lebens­mittel haben viele Menschen in 2023 vor Herausforderungen gestellt. Insbesondere für einkommensschwache Familien sind Preissteigerungen eine existenzielle Bedrohung. Wenn das Geld zum Leben kaum reicht, kommen die Bedürfnisse von Kindern schnell zu kurz.

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Kinderhelme wurden vom Jobcenter finanziert.

Daher haben wir uns gerne an dem von Land Nordrhein-Westfalen ausgerufenen „Stärkungspaket NRW – gemeinsam gegen Armut“ beteiligt, indem wir Gutscheine in Höhe von 50 Euro zur Beschaffung sicherer Fahrradhelme für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren im Bürgergeldbezug ausgegeben haben. Denn ein Fahrradhelm gehört zur notwendigen Ausstattung eines jeden Grundschülers, der den Schulweg mit dem Rad zurücklegt. Damit Familien im Bürger­geldbezug ihre Kinder auch bei finanziellen Engpässen mit sicheren Helmen ausstatten können, haben wir diese zusätzliche finanzielle Unterstützung ermöglicht. Selbstverständlich haben wir alle Familien im Leistungsbezug über diese einmalige Möglichkeit informiert. Insgesamt konnten wir 744 Gutscheine ausgeben und damit einen wertvollen Beitrag zur Sicherung des Schulwegs leisten.

Nähe zu den Menschen

Wir sorgen nicht nur dafür, dass unsere erwerbs­fähigen Kundinnen und Kunden ihre finanziellen Leistungen erhalten, sondern wir arbeiten intensiv daran, dass sich ihre beruflichen Chancen verbessern.

Unser großes Plus dabei: Wir sind ein kommunales Jobcenter. Wir arbeiten im direkten Umfeld der Menschen, kennen ihre Lebens­situationen und ihre täglichen Herausforderungen. Dementsprechend können wir unsere Angebote zielgenau an ihre Bedürfnisse anpassen.

Ein Beispiel dafür: Unser Engagement für Erziehende

Die Statistiken sprechen eine klare Sprache: Beim Zugang zum Arbeitsmarkt haben Erziehende häufig schlechtere Chancen als Menschen ohne familiäre, erzieherische Verantwortung. So bezogen Ende 2022 fast 95 Prozent aller arbeitslosen Alleinerzieh­enden Bürgergeld. Daher setzten wir uns in 2023 verstärkt dafür ein, ihre Chancen auf Qualifizierung und berufliche Integration zu verbessern.

Bereits in 2022 haben wir das Institut für sozialwissenschaftliche Forschung und Entwicklung (IsFE) beauftragt, Möglichkeiten und Chancen, aber auch Schwierigkeiten und Herausforderungen der Arbeitsmarktintegration von Erzieh­enden im SGB II-Leistungs­bezug in der Region zu untersuchen.

Die Ergebnisse lagen Anfang 2023 vor. Wenn wir von Erziehenden sprechen, sprechen wir im Kreis Steinfurt aufgrund stark tradierter Rollenbilder immer noch größtenteils von Frauen. Ihre Arbeits­markt­integration scheitert zum einen am überkommenen Geschlechterdenken. Dieses ist nicht nur bei den betroffenen Frauen präsent, sondern ein gesamtgesell­schaftliches Problem. Auch wir haben in diesem Bereich klare Defizite. Zum anderen hindert mangelnde Mobilität die Frauen an einer Beschäftigungs­aufnahme, da es an gut ausgebautem ÖPNV fehlt. Eine weitere in der Studie identifizierte Schwachstelle: die beteiligten Akteure am Arbeitsmarkt, wie beispielsweise Wohlfahrtsverbände, Arbeitgeber und wir als Jobcenter, wissen zu wenig über die Arbeitsweise und die Abläufe des jeweils anderen. Diese systemimmanenten Hürden, die als Formulardschungel wahrgenommen werden, müssen abgebaut werden. Natürlich auch im Sinne aller anderen Kundinnen und Kunden von uns.

Mit Hilfe dieser Ergebnisse konnten wir erste strukturelle und inhaltliche Ansätze zur Verbesserung der Beratungsqualität bei Erziehenden erfolgreich umsetzen. So haben wir eine einheitliche, wertschätz­ende Grundhaltung gegenüber Erzieh­enden entwickelt, die über verschiedene Beratungsformate, nach innen und nach außen transportiert wurde. Schließlich sollten mehr freiwillige Angebote für Erziehende geschaffen werden. Gerne auch sozial­raumorientierte Angebote, um Erziehenden den Zugang zur Beratung zu erleichtern. Mehr und besserer Austausch mit unseren Partnern am Arbeitsmarkt stand ebenfalls auf unserer Agenda.

Konkret bedeutete dies: neben der klassischen, individuellen Beratung bei uns im Jobcenter haben wir gezielt Beratungs­angebote entwickelt, die die Erziehenden in ihrem Alltag abholten. Diese Angebote waren allesamt freiwillig und niedrig­schwellig.

So führten wir in Kooperation mit dem Arbeitskreis Frauen im März und im September das JobCafé für Erziehende und Berufsrück­kehrende durch. Es wurden Berufe in der Gesundheitspflege und die Berufsfelder in der Kinderbetreuung mit den verschiedenen Qualifizierungs- und Ausbildungsmöglichkeiten vorgestellt.

Ergänzt wurde das Angebot durch den Treff Chancengleichheit im Mai, in dem sich Frauen über allgemeine Möglichkeiten der Wiedereingliederung in Arbeit informieren konnten.

Ein weiterer Baustein: „Jobdating – Wir suchen Sie“ in Steinfurt und Recke. An diesen lokal begrenzten Angeboten nahmen insgesamt 130 Frauen teil, die sich zum Beispiel nach einer erzieherischen Berufsunterbrechung einen beruflichen Wiedereinstieg wünschen, erstmals im (deutschen) Arbeitsleben Fuß fassen oder sich beruflich verändern möchten. Das Jobdating bot ihnen die Chance, sich über ihre beruflichen Perspektiven und mögliche Qualifizierungen zu informieren und niedrigschwellig Kontakte zu lokalen Arbeitgebern zu knüpfen.

  • Bild: jobcenter Kreis Steinfurt

Jobdating in Steinfurt: Arbeitgeber und Teilnehmende kommen ins Gespräch.

  • Bild: jobcenter Kreis Steinfurt

Jobdating: Zentrale Themen werden mit allen Teilnehmenden besprochen.

  • Bild: jobcenter

Jobdating: Gemeinsam mit unseren Fachkräften werden selbstgewählte Themen erörtert.

  • Bild: Agentur für Arbeit Rheine

Treff Chancengleichheit für Frauen

Unser neuer Blick auf Erziehende zeigte in 2023 bereits erste Erfolge. So hatten wir mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Rahmen der Zielverein­barung für das Jahr 2023 vereinbart, dass wir den Abstand der Integrationsquoten von Männern und Frauen um 0,7 Prozent­punkte verringern sollten. Dieses Ziel haben wir mit erreichten 1,5 Prozent­punkten deutlich übertroffen. Ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr Chancen­gerechtigkeit.

