
Herausgeber:
jobcenter Kreis Steinfurt AöR
Tilman Fuchs – Vorstandsvorsitzender
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
Tel: 02551 69-5005
info@jobcenter-kreis-steinfurt.de
www.jobcenter-kreis-steinfurt.de
Eine 100prozentige Tochtergesellschaft des Kreis Steinfurt
Vorsitzender des Verwaltungsrates:
Dr. Martin Sommer
Verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV
Tilman Fuchs - Vorstandsvorsitzender jobcenter Kreis Steinfurt
Konzept und Redaktion:
Astrid Tönnis
Stabstelle für Zentrale Steuerung
jobcenter Kreis Steinfurt
Weiterführende Informationen zur Statistik:
www.jobcenter-kreis-steinfurt.de
https://statistik.arbeitsagentur.de/
SGB II - Startseite (sgb2.info)
Bildquellen
stock.adobe.com
unsplash.com
freepik.com
jobcenter Kreis Steinfurt
Caritasverband Greven Emsdetten
Agentur für Arbeit Rheine
Nichts ist so beständig wie der Wandel. Das Zitat des griechischen Philosophen Heraklit beschreibt unsere aktuellen Herausforderungen sehr treffend. Denn wir müssen uns stetig mit Veränderungen auseinandersetzen, die sich durch Digitalisierung und globale Krisen immer mehr zu beschleunigen scheinen. Hinzu kommen divergierende politische Ausrichtungen, die Veränderungsprozessen in unserer Arbeit noch zusätzliche Dynamik verleihen.
In der Folge sind wir gezwungen bisher vermeintlich konstante Faktoren zu hinterfragen und uns immer wieder neu aufzustellen. Das fällt nicht immer leicht. Dennoch machen wir es gerne, weil immer mehr Menschen im Kreis Steinfurt uns und unsere Angebote brauchen.
Gerade in diesen unsicheren Zeiten ist der Erfolg unseres Handelns essentiell für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger. Daher freut es uns, dass wir viele starke Partner am Arbeitsmarkt haben, die sich gemeinsam mit uns dafür einsetzen, in Not geratene Menschen zu unterstützen und ihnen den Weg (zurück) ins Berufsleben zu ermöglichen. Dieses Miteinander zeichnet unsere Arbeit als kommunales Jobcenter aus.
Die Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern macht uns als Jobcenter so erfolgreich.
Dr. Martin Sommer Vorsitzender des Verwaltungsrates jobcenter Kreis Steinfurt
Am 1. Januar 2023 löste das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II sowie das Sozialgeld ab. „Hartz IV“ war Vergangenheit. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ blieb zwar grundsätzlich bestehen, allerdings richtete sich der Fokus seit Jahresbeginn verstärkt auf das Fördern der Menschen im Leistungsbezug.
Sie sollten – so das politische Ziel – mehr Freiheit und Vertrauen erfahren. Darüber hinaus sollte die staatliche Hilfe bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter erfolgen. Statt Leistungsbeziehende schnellstmöglich zu vermitteln, sollten Menschen in der Grundsicherung besser qualifiziert und damit dauerhaft in Arbeit gebracht werden.
Das Bürgergeld stärkt den sozialen Zusammenhalt und ist ein Schritt nach vorne, für uns alle, als Gesellschaft.
Hubertus Heil Bundesminister für Arbeit und Soziales
Außerdem stellte die Bundesregierung die Berechnung der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage. Neben der Preis- und Lohnentwicklung wird seit dem 1. Januar 2023 die Inflation stärker berücksichtigt, um die Bürgergeldberechtigten in Krisenzeiten verlässlicher abzusichern. Der Zeitraum für die Einführung des Bürgergeldes war knapp bemessen. Das Gesetz wurde Ende November 2022 im Bundestag verabschiedet und trat bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft. Eine Herausforderung für uns als Jobcenter. Der wir uns aber gerne gestellt haben, da wir von der Richtigkeit der Neuerungen überzeugt waren. Neue Anträge, neue Arbeitshilfen, eine neue Kundenansprache – es gab viel zu tun, sowohl in der passiven Leistungsgewährung als auch in der Arbeitsvermittlung.