Darüber hinaus konnten wir insbesondere Erfolge bei den Allein­erziehenden erzielen. So sank ihr Bestand bis einschließlich September 2023 um 9,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Demensprechend sank auch die Anzahl an Bedarfsgemein­schaften, in denen Alleinerziehende mit ihren Kindern leben, bis Ende 2023 um 3,6 Prozent. Derzeit stellen sie gut ein Fünftel aller Bedarfsgemeinschaften.

Wir haben in 2023 einen guten Weg beschritten. Am Ziel sind wir noch lange nicht.

Begegnungsräume

Ganz gleich, was wir auch tun, wir tun es, um unsere Kundinnen und Kunden zu unterstützen. Doch unsere Angebote können noch so gut sein – wenn sie die Menschen nicht erreichen, werden sie keine Wirkung entfalten. Genau aus diesem Grund möchten wir sie dort abholen, wo sie leben und ihren Alltag gestalten. Daher haben wir in 2023 das neue Format der Begegnungsräume eingeführt. Auch hier setzten wir auf Freiwilligkeit und Eigenmotivation der Teilnehmenden. Insgesamt haben wir – neben den beiden Jobdating-Veranstaltungen – 18 weitere Begegnungsräume durch­geführt, zu denen insgesamt über 700 Kundinnen und Kunden erschienen sind. Es gab Begegnungs­räume mit ganz unterschiedlichen beruflichen Schwerpunkten wie Pflege und Gesundheit, Handwerk, Ausbildung, Logistik oder Kinderbe­treuung. Sie fanden direkt in Unter­nehmen, bei Trägern, Wohlfahrts­verbänden oder in unseren eigenen Räumlichkeiten statt. Die Akzeptanz bei Kundinnen und Kunden, aber auch bei unseren Partnern am Arbeitsmarkt war jedes Mal sehr hoch. Und ganz wichtig: Im Anschluss an die Veranstaltungen wurden zahlreiche Qualifizierungen auf den Weg gebracht und es konnten ebenfalls direkt Arbeits­verträge geschlossen werden.

Einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg leistete unser Arbeitgeberser­vice, der viele dieser Veranstaltungen initiiert und begleitet hat. Darüber hinaus haben die verantwort­lichen Kolleginnen und Kollegen ihre Netzwerkarbeit intensiviert und zahlreiche Gespräche mit der hiesigen Wirtschaft und den Wirtschafts­verbänden geführt. Ein weiterer Baustein: Sie informierten auf verschiedenen Veranstaltungen der WESt eine Vielzahl von Arbeitge­bern zu Fördermöglichkeiten im SGB II. Darauf aufbauend boten wir im Anschluss an diese Veranstaltungen Workshops zu ganz konkreten Themen­stellungen an, die sich durch die Begegnungsräume ergeben hatten – immer mit dem Ziel, die Teilnehmenden auf eine Arbeitsauf­nahme vorzubereiten bzw. sie näher an den Arbeitsmarkt heranzubrin­gen. Daneben boten wir weitere Workshops zu ganz unterschiedlich­en Themen an, wie beispielsweise EDV Grundlagen, Berufliche Orientierung oder Vor­stellungs­gespräch simulieren. Insgesamt führten wir 147 Workshops durch, an denen gut 550 Kundinnen und Kunden teilnahmen.

Ankommen

In den vergangenen Jahren haben viele Zugewanderte neue Perspek­tiven im Kreis Steinfurt gesucht – und ein neues Zuhause gefunden. Eine Erfolgsgeschichte für uns alle. Denn die Zugezogenen bereichern unsere Region nicht nur kulturell, sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zum gemein­samen wirtschaftlichen Wohlstand.

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Um es kurz in Zahlen auszudrücken: Im Dezember 2013 hatten rund sechs Prozent aller Bürgerinnen und Bürger im Kreis Steinfurt einen ausländischen Pass. Zehn Jahre später hat sich ihre Zahl fast verdop­pelt. Heute leben 52.957 ausländische Mitbür­gerinnen und Mitbürger zusammen mit uns im Kreis Steinfurt. Und das ist gut so! Denn im gleichen Zeitraum ist die Zahl der deutschen Einwohner um 11.640 Personen gesunken. Das heißt, ohne Zuwanderung würde unsere Bevölkerung schrumpfen, würde sich der Fachkräft­mangel in vielen Bereichen noch viel gravierender auswirken, könnten viele Angebote der Daseinsvorsorge nicht aufrecht­erhalten werden.

Egal, aus welchen Gründen diese Menschen zu uns kommen, sie wollen arbeiten. Dies belegt auch die Zahl der ausländischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Kreis. Sie korreliert mit der Anzahl ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger. So hatten im Ende 2023 rund 11,5 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner einen ausländischen Pass, genauso hoch war der Anteil ausländischer sozial­versicherungs­pflichtiger Beschäftig­ter an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Kreis Steinfurt.

Erste Anlaufstelle für viele von ihnen waren und sind wir, das jobcenter Kreis Steinfurt. Im Jahr 2023 begleiteten wir jahres­durch­schnittlich 10.980 Menschen mit auslän­dischem Pass aus über 40 Ländern. Aus der Erfahrung der vergangenen zehn Jahre wissen wir, es kommt nicht darauf an, wo die Menschen herkommen – sondern ob sie die Chance erhalten, wirklich anzukommen, sich hier zu Hause zu fühlen.

Deshalb verfolgen wir eine ganzheitliche Integrationsstrategie und binden dabei von Beginn an die entscheidenden Stellen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Kommunalen Integrationszentrum, von den Sprachkurs- und Bildungsträgern sowie den Kommunen mit ein. Nur so sind wir in der Lage, den Menschen eine lückenlose Unter­stützung auf der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven zu bieten.





Schön, dass ihr hier seid

In Zeiten großer Veränderungen verschließen wir nicht die Augen – sondern eröffnen Perspektiven. Das galt und gilt gerade auch im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg. Wir heißen alle ukrainischen Kriegsflüchtlinge herzlich willkommen. Für sie wie für alle anderen Menschen im Bürger­geld­bezug wollen wir einen gleich­berechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu den Förder­möglich­keiten. Ausnahmslos. Bei der Integration von Ge­flüchteten, Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund sind jedoch zusätzliche Instrumente gefordert. Ganz einfach deshalb, weil es in diesen Fällen meist sprachliche, soziale und kulturelle Unter­schiede gibt. Daher knüpfen wir genau an diesen Punkten an und bieten gezielte Maßnahmen zur Unterstützung und Stärkung an.

Für uns war und ist Sprache der Schlüssel zum Erfolg. Genau deshalb haben wir versucht, jedem zu uns geflüchteten Menschen mit einem Sprachförderbedarf ein passendes Angebot zur Verfügung zu stellen. Dabei sind wir auch unkonventio­nelle Wege gegangen und haben Aktivie­rungs- und Ver­mittlungs­gutscheine bei verschiedenen lokalen Bildungsträgern ausgegeben, wenn die Warteliste für die Sprachkurse zu lang wurden.