Das Bürgergeldjahr startete für uns als Jobcenter nicht mit dem 1. Januar, sondern bereits Ende Dezember, da wir die Auszahlungen an die Leistungsberechtigten immer im Voraus bis zum letzten Werktag des Vormonats auf den Weg bringen müssen.
Durch die Erhöhung – übrigens der stärkste Anstieg der Regelbedarfe seit dem Inkrafttreten der Grundsicherung für Arbeitssuchende – fielen die durchschnittlichen Zahlungsansprüche pro Bedarfsgemeinschaft deutlich höher aus.
Insgesamt stiegen die Ausgaben für die Leistungen zum Lebensunterhalt in 2023 deutlich. Wir zahlten rund 75 Millionen Euro an die Bürgergeldbeziehenden aus. Zum Vergleich: im Vorjahr waren es 58 Millionen Euro – also 29,3 Prozent weniger. Dieses große Plus resultiert neben dem Anstieg der Regelsätze auch aus der Tatsache, dass immer mehr Haushalte, sprich Bedarfsgemeinschaften, unsere Unterstützung benötigen. Insgesamt verzeichnen wir in 2023 rund 12 Prozent mehr Bedarfsgemeinschaften als in 2022.
Bei der Berechnung der Ansprüche mussten die Mitarbeitenden der passiven Leistungsgewährung unter anderem veränderte Karenzzeiten, höhere Schonvermögen sowie höhere Freibeträge berücksichtigten. Denn mit der Einführung des Bürgergeldes sollen sich Menschen, die erstmals Unterstützung benötigen, ganz der Arbeitsuche oder der Qualifizierung widmen können. Sie sollen sich im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs keine Sorgen um ihre Wohnung oder ihr Erspartes machen. Dementsprechend hatten wir in 2023 im Bereich der Kosten der Unterkunft deutliche Mehrausgaben in Höhe von 10 Millionen Euro oder 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Gesamtausgaben in diesem Bereich beliefen sich auf rund 59 Millionen Euro.
Trotz der gestiegenen Mehrausgaben in 2023 war unsere Haltung klar: Das Bürgergeld war ein richtiger Schritt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil mit dem Bürgergeld Lebensleistungen von Männern und Frauen, die, aus welchen Gründen auch immer, auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, besser geschützt werden. Denn seit dem 1. Januar gelten in der Karenzzeit höhere Schonvermögen und unsere Mitarbeitenden in der passiven Leistungsgewährung müssen Rücklagen der Altersvorsorge bei der Berechnung von Bedarfen nicht länger berücksichtigen.
Darüber hinaus fanden und finden wir es wichtig: Menschen im Leistungsbezug mehr Vertrauen und Wertschätzung entgegen zu bringen. Freiwilligkeit statt Zwang – ein Grundgedanke, der tragend ist für unsere Arbeit.
Weitere zentrale Änderungen traten zum 1. Juli in Kraft. Eine der wichtigsten Botschaften – insbesondere an jüngere Bürgergeldbeziehende: Arbeit lohnt sich.
Daher gelten seit Juli höhere Freibeträge für sie. So dürfen Schülerinnen und Schüler in den Ferien unbegrenzt dazuverdienen und können künftig den Lohn aus ihrem Minijob behalten. Bislang galt für sie eine Höchstgrenze von 2.400 Euro. Auch das Ehrenamt wird künftig stärker gefördert und es gibt bessere Zuverdienstmöglichkeiten.
Mit der zweiten Stufe der Neuregelungen setzen wir die 'Herzstücke' des Bürgergeldes um: mehr Chancen für Bürgergeld-Beziehende durch Qualifikation und Weiterbildung.“
Hubertus Heil Bundesminister für Arbeit und Soziales Grußwort Servicestelle SGB II
Der Perspektivwechsel von der schnellen zur nachhaltigen Arbeitsmarktintegration war bereits zum Jahresbeginn vollzogen. Allerdings wurde diese neue Ausrichtung seit der zweiten Jahreshälfte mit finanziellen Anreizen sowie veränderten Beratungs- und Coachingansätzen in der Arbeitsvermittlung untermauert.
Seitdem gibt es für die erfolgreiche Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen einen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro. Ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro erhalten Teilnehmende von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen. Dazu belohnen wir Umschüler für das Bestehen von Zwischenprüfungen und Ausbildungen mit Weiterbildungsprämien. Insgesamt konnten wir so in den vergangenen sechs Monaten 170 Personen fördern. Hierfür haben wir insgesamt rund 50.000 Euro ausgezahlt.
Nicht jeder Mann bzw. jede Frau im Bürgergeldbezug steht unmittelbar vor dem Sprung in Beschäftigung. Ganz im Gegenteil: Immer mehr Bürgergeldbeziehende weisen multiple Vermittlungshemmnisse auf, so dass sie mehr Zeit und mehr Beratung benötigen, um wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Für diese Kundinnen und Kunden besteht seit Juli die Möglichkeit des ganzheitlichen Coachings. Abhängig vom individuellen Bedarf der Kundinnen und Kunden setzen wir dabei auf unterschiedliche Schwerpunkte: Vermittlungs-, Stabilisierungs- und Gesundheitscoaching sowie beschäftigungsbegleitendes Coaching. Kundinnen und Kunden, die von diesem Angebot Gebrauch gemacht haben, wurden während dieser Zeit durchgehend bei persönlichen und beruflichen Fragestellungen durch einen Coach begleitet.
Eine weitere große Neuerung hin zu mehr Freiwilligkeit und Eigenverantwortlichkeit war der Wechsel von der Eingliederungsvereinbarung mit Rechtsfolgenbelehrung hin zu einem gemeinsam entwickelten Kooperationsplan in der Arbeitsvermittlung. Diese neue Beratungsgrundlage steht sinnbildlich für das neue Miteinander auf Augenhöhe. Die in diesem Zusammenhang eingerichtete Schlichtungsstelle im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitsvermittlung und Bürgergeldbeziehenden kam übrigens bislang nicht zum Einsatz. Obwohl bis Ende 2023 mehr als 3.500 Kooperationspläne vereinbart wurden.
Mit dem Bürgergeld haben wir zeitgleich unsere Beratungskonzeption modifiziert. Auch hier setzen wir primär auf Eigenverantwortung und den Willen der Bürgergeldbeziehenden, die persönlichen Integrationschancen verbessern zu wollen, um so die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Eine motivierende und wertschätzende Ansprache – so unser Anspruch – soll Kundinnen und Kunden im Leistungsbezug zur Teilnahme bewegen. Diese Haltung spiegelt sich zum einen in den Einladungsschreiben zu unseren Beratungen wider. Zum anderen wurden alle Mitarbeitenden zu Beginn des Jahres auf die Motivierende Gesprächsführung als neues kommunikatives Tool eingestimmt. Ab dem zweiten Halbjahr 2023 konnten alle interessierten Mitarbeitenden mit direktem Kundenkontakt intensiv in dieser Kommunikationstechnik geschult werden. Insgesamt haben bislang 55 Mitarbeitende von diesem neuen Angebot profitiert, während 90 weitere die Fortbildung in 2024 absolvieren werden.
Mit freiem Kopf in die berufliche Zukunft starten. Lebensunterhalt und Wohnung gesichert wissen. Die passende Weiterbildung finden oder den fehlenden Abschluss nachholen. Gut beraten sein und mit dem Jobcenter auf Augenhöhe planen. Kurze Wege und weniger Bürokratie. Kurz: Das Bürgergeld bietet Arbeitsuchenden alles, um eine langfristige, gute Beschäftigung zu finden. Schöne Aussichten. Also alles gut, oder?
Nicht ganz, denn bereits Ende Juni – also noch vor dem Start der zweiten Bürgergeldstufe – plante die Bundesregierung, die Finanzmittel für unsere Arbeit zu kürzen. Insgesamt 500 Millionen Euro sollten die Jobcenter gemeinsam einsparen, trotz steigender Anforderungen durch den Perspektivwechsel in der Arbeitsvermittlung bei gleichzeitig gestiegenen Verwaltungskosten aufgrund des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst. Kurz gesagt: Mehr Aufgaben und mehr Verantwortung sollten mit weniger finanziellen Mitteln bestritten werden.