Erst die Sprache, dann die Arbeit. Diese Strategie wurde – nach den Erfahrungen aus der letzten Flüchtlingskrise im Zuge des arabischen Frühlings – deutschland­weit in allen Jobcentern gefahren. Hintergrund ist, dass Ukrainer und andere Geflüchtete nicht gezwungen sein sollen, irgendeinen Hilfsjob anzunehmen, sondern sie sollen nach Mög­lich­keit in ihren entsprechenden Qua­li­fi­ka­tionen arbeiten. Ganz im Sinne des Bürgergeld-Gedankens und mit Blick auf den Fachkräftemangel.

Diese Strategie wurde nach der Veröffen­tlichung der Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung "Mit offenen Armen - die kooperative Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in Europa. Eine Alternative zum Asylregime?" vom Bundesminister für Arbeit und Soziales korrigiert. Spracherwerb solle jetzt bei der Arbeit erfolgen. Mittels Job-Turbo sollen die Geflüchteten verstärkt in Lohn und Brot gebracht werden.

Was dabei übersehen wird: In keinem euro­pä­ischen Land ist es bisher gelungen, die gute Ausbildung der ukrainischen Flüchtlinge fruchtbar zu machen. Zumeist arbeiten sie im Niedriglohnsektor. Obwohl Ärzte und Kranken­pfleger fehlen, blieben diese Berufs­kompetenzen weitgehend ungenutzt. Dabei geht es immerhin um sieben Prozent der Flüchtlinge, europaweit also um etwa 50.000 ausgebildete Gesundheitsfachkräfte. Ähnlich ist es im Erziehungs­bereich, aus dem 13 Pro­zent stammen, so ein weiteres – gern übersehenes – Fazit aus derselben Studie.

Ein Anfang – nicht das Ende

Aus Sicht deutscher Bürgerinnen und Bürger ist der Bezug von Bürgergeld das Ende eines beruflichen und damit verbunden gesell­schaftlichen Abstiegs. Tiefer geht es nicht. Der Blick ausländischer Bürger­geld­beziehenden ist in vielen Fällen durchaus anders. Für sie ist der Leistungs­bezug ein erster Schritt auf dem Weg in ein neues Leben in einer neuen Heimat. Mit dem Bezug können sie von arbeits­markt­politischen Maßnahmen – wie z.B. Sprach- und Integrationskursen – profitieren, sich weiterqualifizieren, um schließlich auf dem deutschen Arbeits­markt Fuß zu fassen. Dass dies immer wieder gelingt, zeigt die Zahl der ausländischen sozialversicherungspflich­tigen Beschäftigten. Im September 2023 waren es 19.644 Menschen mit auslän­dischem Pass, das waren fast 13.000 mehr als zehn Jahre zuvor. Daher blicken wir als Jobcenter auch durchaus optimistisch auf die große Anzahl von jahresdurchschnittlich 10.980 Bezie­henden von Bürgergeld mit ausländischem Pass. Ihre Gruppe ist im Vergleich zum Vorjahr um ein Viertel angewachsen. Ein Drittel dieser Menschen hat einen ukrainischen Pass. Stellten sie vor Aus­bruch des Ukraine-Kriegs rund 0,4 Prozent aller Ausländer, die Leistungen der Grund­sicherung für Arbeitsuchende bezogen, lag ihr Anteil Ende 2023 bei gut 30,0 Prozent.

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Bezogen auf alle Regelleistungsberech­tigten ist die Gruppe der ausländischen Leis­tungs­be­ziehenden in den vergangenen zehn Jahren stetig gestiegen. So kam 2013 gut jeder fünfte Leistungs­beziehende aus dem Ausland. Aktuell ist es jeder Zweite.

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Damit korreliert auch ihr jeweiliger Anteil an allen arbeitslos gemeldeten erwerbs­fähigen Leistungsberechtigten in 2013 bzw. 2023.

Die Arbeitslosenquote für Ausländer für beide Rechtskreise liegt bei 18,6 Prozent in 2023. Damit liegt sie 15,6 Prozentpunkte über der Arbeitslosenquote für deutsche Arbeitslose. Der Großteil dieser Menschen (84,2 Prozent) ist arbeitslos in der Grund­sicherung für Arbeitsuchende gemeldet. Auf den ersten Blick sind dies natürlich besorg­niserregende Entwicklungen. Aber im Hinblick auf die langfristigen Arbeits­markt­auswirkungen sind diese hohen Zahlen wenig aussage­kräftig, da die meisten dieser Menschen erst kurz im Land sind. Viele von ihnen – insbesondere die ukrainischen Flüchtlinge – sind darüber hinaus gut quali­fiziert.

Viele arbeitslose Ausländer bedeutet in diesem Fall: Menschen, die Sprach- und Integrationskurse absolviert haben, stehen den Vermittlungsbemühungen unserer Fachkräfte jetzt uneinge­schränkt zur Ver­fü­gung. Und eins ist ganz klar: Diese Menschen sind motiviert Arbeit zu finden. Daher nehmen sie auch überproportional an unseren freiwilligen Angeboten teil. Wir sind daher sehr zuversichtlich, dass sie früher oder später dauerhaft aus dem Leistungs­bezug ausscheiden werden.

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Denn der Blick auf die Verweildauern im Leis­tungs­bezug zeigt: mehr als die Hälfte der deutschen erwerbsfähigen Leistungs­be­rech­tigten bleibt länger als drei Jahre im Bezug. Ausländische erwerbsfähige Leis­tungs­berechtigte hingegen sind zu über 60 Pro­zent weniger als zwei Jahre auf Unter­stützung angewiesen. Für sie ist also der Bürger­geld­bezug der Anfang – nicht das Ende ihres beruflichen Lebens in Deutschland.

Unsere Aufgabe ist es, ihnen Chan­cen zu eröffnen, die ihnen den Sprung in den Arbeitsmarkt ermög­lichen. Damit alle, die zu uns kommen, auch wirklich an­kom­men.

Tanja Naumann Vorstand Arbeitsmarkt jobcenter Kreis Steinfurt









Digitalisierung im Jobcenter

Bereit für Änderungen.

Aber gemeinsam.

Als Jobcenter wollen wir, dass alle unsere Dienst­leistungen auf ein Smartphone passen. Dafür schaffen wir sukzessive die Voraussetzungen – und denken weiter: Wir richten uns vollständig an den Bedürf­nissen von Menschen und Unternehmen aus.

Mit der Einführung des Bürgergelds haben wir das nächste Kapitel unserer Digi­ta­lisierungs­strategie aufgeschlagen. Unsere Kundin­nen und Kunden können seit Jahresbeginn ihren Bürgergeld-Antrag online stellen. Auch Weiter­be­willigungs­anträge und Verän­derungs­mitteilungen können von zu Hause gestellt werden. Damit können Leis­tungs­beziehende auf digitalem Weg mit uns in Kontakt treten und bleiben.

Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Bürger­freundlichkeit. Denn Online-Anträge machen Ver­wal­tung für unsere Kundin­nen und Kunden einfacher, unkomplizierter und flex­ibler. Davon haben sich in 2023 über 500 Kundinnen und Kunden überzeugt. Tendenz steigend.

Im Bereich Bildung und Teilhabe sind wir bereits deutlich länger online unterwegs. Mit der MünsterlandKarte bieten wir allen leis­tungs­berechtigten Familien eine einfache und praktische Abrech­nungs­lösung, frei von Stigmatisierung und Ausgrenzung.

Für das kommende Jahr planen wir darüber hinaus ein verbes­sertes Online-Angebot auf unserer Homepage. Dazu zählt neben einem optimierten Design auch der Einsatz von Veranstal­tungs­management­tools. Zukünftig – so der Plan – wird das gesamte Ein­la­dungs­wesen zu unseren Begegnungsräumen online über unsere Homepage erfolgen. Als nächsten Schritt auf unserer digitalen Agen­da planen wir darüber hinaus, unsere Social-Media-Aktiv­itäten zu verstärken und systematisch auszubauen.

Bereits im vergangenen Jahr haben wir un­sere Karriereseiten überarbeitet und bieten seitdem allen potentiell neuen Mit­arbei­ten­den die Möglichkeit, sich online bei uns zu bewerben.

Auch intern haben wir weitere digitale Verbes­serungen für unsere gemeinsame Arbeit für die Menschen in der Region an­geschoben und umgesetzt. So fand zum einen die große Umstellung unseres Fachverfahrens zu Beginn 2023 seinen Abschluss. Im Ergebnis haben wir jetzt ein optimiertes Fachverfahren, das pers­pek­tivisch in der Lage ist, unsere Arbeits­prozesse noch weiter zu automatisieren und zu vereinfachen.

Sämtliche Schriftstücke, die im Fachver­fahren generiert werden, werden direkt der entsprechenden E-Akte zugeführt, so dass alle zuständigen Mitarbeitende stets auf dem aktuellsten Stand eines Beratungsfalls sind. Die E-Akte erlaubt es den Kolleginnen und Kollegen darüber hinaus, zu jeder Zeit und ortsunabhängig auf die Daten zuzu­greifen. Alles geht schneller und einfacher. Zugleich können große Datenmengen platzsparend aufbewahrt werden – große Akten­archiv­räume gehören der Vergangen­heit an. Die Dokumente können automatisiert verarbeitet werden. Kurz gesagt: Die E-Akte hilft uns effizienter und zielgerichteter zu arbeiten – jederzeit von überall.

Damit diese digitalen Rädchen allesamt ineinandergreifen können, müssen wir auf allen Ebenen die Voraussetzungen schaf­fen. Daher bilden wir unsere Mitarbeiten­den weiter und sorgen für einen nachhaltigen digitalen Kulturwandel bei uns im Jobcenter.

Bei diesem Transformationsprozess können wir seit Herbst 2023 auf unser neues Social Intranet zurückgreifen. Dieses neue System ist zugleich Kommunikations- und Informa­tions­plattform sowie Wissens­speicher für alle Kolleginnen und Kollegen - in der AöR in gleicher Weise wie bei den Kolleginnen und Kollegen der Kommunen.

Es verbessert seitdem unsere interne Kommunikation und Zusammenarbeit, indem es den Austausch von Informationen und Ideen erleichtert, denn alle Mitarbeit­enden können sich vernetzen, Wissen teilen und schneller auf wichtige Informa­tionen zugreifen. Zudem stärkt das Social Intranet unser Teamgefühl und die Unter­nehmens­kultur, da es die Mitarbeiterbin­dung und -beteiligung erhöht. Es steigert unsere Effizienz und fördert die Innovationskraft innerhalb unseres Hauses.

Insgesamt haben wir in 2023 viele weitere entscheidende Weichen hin zu einer besseren digitalen Verwaltung gestellt.



Miteinander

Was bei der digitalen Transformation oft untergeht: Das „neue Arbeiten“ verlangt sehr viel von den Mitarbeitenden. Bewährte Strukturen werden aufgelöst und gleichzeitig neue Denkweisen eingefordert.

Was die einen mit Freude begrüßen, bereitet anderen eher Sorgen. Die Kunst ist, die Motivation der einen zu nutzen, um den anderen die Befürchtungen zu nehmen. Das funktioniert nur, wenn alle mit einbezogen werden. Daher haben wir bei der Einführung unseres neuen Social Intranets frühzeitig Mitarbeitende aus möglichst vielen Sach­gebieten und aus den Kommunen bei den Planungen involviert. Denn wir wissen: Überzeugungsarbeit gelingt, wenn sie nicht von oben, sondern von einem direkten Kollegen bzw. einer direkten Kollegin geleistet wird. Darüber hinaus hatten alle Mitar­bei­tenden die Möglichkeit, sich über einen Newsletter detailliert über die Entwicklungsschritte des Social Intranets zu informieren.

Unser Ziel ist klar: das Social Intranet soll zum neuen Heimathafen aller Mitarbeitenden des Jobcenters werden.

Thomas Robert Vorstand jobcenter Kreis Steinfurt

Nach der Einführung gab es Schulungs­an­ge­bote für ganze Teams und auf Wunsch individuelle Schulungen. Außerdem konnten die Mitarbeitenden an offenen Sprechstunden teilnehmen, so dass allen Fragen, aber auch Bedenken, Raum gegeben wurde. Einer ersten Nachbe­sprechung der verantwortlichen Mitarbeitenden aus den verschiedenen Sachgebieten, folgt im ersten Quartal 2024 eine Mitarbeiterumfrage, um die Wünsche und Ideen der Kolleginnen und Kollegen noch besser im Intranet umzusetzen.

Gemeinschaft entsteht, wenn aus vielen ICHS ein WIR wird

Wandel bedeutet für uns nicht, dass von heute auf morgen alles anders wird. Oder dass manche Kompe­tenzen plötzlich nicht mehr gebraucht werden. Es geht darum, neue Synergien zu schaffen. Individuelle Stärken besser zu nutzen. Gemeinsam mehr zu schaffen. Ein solch starkes Miteinander kann eine neue, positive Energie für das ganze Arbeitsumfeld freisetzen – aus vielen ICHs entsteht ein WIR.

Die Erfahrungen aus den Krisen der letzten Jahre haben Lebens- und Denkweisen langfristig verändert. Die Menschen wollen zunehmend selbst bestimmen, wie und wo sie ihre Zeit verbringen und was ihre Auf­merk­samkeit verdient. Doch wenn sich das Personal verändert, dann muss sich auch die Personal­arbeit wandeln.

Es geht nicht länger um die reine Verwaltung von Ressourcen zur Bewältigung der anstehenden Auf­gaben. Genauso wie Arbeit längst nicht mehr nur dem Lebens­unterhalt dient. Mitarbeitende wollen und brauchen persönliche Wei­ter­ent­wick­lung, ein angenehmes, wert­schätzendes Betriebs­klima, eine menschen­zen­trierte Unter­nehmens­kultur – damit sie zu uns kommen und, noch besser, lange bleiben.

Zwar steht bei uns in der jobcenter Kreis Steinfurt AöR ein gutes Mitein­ander schon lange im Mittelpunkt der Zusammenarbeit, dennoch müssen auch wir uns stetig weiter­entwickeln, um neue Talente zu gewinnen und unsere Mitarbeit­enden immer wieder aufs Neue von uns zu überzeugen. Viele kleine und größere Maßnahmen im Haus sorgen aber in der Summe für eine hohe Mitarbeitendenzufriedenheit.