Im Spätsommer präsentierte die Bundesregierung dann die Pläne wie dieses Vorhaben zu realisieren sei: Junge Arbeitslose unter 25 Jahren im Bürgergeldbezug sollten zukünftig von der Agentur für Arbeit betreut werden. Fiskalische Gründe waren für die geplante Neuausrichtung handlungsleitend. Nach heftiger Kritik aus nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen verwarf die Bundesregierung das Vorhaben und opferte stattdessen die Förderung der beruflichen Weiterbildung für Bürgergeldbeziehende sowie die Umsetzungs- und Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von Bürgergeldbeziehenden. Auch diese Vorschläge führen zu einer deutlichen Verschlechterung beruflicher Perspektiven von Bürgergeldbeziehenden – allerdings für eine andere Zielgruppe.
All diese offen geführten politischen Diskussionen, in die wir uns selbstverständlich auch an verschiedener Stelle eingebracht haben, führten intern zu Unruhe. Perspektiven für unsere Kundinnen und Kunden zu entwickeln ist uns eine Herzensangelegenheit, die fiskalisch orientierten Pläne der Bundesregierung erschweren die Umsetzung sehr deutlich. Gleichzeitig hängen an den auf dem Papier getroffenen Zuständigkeitswechseln Arbeitsplätze – Lebensentwürfe von Kolleginnen und Kollegen. Sich unter diesen Umständen auf die Arbeit zu fokussieren, fällt schwer.
Die Diskussionen um die Mittelkürzungen für unsere Arbeit haben darüber hinaus die Maßnahmeplanung erschwert. Statt wie in 2023 mit rund 11,5 Millionen Euro, planten wir für das kommende Jahr nur noch mit knapp 10 Millionen Euro bei gleichzeitig steigenden Bedarfen. Die aufgezeigten Perspektiven für Folgejahre sehen weitere Kürzungen vor.
Im Herbst prägte die Migrationsdebatte die politische Landschaft. Zu viele Flüchtlinge, zu wenig Platz in den Kommunen. Zeitgleich präsentierte die Friedrich-Ebert-Stiftung ihre europäische Vergleichsstudie „Mit offenen Armen – die kooperative Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in Europa. Eine Alternative zum Asylsystem?“. Ein zentrales Ergebnis: Die Arbeitsmarktintegration ukrainischer Kriegsflüchtlinge läuft in Deutschland schleppender als im europäischen Ausland. Gründe seien neben der Bürokratie auch falsche Anreize. Kurz gesagt: Das Bürgergeld sei zu hoch, Arbeit lohne sich nicht. Gleichzeitig musste das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das Bürgergeld Mehrkosten in Höhe von 2,1 Milliarden Euro einräumen.
Wir erwarten eigene Anstrengungen, und Arbeitsangebote müssen angenommen werden.“
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, Pressekonferenz 18.10.23 – Vorstellung des Job-Turbos in der Bundespressekonferenz
In dieser Situation wartete Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, mit dem Job-Turbo für Geflüchtete auf. Sie sollen zügiger in den Arbeitsmarkt integriert werden. Wer seinen Sprachkurs absolviert hat, soll schnellstmöglich Arbeit finden.
Daneben hat das Land Nordrhein-Westfalen für alle kommunalen Jobcentern die Vermittlungsoffensive gestartet. Ihr Ziel: Kurzfristig jeder Person im Bürgergeld, die arbeitsfähig ist, ein konkretes Jobangebot zu unterbreiten. Diejenigen, die arbeiten können, sollen auch arbeiten gehen“, fasst Minister Karl-Josef Laumann, die Intention zusammen.
Außerdem möchte die Bundesregierung den erst im Juli 2023 eingeführten Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro bereits im Sommer 2024 wieder streichen. Mit diesem Bonus sollten Anreize für Weiterbildungen gesetzt werden, die zu einem Berufsabschluss führen.
Für unsere Arbeit bedeutet diese Entwicklung, dass der entscheidende Gedanke der Bürgergeldeinführung nach nicht mal einem halben Jahr schon wieder obsolet ist. Seit Ende 2023 soll unsere Arbeitsvermittlung wieder in die erstbesten Jobs vermitteln. Weiterbildung erfolgt wieder nur nachrangig. Statt auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung, können und sollen wir wieder mit mehr Druck arbeiten. Nach nicht mal zwölf Monaten ist er wieder da: der Vermittlungsvorrang.