Dies belegt auch unsere Mitarbeiten­denbefragung 2023. Die wichtigste Erkenntnis: Unsere Mitarbeitenden fühlen sich wohl in ihren Teams. Der Zusammenhalt ist groß und Proble­me können offenen angesprochen werden. Auch den Führungskräften wird ein positives Zeugnis ausge­stellt und vielen bereitet ihre Arbeit Freude. Ein Grund: wir leisten einen wichtigen gesell­schaft­lichen Beitrag.

Um gute Nachwuchskräfte an die job­center Kreis Steinfurt AöR zu binden, haben wir im vergangenen Jahr uns Talent-Scouting optimiert. So haben wir unsere Personalmarke­tingstrategie weiterentwickelt. Gleichzeitig haben wir mehr Präsenz auf regionalen Aus­bil­dungs- und Berufswahlmessen gezeigt. Schließlich geben wir seit 2023 auch Quereinsteigern die Chance, in unserer Behörde mit dem Verwal­tungs­lehrgang II neu durchzustarten. Ein erster Erfolg: Wir verzeichneten deutlich mehr Bewerbende auf unsere Stellenausschreibungen.

Damit neue Kolleginnen und Kolle­gen sich möglichst schnell bei uns wohl­fühlen und sich als Teil unseres Teams verstehen, haben wir unseren Onboardingprozess weiter optimiert und in ein neues Konzept gegossen. Ziel ist es, im Jobcenter einheitliche, ver­bind­liche Standards zu schaffen. Wenn uns Mitarbeitende verlassen, haben wir ein Offboarding imple­men­tiert. Wir führen mit jedem ausscheidenden Teammitglied ein intensives Gespräch, indem wir de­fi­nier­te Kategorien abfragen. Das Ziel ist klar: Wir wollen in Erfahrung brin­gen, was wir besser machen können, um Mitarbeitende lange bei uns zu halten.

Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden steigern, indem sie sich bei uns wohl fühlen und gesund bleiben. Das ist ein wichtigstes Ziel unseres Betrieb­lichen Gesundheitsmanage­ments. Daher gestalten die verantwortlichen Kolleg­innen und Kollegen nicht nur den jährlichen Adventskalender für das Jobcenter, sondern sie bieten viel Sport- und Präventionsangebote zur Gesunderhaltung. In 2023 haben sie darüber hinaus eine Bedarfs­abfrage bei allen Mitarbeitenden durchgeführt, um zukünftige Gesundheits­angebote mög­lichst passgenau anbieten zu können.

Damit alles passt, auch im Vertre­tungsfall, haben wir in 2023 unsere Regionalbereiche umstrukturiert. Aus fünf haben wir vier gemacht. Jetzt haben wir in etwa gleichgroße, stabile Einheiten, die aufgrund der Kunden­ströme und der Anzahl an Mitarbeitenden besser vergleichbar sind. Da einige Mitarbeitende auf­grund dieser Umstrukturierung ihr Team und Dienststandorte wechseln mussten, haben wir den gesamten Prozess selbstverständlich eng­maschig kom­muni­kativ begleitet und in den neu zugeschnitt­enen Regionalbereichen Team-Tage organisiert, um allen „Neuen“ das Ankommen zu erleichtern.

  • Bild: jobcenter Kreis Steinfurt

Gutes ist messbar

Zahlen, Daten und Fakten

Zahlen geben Entwicklungen exakt wieder und eröffnen Vergleichs­möglichkeiten. Das gilt auch für uns. Sie legen offen, ob sich die Struktur unserer Kundinnen und Kunden seit Einführung des Bürger­geldes verändert hat. Oder, ob sich durch die wirtschaft­lich angespannte Situation in Deu­tsch­land, das Risiko für Menschen im Kreis Steinfurt auf unsere Unter­stützung angewiesen zu sein, im vergangenen Jahr erhöht hat.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Kreis Steinfurt hat sich in den ver­gang­enen zehn Jahren stetig erhöht. Von September 2013 bis September 2023 wuchs sie um 22,5 Prozent auf 173.861 Personen an.

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neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wurden in den vergangenen zehn Jahren geschaffen.

Allerdings haben sich die Zuwächse im vergangenen Jahr mit 0,9 Prozent deutlich abgeschwächt. Zum Vergleich: Im Jahres­durch­schnitt betrug das Wachstum in der vergangenen Dekade 2,3 Prozent.

In der Entwicklung des vergangenen Jahres spiegelt sich, dass sich die Dynamik auf dem regionalen Arbeitsmarkt sowie die herr­schende kon­junkturelle Lage deutlich abgeschwächt haben.

Gemessen am Ausmaß der Belastungen und Unsicherheiten zeigt sich der Arbeits­markt aber nach wie vor stabil und krisenfest.

Arbeitslosenquoten

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Die Arbeitslosigkeit im Kreis Steinfurt fiel im Jahresschnitt 2023 höher aus als im Vorjahr. Mit 11.895 Arbeitslosen gab es 1.258 mehr Menschen ohne Arbeit als im Jahr 2022. Die Arbeitslosenquote lag insgesamt bei 4,6 Prozent und damit 0,5 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Damit war sie so hoch wie seit 2016 nicht mehr.

Sowohl im Bereich der Ar­beits­losen­versicherung (SGB III) als auch im Bereich der Grund­sicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sind die Quoten im abgelaufenen Jahr um 0,2 bzw. 0,3 Prozentpunkte auf nunmehr 1,5 bzw. 3,1 Prozent gestiegen.

Allerdings liegen die Zahlen für den Kreis Stein­furt, trotz des deutlichen Anstiegs, im­mer noch unter dem Bundes- und Landes­durchschnitt. Während die Arbeitslosenquote im SGB II auf Bun­des­ebene jahresdurchschnittlich bei 3,8 Prozent lag, verzeich­net das Land NRW eine Quote von 5,2 Pro­zent.

Unsere Kundinnen und Kunden

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Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat auch Auswirkungen auf die Entwicklung der zentralen SGB II-Indikatoren. Neben der Zahl der Arbeitslosen ist die Anzahl der Bedarfs­gemeinschaft ebenso angewachsen wie die Zahl der Männer, Frauen und Kinder, die Bür­ger­geld beziehen. Das Risiko für Menschen im Kreis Steinfurt auf die Unterstützung des jobcenters Kreis Stein­furt angewiesen zu sein, ist in 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen.



Bedarfs­gemeinschaften

Erläuterung: Was ist eine Bedarfsgemeinschaft

Die Bedarfsgemeinschaft ist eine Haushaltseinheit zur Berechnung von Geldleistungen, die der sozialen Mindestsicherung dienen. Eine Bedarfsgemeinschaft kann aus einer Person bestehen oder aus mehreren Personen, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben. Sie kann also häufig mit Familie gleichgesetzt werden, da sie die Leistungsberechtigten, deren Partner/- innen und die Kinder umfasst. Partner / -innen kann sein:

• der Ehemann / die Ehefrau (außer sie leben getrennt) • die Person, mit der der / die Leistungsempfänger/-in in „eheähnlicher“ Gemeinschaft lebt • der Lebenspartner/die Lebenspartnerin (außer sie leben getrennt).

Kinder gehören zur Bedarfsgemeinschaft, • wenn sie im gleichen Haushalt leben, • nicht verheiratet sind • und jünger als 25 Jahre alt sind.

Kinder gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern, wenn sie ihren Bedarf durch Einkommen decken können, 25 Jahre alt sind oder wenn sie selbst ein Kind haben

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Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist in 2023 gestiegen. Waren im Januar 11.072 Haushalte im Bürgergeldbezug, wuchs ihre Zahl bis Ende des Jahres um 364 auf ins­ge­samt 11.436 an. Das ist eine Steigerung von 3,3 Prozent innerhalb eines Jahres.

Regelleistungs­berechtigte

Erläuterung: Was sind Regelleistungsberechtigte?

Regelleistungsberechtigte (RLB) sind Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung, also Bürgergeld nach dem SGB II (vor 2023: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld). Dazu zählen Personen, die Anspruch auf folgende Leistungsarten haben:

Regelbedarf für erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (§§ 20, 23 SGB II)

Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)

laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung ein-schließlich Nachzahlung von Heiz- und Betriebskosten sowie Heizmittelbevorratung, Wohnbeschaffungskosten, Mietschulden und Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei selbst bewohntem Wohneigentum (§ 22 SGB II)

befristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld (§ 24 SGB II a. F., entfallen ab 01.01.2011).



Die Anzahl der Regelleistungsberechtigten ist mit leichten Schwankungen in 2023 kontinu­ierlich angewachsen und umfasste im De­zem­ber 22.086 Personen. Das waren 926 (4,4 Prozent) mehr als im Vorjahres­monat und 530 (2,5 Prozent) mehr als zu Beginn des Jahres. Jahresdurchschnittlich verzeichnete das Jobcenter 21.827 Männer, Frauen und Kinder im Leistungsbezug. Damit ist die Gruppe der Regelleistungsberechtigten im zweiten Jahr in Folge angewachsen. Im Hinblick auf die ver­gan­gene Dekade liegt die Anzahl der Regelleistungs­berechtigten in 2023 allerdings um rund 2,0 Prozent unter dem langjährigen Mittel.

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Erwerbsfähige Leistungs­berechtigte

Erläuterung: Was sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen nur dann als erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgewiesen, wenn sie Bürgergeld für ELB (vor 2023: Arbeitslosengeld II) beziehen.

In 2023 stieg die Anzahl an erwerbs­fähigen Leistungs­beziehen­den im Vergleich zum Vorjahr jahresdurch­schnittlich um 1.736 Personen auf nunmehr 15.378 an. Das ist ein Zu­wachs von 13,2 Prozent. Das Wachs­tum erscheint moderater, wenn man auf die monatliche Entwicklung in 2023 blickt. So stieg die Anzahl an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kontinuierlich an: von 15.122 im Januar auf 15.678 im Dezember. Dies ent­spricht einem Zuwachs von 3,7 Prozent.

Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Eine besondere Gruppe innerhalb der erwerbsfähigen Leistungsbe­rechtigten sind die erwerbstätigen erwerbs­fähigen Leistungsberechtig­ten. Es sind Menschen, die trotz Er­werbs­ein­kom­men, auf Unterstütz­ungsleistungen angewiesen sind, weil der persönlich erzielte Verdienst nicht ausreicht, um den eigenen Lebens­unterhalt oder den der Familie damit bestreiten zu können.

In 2023 gingen rund ein Fünftel aller erwerbsfähigen Leistungsberech­tigten einer Arbeit nach. Während rund 2,9 Prozent ihr Einkommen aus selbst­ständiger Erwerbsarbeit erzielten, verdienten 97,3 Prozent ihr Einkommen in abhängiger Erwerbs­arbeit. Gut die Hälfte davon war sozial­ver­sich­erungs­pflichtig beschäftigt. Der Großteil – nämlich 56,2 Prozent – in Teilzeit. Die andere Hälfte ging einer geringfügigen Beschäftigung nach.

51,5 Prozent erzielten dabei ein Ein­kommen bis zur Gering­fügigkeits­grenze, d.h. ihr Einkommen lag nicht über 520 Euro monatlich. 43,2 Pro­zent er­wirt­schaftet ein Einkommen, bis zu einer Höhe von 2.000 Euro monatlich. Bei 5,3 Prozent der erwerbs­tätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag das Einkommen über 2001 Euro monatlich.

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Der Anteil der arbeitenden erwerbs­fähigen Leistungs­berechtigten ist in den vergangenen zehn Jahren stark rückläufig. Waren 2013 noch ein Drittel aller erwerbsfähigen Leis­tungs­bezieh­enden erwerbstätig, ist es zehn Jahre später noch jeder Fünfte. Oder anders ausgedrückt: Während die Anzahl der erwerbsfäh­igen Leis­tungs­berech­tigten 2023 im Vergleich zu 2013 um 1,3 Prozent rück­läufig ist, ist die Zahl der erwerbs­tätigen erwerbs­fähigen Leistungs­be­rech­tigten im gleichen Zeitraum um 38,2 Prozent zurück­gegangen.

Nicht arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Nicht jeder erwerbsfähige Leis­tungs­berech­tige steht dem Arbeitsmarkt zur Ver­fügung. Es gibt Männer und Frauen im Leistungsbezug, die aus den unterschied­lichsten Gründen, derzeit als nicht arbeits­lose erwerbs­fähige Leistungs­berechtigte gelten. In 2023 trifft dies auf die Hälfte aller erwerbs­fähigen Leistungs­berechtigten zu. Knapp ein Fünftel von ihnen geht zur Schule, studiert oder befindet sich in einer Aus­bildung. Andere wiederum pflegen An­ge­hö­rige oder sind in Erziehungszeit.

  • Bild: jobcenter Kreis Steinfurt

Im Vergleich zum Vorjahr ist ein deutlicher Anstieg bei den nicht arbeitslos gemelde­ten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maß­nahme befinden, zu verzeichnen. Diese Grup­pe umfasst in 2022 monatlich im Durch­schnitt 964 Personen. In 2023 waren es hin­ge­gen durchschnittlich 1.423 Teil­neh­mende pro Monat. Dies entspricht einem Zu­wachs von 47,6 Prozent.

Knapp ein Fünftel aller nicht arbeitslos gemeldeten erwerbsfähigen Leistungs­berechtigten nahmen an einer arbeits­marktpolitischen Maßnahme teil wie beispielsweise einem Sprach- und Integra­tionskurs, einer beruflichen Weiterbildung oder einer berufsvorbereitenden Maßnahme.

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Im langjährigen Mittel ist festzustellen, dass die Zahl der nicht arbeitslos gemeldeten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im vergangenen Jahr 7,7 Prozent unter dem Durchschnitt lag. Insbesondere die Zahl der Personen in ungeförderter Erwerbstätigkeit liegt mit -31,3 Prozent deutlich unter dem Zehn-Jahres-Durchschnitt. Dieser Perso­nen­kreis umfasst Männer und Frauen, die mehr als 15 Stunden die Woche erwerbs­tätig sind und daher als nicht arbeits­los gelten. Diese Beobachtung korre­liert mit der Tatsache, dass die Zahl der Bürgergeldbeziehenden, die in Vollzeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, innerhalb der vergangenen acht Jahre um gut zwei Drittel zurückgegangen ist.

Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Die andere Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsbeziehende ist arbeitslos gemeldet. Diese Personen stehen derzeit nicht in einem Beschäftigungsverhältnis oder sie arbeiten weniger als 15 Stunden pro Woche auf dem allgemeinen Arbeits­markt. Außerdem suchen sie eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung und stehen deshalb auch den Vermittlungs­bemühungen zur Verfügung.

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Jahresdurchschnittlich waren 8.059 Männer und Frauen arbeitslos im SGB II gemeldet. Allerdings ist diese Zahl auf­grund der Daten­qualität der ersten drei Monate des Jahres nur bedingt aussage­kräftig. Ziel­führ­ender ist der Vergleich zum Jahresende. So waren im Dezember 2023 insgesamt 8.208 Personen arbeitslos ge­mel­det. Das waren 0,2 Prozent weniger als im Vorjahr, in dem die Arbeitslosigkeit ab Juni durch den Zuzug ukra­inisch­er Kriegs­flücht­linge stark angewachsen war.

Die große Mehrheit der arbeitslosen Perso­nen ist zwischen 25 und 55 Jahren alt. Nur jeder Zehnte ist unter 25 Jahre alt und 18 Prozent sind älter 55 Jahre oder älter.

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Der Großteil der von Arbeitslosigkeit betrof­fenen Personen ist deutsch. Allerdings ist die Gruppe der ausländischen Arbeitslosen in den vergangenen Jahren sukzessive ange­stiegen. Von knapp 21,4 Prozent im Jahr 2013 auf 49,2 Prozent in 2023. Dieser Zuwachs ergibt sich zum einen durch die Flucht­be­we­gun­gen im Anschluss an den gescheiterten arabischen Frühling und zum anderen als Folge des russischen Angriffs­kriegs auf die Ukraine 2022. Von allen ausländischen Bürgergeld­bezieh­enden haben in 2023 fast 29 Prozent einen ukrain­ischen Pass und 22 Prozent stam­men aus Syrien.

Drei Viertel der arbeitssuchenden erwerbs­fähigen Leistungsberechtigten verfügt nicht über eine Berufs­aus­bil­dung. Während 2023 nur knapp jeder vierte Arbeits­suchende einen Beruf erlernt hatte oder über einen aka­de­misch­en Ab­schluss verfügt, waren es zehn Jahre zuvor noch fast 40 Prozent.

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Eine Vermittlung in Arbeit ist daher für die große Mehrheit der Bürgergeldbezieh­enden zunehmend herausfordernder, da es un­qual­ifi­zierte Arbeits­kräfte deutlich schwerer haben, auf dem Arbeits­markt Fuß zu fassen. Das beweist nicht zuletzt, die qualifi­kations­spezi­fische Arbeits­losen­quote für beide Rechts­kreise. So liegt die Quote für alle Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufs­aus­bil­dung im Jahr 2023 bei 16,8 Prozent, während sie für gelernte Kräfte bei 2,3 Prozent liegt.

Langzeitarbeits­losigkeit

Innerhalb der Gruppe der Arbeits­losen differenziert der Gesetzgeber zwischen Arbeitslosen im allge­mei­nen und sogenannten Lang­zeit­arbeits­losen.

Erläuterung: Was sind Langzeitarbeitslose?

Es handelt sich um Männer und Frauen, die am jeweiligen Stichtag einer Zählung ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet waren. Langzeitarbeitslose sind nicht zu verwechseln mit Langzeitleistungsbeziehenden, also Personen, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate Leistungen vom Jobcenter erhalten haben.

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Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist im Vergleich zum Vorjahr um jahresdurch­schnittlich 17,9 Prozent stark angewach­sen. Ursächlich hierfür sind insbesondere die nach dem Ausbruch des Ukraine­kriegs in 2022 zu uns geflohenen Menschen. Sie sind zwölf Monate zuvor durch den Rechts­kreiswechsel in den Bürgergeldbezug gekommen.

Im Jahresdurchschnitt 2023 machte der Anteil langzeitarbeitsloser Personen am Gesamt­bestand der Arbeitslosen 56,8 Prozent aus. Rund 60 Prozent aller Lang­zeit­arbeits­losen war länger als zwei Jahre ohne Ar­beit und je­der Drit­te sogar bereits min­des­tens vier Jahre ohne Beschäftigung.

Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Erläuterung: Was ist ein nicht erwerbsfähiger Leistungsberchtigter?

Als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit und eventueller rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten oder noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind. D.h., sie sind jünger als 15 Jahre.

Insgesamt erhielten im Schnitt 6.449 nicht erwerbsfähige Leistungs­be­rech­tigte Unter­stützung nach dem SGB II. Im Vergleich zum Vorjahr war das ein An­stieg um durch­schnittlich 492 Personen.

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Die große Mehrheit der nicht erwerbsfäh­igen Leistungsberechtigten sind Kinder unter 15 Jahren.

Überhaupt ist die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen sind, fast doppelt so hoch im Vergleich zu erwachs­enen Per­so­nen im Kreis Steinfurt. Dies belegen die aus­gewiesenen Hilfequoten. Diese geben an, wie groß der Anteil von hilfebedürftigen Personen, die nach dem SGB II leistungs­berech­tigten sind, an einer bestimmen Bevöl­kerungs­gruppe ist. Die Quoten verdeutlichen somit das Risiko einer Bevölkerungsgruppe im Kreis Steinfurt hilfe­bedürftig zu sein.

So lag in 2023 die jahresdurchschnittliche SGB II Quote für Kinder unter 18 Jahren bei 9,3 Prozent. Jedes zehnte Kind im Alter von drei bis sechs Jahren in unserer Region erhielt in 2023 Leistungen vom Jobcenter. Zum Ver­gleich: die Quote für erwerbsfähige Leis­tungs­berechtigte lag im gleichen Zeit­raum bei 5,1 Prozent.

Die Quoten für NRW und Deutschland fallen allesamt noch deutlich höher aus. So liegt beispielsweise die SGB II Quote für Kinder unter 18 Jahren im Land bei 17,2 Prozent und im Bund bei 12,9 Prozent.

Kennzahlen

Zielvereinbarungen mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes NRW

Kennzahl 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Die Kennzahl K1 „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ zeigt auf, inwie­fern es gelingt, die Kosten für die Leistungen zum Lebensunterhalt im Vergleich zum Vorjahr zu redu­zieren. Die Leistungen zum Lebensunterhalt umfassen Regel­bedarfe für erwerbs­fähige Leis­tungs­berechtigte, Regelbedarfe für nicht erwerbsfähige Leistungs­berechtigte, Mehr­bedarfe sowie Einmal­leistungen.

Die Kosten für die Unterkunft, die sowohl die Unterkunfts­kosten als auch die angemessenen Heizkosten um­fassen, sind nicht in dieser Kenn­zahl enthalten. Sie werden aber als Er­gänz­ungs­größe von uns erfasst, gesondert ausgewiesen und hier eben­falls dargestellt.