Zu unseren Kundinnen und Kunden gehören nicht nur Menschen, die im erwerbsfähigen Alter sind. Auch über 6.400 Kinder und Jugendliche sind aufgrund ihrer familiären Situation auf unsere Unterstützung angewiesen. Insbesondere für sie mehr Chancengleichheit im Alltag herzustellen, ist eine Herzensangelegenheit von uns.
Wir wollen, dass sie – unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern – die Möglichkeiten haben, an Klassenfahrten teilzunehmen, Nachhilfeunterricht zu besuchen oder im Fußballverein mit zu machen. Um genau das sicherzustellen, unterstützen wir Familien mit Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Denn wir finden: Jedes Kind muss eine faire Chance auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten und seine Fähigkeiten entwickeln können.
Im vergangenen Jahr haben wir insgesamt rund 9,8 Millionen Euro an Bildungs- und Teilhabeleistungen ausgezahlt. Das waren 30,0 Prozent mehr als im Vorjahr.
Die größte Summe mit insgesamt rund 4,4 Millionen Euro floss, wie in der Vergangenheit auch, in die Mittagsverpflegung. Da es in 2023 erstmals seit 2020 keinerlei Corona-Beschränkungen gab, konnten Schulen wieder verstärkt Klassenfahrten und Tagesausflüge anbieten, so dass es hier zu einem deutlichen Ausgabenplus im Vergleich zu 2022 kam. Etwas anders ist die Steigerung beim Schulbedarfspaket zu erklären. Hier hat der Gesetzgeber den Auszahlungsbetrag um 39 Euro bzw. 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr deutlich nach oben gesetzt. Jeder Schüler und jede Schülerin erhielt in 2023 insgesamt 195 Euro für die persönliche Schulausstattung.
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist nicht auf bürgergeldbeziehende Familien beschränkt. Auch Kinder aus einkommensschwachen Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können diese Förderung in Anspruch nehmen. Während aber Kinder, die finanzielle Unterstützung durch das SGB II, SGB XII oder das Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, automatisch vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren, wird diese Förderung für Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag nur auf Antrag gewährt. Es besteht also eine Holschuld für Familien.
Um die Hürde für alle anspruchsberechtigten Familien möglichst gering zu halten, haben wir im vergangenen Jahr, neben mehrsprachigen Infoflyern, Plakaten und unserer in bürgerfreundlicher Sprache formulierten Broschüre zu den Leistungen, erstmals eine Broschüre in leichter Sprache in den Schulen zur Verfügung gestellt.
Von dieser profitieren Menschen mit sehr geringem Bildungsstand, kognitiven Einschränkungen oder sehr geringen Deutschkenntnissen. Die Resonanz auf dieses Informationsangebot war sehr gut, so dass wir es auch zukünftig vorhalten und wenn möglich, auch auf andere Aufgabenbereiche übertragen. Denn uns ist wichtig: Menschen sollen nicht nur wissen, dass der Staat ihnen in schwierigen Lebenssituationen finanziell unter die Arme greift, sondern auch, wie sie die staatliche Unterstützung konkret in Anspruch nehmen können.
Unter die Arme greifen, ist auch das passende Stichwort für das Projekt „Schule macht Beruf“. Es zielt auf schulmüde Jugendliche ab und wurde von uns in Kooperation mit dem Schulamt, den Jugendämtern, der Agentur für Arbeit, Vertretungen aus den Kommunen und der Schulaufsicht konzipiert. Das Angebot ist aus unserem erfolgreichen Projekt Dock 14 im Rahmen von §16h SGB II hervorgegangen. Kurz zusammengefasst: Schulmüde Jugendliche sollen durch das Projekt wieder an Schule herangeführt werden, um ihren Schulabschluss zu machen. Damit dies gelingt, entwickeln die Betroffenen mit Unterstützung einer sozialpädagogischen und schulpsychologischen Begleitung eine tragfähige berufliche Zukunftsperspektive.
Mit diesem Angebot können wir frühzeitig eingreifen. Wir sind da, wenn Jugendliche drohen, ihren Kurs hin zu einer eigenständigen beruflichen Zukunft aus den Augen zu verlieren. Denn aus Erfahrung wissen wir: einen Schulabschluss nachzuholen ist sehr viel schwerer und eine dauerhafte, existenzsichernde Beschäftigung – ohne Schulabschluss und Ausbildung – ist nahezu ausgeschlossen. Das beweist nicht zuletzt die qualifikationsspezifische Arbeitslosequote im Kreis Steinfurt. Sie liegt im Jahresdurchschnitt 2023 bei 16,8 Prozent, während sie für gelernte Kräfte bei 2,3 Prozent liegt. Daher setzen wir darauf, da zu sein, wenn Jugendliche ihre Zukunft aufs Spiel setzen. Schule macht Beruf ist ein Angebot für den gesamten Kreis. Es wurde bereits den politischen Gremien des Kreises und in den Kommunen vorgestellt. Einzig die Finanzierung ist aufgrund der allgemein schwierigen Haushaltslage unsicher. Wir wollen dieses wichtige, wegweisende Projekt dennoch nicht abschreiben. Unser Ziel ist es Mittel und Wege finden, es zu realisieren. Denn eins ist klar: Ohne Schulabschluss ist dauerhafter Bürgergeldbezug nahezu unvermeidbar. Das zeigen auch die Zahlen: Fast die Hälfte aller arbeitslos gemeldeten Bürgergeldbeziehenden im Kreis Steinfurt hat keinen Schulabschluss. Diese Tendenz ist seit Jahren steigend.
Steigende Preise für Energie und Lebensmittel haben viele Menschen in 2023 vor Herausforderungen gestellt. Insbesondere für einkommensschwache Familien sind Preissteigerungen eine existenzielle Bedrohung. Wenn das Geld zum Leben kaum reicht, kommen die Bedürfnisse von Kindern schnell zu kurz.
Kinderhelme wurden vom Jobcenter finanziert.
Daher haben wir uns gerne an dem von Land Nordrhein-Westfalen ausgerufenen „Stärkungspaket NRW – gemeinsam gegen Armut“ beteiligt, indem wir Gutscheine in Höhe von 50 Euro zur Beschaffung sicherer Fahrradhelme für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren im Bürgergeldbezug ausgegeben haben. Denn ein Fahrradhelm gehört zur notwendigen Ausstattung eines jeden Grundschülers, der den Schulweg mit dem Rad zurücklegt. Damit Familien im Bürgergeldbezug ihre Kinder auch bei finanziellen Engpässen mit sicheren Helmen ausstatten können, haben wir diese zusätzliche finanzielle Unterstützung ermöglicht. Selbstverständlich haben wir alle Familien im Leistungsbezug über diese einmalige Möglichkeit informiert. Insgesamt konnten wir 744 Gutscheine ausgeben und damit einen wertvollen Beitrag zur Sicherung des Schulwegs leisten.
Wir sorgen nicht nur dafür, dass unsere erwerbsfähigen Kundinnen und Kunden ihre finanziellen Leistungen erhalten, sondern wir arbeiten intensiv daran, dass sich ihre beruflichen Chancen verbessern.
Unser großes Plus dabei: Wir sind ein kommunales Jobcenter. Wir arbeiten im direkten Umfeld der Menschen, kennen ihre Lebenssituationen und ihre täglichen Herausforderungen. Dementsprechend können wir unsere Angebote zielgenau an ihre Bedürfnisse anpassen.
Die Statistiken sprechen eine klare Sprache: Beim Zugang zum Arbeitsmarkt haben Erziehende häufig schlechtere Chancen als Menschen ohne familiäre, erzieherische Verantwortung. So bezogen Ende 2022 fast 95 Prozent aller arbeitslosen Alleinerziehenden Bürgergeld. Daher setzten wir uns in 2023 verstärkt dafür ein, ihre Chancen auf Qualifizierung und berufliche Integration zu verbessern.