Für dieses Ziel wird kein Zielwert mit dem MAGS festgelegt, vielmehr soll es durch existenzsichernde und nach­haltige Integrationen in den Arbeits­markt erreicht und über ein Monitoring dauerhaft beobachtet werden.

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Das jobcenter Kreis Steinfurt hat in 2023 insgesamt 74,5 Millionen Euro für Leistungen zum Lebensunterhalt und 59,0 Millionen Euro für Kosten der Unterkunft gezahlt. Damit sind die Ausgaben um 29,3 bzw. 20,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Innerhalb unserer Vergleichtyps IId liegen wir damit auf Platz 42. In der Summe sind es Mehrausgaben von 26,7 Millionen Euro.

Auf Bundes- und Landesebene gab es ebenfalls Mehraus­gaben bei den Leistungen zum Lebensunterhalt. Allerdings fielen sie mit 20,4 Prozent bzw. 18,4 Prozent deutlich geringer aus. Ähnliches ist bei den Kosten der Unter­kunft zu beobachten: Hier stiegen die Kosten im Bundes­durch­schnitt um 14,2 Prozent und im Landes­durch­schnitt sogar nur um 11,4 Pro­zent. Das bedeutet: Das jobcenter Kreis Stein­furt betreut nach wie vor über­durch­schnitt­lich viele Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind.

Kennzahl 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Zentrales Ziel der Jobcenter ist es, Menschen aus dem Leistungsbezug wieder in sozial­versicherungspflichtige Beschäf­tigung zu inte­grieren und so ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.

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Als Integrationen gelten alle Aufnahmen von sozialversicherungs­pflichtiger Arbeit, Ausbildungen oder Selbstständigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – unabhängig davon, ob die Hilfebedürf­tigkeit durch die Erwerbstätigkeit beendet wird.

Die Kennzahl Integrationsquote misst die Integrationen seit Jahresbeginn im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in diesem Zeitraum.

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Mit dem Land NRW wurde für das Jahr 2023 vereinbart, dass das Vorjahresergebnis von 2.764 Integrationen um 7,9 Prozent über­troffen werden soll. Dieses Ziel wurde verfehlt. Stattdessen betrug die Summe der Integrationen zum Jahresende lediglich 2.663. Das waren 101 Integrationen weniger als im Vorjahr und 319 weniger als geplant. Die Integrationsquote lag bei 17,5 Prozent und damit 11,1 Prozentpunkte unter dem vereinbarten Ziel.

Auch im Vergleich zum Landes- und Bundes­durchschnitt schneiden wir schlechter ab. So betrug die Integrations­quote im Land NRW 18,0 Prozent und im Bund 19,1 Prozent.

Im Vergleichstyp IId belegen wir mit dieser Quote Rang 32.

K3: Veränderung des Bestands an Langzeitleistungs­beziehern

Das jobcenter Kreis Steinfurt ist bemüht, erwerbsfähige Leistungsberechtigte schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dieses kann jedoch nicht bei allen gelingen. Insbesondere dann, wenn die Leistungsbeziehenden besondere oder komplexe Problemlagen aufweisen, wird die Vermittlung schwieriger und Langzeit­leistungsbezug kann die Folge sein. Davon betroffen sind Personen, die in den vergan­genen zwei Jahren mindestens 21 Mo­na­te im Leistungsbezug waren.

Durch die Kennzahl 3 „Veränderungen des Bestands an Langzeit­leistungsbeziehern“ wird der Erfolg des Jobcenters, den Bestand dieser Gruppe an Leistungs­berechtigten zu ver­ringern, abgebildet. Denn sie zeigt, wie sich die Zahl der Lang­zeit­leistungs­bezieh­enden im Bezugsmonat gegenüber der Zahl des Vorjahresmonats entwickelt hat.

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Mit dem Land NRW wurde für 2023 vereinbart, dass der durch­schnittliche Bestand an Lang­zeit­leistungs­beziehenden im Jahr 2023 um mindestens 2,2 Prozent unter dem Vor­jahres­wert liegt. Mit 395 Personen weniger als im Vorjahr hat sich Ende des Jahres 2023 die Zahl der Lang­zeit­leistungs­bezieh­enden um 4,8 Prozent reduziert. Insgesamt zählten im Dezember 7.880 Personen als Lang­zeit­leis­tungs­bezieh­ende. Das ausgegebene Ziel wurde damit deutlich übertroffen.

Mit diesem Ergebnis liegen wir über dem Landesdurchschnitt (- 3,7 Prozent) und nur leicht unterhalb des Bundesdurchschnitts (- 4,3 Prozent). Wir liegen mit Rang 15 im oberen Drittel des Vergleichstyps IId.



Finanzielle Rahmendaten

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In der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Kostenträgerschaft zwischen Bund und Kommune genau geregelt. Der Bund übernimmt die Finanzierung der Leis­tungen zum Lebensunterhalt und zur Eingliederung in Arbeit vollständig. Darüber hinaus steht er für den Großteil der Verwaltungskosten ein und trägt die Kosten für die Unterkunft von Flüchtlingen. Bei den verbleibenden Kosten der Unterkunft beteiligt er sich mit 27,6 Prozent.

Insgesamt belaufen sich seine Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Steinfurt somit auf gut 156 Millionen Euro. Das sind gut 27 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Der Kreis Steinfurt als zugelassener kommunaler Träger übernimmt rund 15 Prozent der Verwaltungskosten sowie alle einmaligen Leistungen im Bereich der Unterkunftskosten. Dazu zählen beispiels­weise Umzugskosten oder Mietkautionen. Größter Ausgabenbereich für den Kreis sind die Kosten für die Unterkunft, die er zu 72,4 Prozent übernimmt. Insgesamt beliefen sich die Kosten für den Kreis Steinfurt auf 50,2 Millionen Euro. Das waren 8,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Wir möchten DANKE sagen!

Im jobcenter Kreis Steinfurt arbeiten viele Menschen an unterschiedlichen Standorten und mit ganz unterschiedlichen Aufgaben­schwerpunkten daran, Menschen in Not aufzufangen und ihnen eine neue Lebens- und Arbeitsperspektive zu bieten.

Wir bedanken uns bei allen Kolleginnen und Kollegen aus Altenberge, Emsdetten, Greven, Hopsten, Hörstel, Horstmar, Ibbenbüren, Ladbergen, Laer, Lengerich, Lienen, Lotte, Metelen, Mettingen, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup, Recke, Rheine, Saerbeck, Steinfurt, Tecklenburg, Westerkappeln, Wettringen sowie den Regionalbereichen Greven, Ibbenbüren, Rheine und Steinfurt, dem Businesscenter, den Sachgebieten Grundsatz und Recht, Interner Service und Finanzen, Leistungsgewährung, den Stabsstellen Zentrale Steuerung sowie Markt und Integration, der Personalentwicklung, der Beauftragen für Chancengleichheit, der Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretung, dem Personalrat sowie dem Datenschutz­beauftragten für ihre geleistete Arbeit und ihr großes Engagement für die Menschen im Kreis Steinfurt.

Der Vorstand jobcenter Kreis Steinfurt