Bereits in 2022 haben wir das Institut für sozialwissenschaftliche Forschung und Entwicklung (IsFE) beauftragt, Möglichkeiten und Chancen, aber auch Schwierigkeiten und Herausforderungen der Arbeitsmarktintegration von Erziehenden im SGB II-Leistungsbezug in der Region zu untersuchen.
Die Ergebnisse lagen Anfang 2023 vor. Wenn wir von Erziehenden sprechen, sprechen wir im Kreis Steinfurt aufgrund stark tradierter Rollenbilder immer noch größtenteils von Frauen. Ihre Arbeitsmarktintegration scheitert zum einen am überkommenen Geschlechterdenken. Dieses ist nicht nur bei den betroffenen Frauen präsent, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem. Auch wir haben in diesem Bereich klare Defizite. Zum anderen hindert mangelnde Mobilität die Frauen an einer Beschäftigungsaufnahme, da es an gut ausgebautem ÖPNV fehlt. Eine weitere in der Studie identifizierte Schwachstelle: die beteiligten Akteure am Arbeitsmarkt, wie beispielsweise Wohlfahrtsverbände, Arbeitgeber und wir als Jobcenter, wissen zu wenig über die Arbeitsweise und die Abläufe des jeweils anderen. Diese systemimmanenten Hürden, die als Formulardschungel wahrgenommen werden, müssen abgebaut werden. Natürlich auch im Sinne aller anderen Kundinnen und Kunden von uns.
Mit Hilfe dieser Ergebnisse konnten wir erste strukturelle und inhaltliche Ansätze zur Verbesserung der Beratungsqualität bei Erziehenden erfolgreich umsetzen. So haben wir eine einheitliche, wertschätzende Grundhaltung gegenüber Erziehenden entwickelt, die über verschiedene Beratungsformate, nach innen und nach außen transportiert wurde. Schließlich sollten mehr freiwillige Angebote für Erziehende geschaffen werden. Gerne auch sozialraumorientierte Angebote, um Erziehenden den Zugang zur Beratung zu erleichtern. Mehr und besserer Austausch mit unseren Partnern am Arbeitsmarkt stand ebenfalls auf unserer Agenda.
Konkret bedeutete dies: neben der klassischen, individuellen Beratung bei uns im Jobcenter haben wir gezielt Beratungsangebote entwickelt, die die Erziehenden in ihrem Alltag abholten. Diese Angebote waren allesamt freiwillig und niedrigschwellig.
So führten wir in Kooperation mit dem Arbeitskreis Frauen im März und im September das JobCafé für Erziehende und Berufsrückkehrende durch. Es wurden Berufe in der Gesundheitspflege und die Berufsfelder in der Kinderbetreuung mit den verschiedenen Qualifizierungs- und Ausbildungsmöglichkeiten vorgestellt.
Ergänzt wurde das Angebot durch den Treff Chancengleichheit im Mai, in dem sich Frauen über allgemeine Möglichkeiten der Wiedereingliederung in Arbeit informieren konnten.
Ein weiterer Baustein: „Jobdating – Wir suchen Sie“ in Steinfurt und Recke. An diesen lokal begrenzten Angeboten nahmen insgesamt 130 Frauen teil, die sich zum Beispiel nach einer erzieherischen Berufsunterbrechung einen beruflichen Wiedereinstieg wünschen, erstmals im (deutschen) Arbeitsleben Fuß fassen oder sich beruflich verändern möchten. Das Jobdating bot ihnen die Chance, sich über ihre beruflichen Perspektiven und mögliche Qualifizierungen zu informieren und niedrigschwellig Kontakte zu lokalen Arbeitgebern zu knüpfen.
Jobdating in Steinfurt: Arbeitgeber und Teilnehmende kommen ins Gespräch.
Jobdating: Zentrale Themen werden mit allen Teilnehmenden besprochen.
Jobdating: Gemeinsam mit unseren Fachkräften werden selbstgewählte Themen erörtert.
Treff Chancengleichheit für Frauen
Unser neuer Blick auf Erziehende zeigte in 2023 bereits erste Erfolge. So hatten wir mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Rahmen der Zielvereinbarung für das Jahr 2023 vereinbart, dass wir den Abstand der Integrationsquoten von Männern und Frauen um 0,7 Prozentpunkte verringern sollten. Dieses Ziel haben wir mit erreichten 1,5 Prozentpunkten deutlich übertroffen. Ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr Chancengerechtigkeit.
Darüber hinaus konnten wir insbesondere Erfolge bei den Alleinerziehenden erzielen. So sank ihr Bestand bis einschließlich September 2023 um 9,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Demensprechend sank auch die Anzahl an Bedarfsgemeinschaften, in denen Alleinerziehende mit ihren Kindern leben, bis Ende 2023 um 3,6 Prozent. Derzeit stellen sie gut ein Fünftel aller Bedarfsgemeinschaften.
Wir haben in 2023 einen guten Weg beschritten. Am Ziel sind wir noch lange nicht.
Ganz gleich, was wir auch tun, wir tun es, um unsere Kundinnen und Kunden zu unterstützen. Doch unsere Angebote können noch so gut sein – wenn sie die Menschen nicht erreichen, werden sie keine Wirkung entfalten. Genau aus diesem Grund möchten wir sie dort abholen, wo sie leben und ihren Alltag gestalten. Daher haben wir in 2023 das neue Format der Begegnungsräume eingeführt. Auch hier setzten wir auf Freiwilligkeit und Eigenmotivation der Teilnehmenden. Insgesamt haben wir – neben den beiden Jobdating-Veranstaltungen – 18 weitere Begegnungsräume durchgeführt, zu denen insgesamt über 700 Kundinnen und Kunden erschienen sind. Es gab Begegnungsräume mit ganz unterschiedlichen beruflichen Schwerpunkten wie Pflege und Gesundheit, Handwerk, Ausbildung, Logistik oder Kinderbetreuung. Sie fanden direkt in Unternehmen, bei Trägern, Wohlfahrtsverbänden oder in unseren eigenen Räumlichkeiten statt. Die Akzeptanz bei Kundinnen und Kunden, aber auch bei unseren Partnern am Arbeitsmarkt war jedes Mal sehr hoch. Und ganz wichtig: Im Anschluss an die Veranstaltungen wurden zahlreiche Qualifizierungen auf den Weg gebracht und es konnten ebenfalls direkt Arbeitsverträge geschlossen werden.
Einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg leistete unser Arbeitgeberservice, der viele dieser Veranstaltungen initiiert und begleitet hat. Darüber hinaus haben die verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen ihre Netzwerkarbeit intensiviert und zahlreiche Gespräche mit der hiesigen Wirtschaft und den Wirtschaftsverbänden geführt. Ein weiterer Baustein: Sie informierten auf verschiedenen Veranstaltungen der WESt eine Vielzahl von Arbeitgebern zu Fördermöglichkeiten im SGB II. Darauf aufbauend boten wir im Anschluss an diese Veranstaltungen Workshops zu ganz konkreten Themenstellungen an, die sich durch die Begegnungsräume ergeben hatten – immer mit dem Ziel, die Teilnehmenden auf eine Arbeitsaufnahme vorzubereiten bzw. sie näher an den Arbeitsmarkt heranzubringen. Daneben boten wir weitere Workshops zu ganz unterschiedlichen Themen an, wie beispielsweise EDV Grundlagen, Berufliche Orientierung oder Vorstellungsgespräch simulieren. Insgesamt führten wir 147 Workshops durch, an denen gut 550 Kundinnen und Kunden teilnahmen.
In den vergangenen Jahren haben viele Zugewanderte neue Perspektiven im Kreis Steinfurt gesucht – und ein neues Zuhause gefunden. Eine Erfolgsgeschichte für uns alle. Denn die Zugezogenen bereichern unsere Region nicht nur kulturell, sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zum gemeinsamen wirtschaftlichen Wohlstand.
Um es kurz in Zahlen auszudrücken: Im Dezember 2013 hatten rund sechs Prozent aller Bürgerinnen und Bürger im Kreis Steinfurt einen ausländischen Pass. Zehn Jahre später hat sich ihre Zahl fast verdoppelt. Heute leben 52.957 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger zusammen mit uns im Kreis Steinfurt. Und das ist gut so! Denn im gleichen Zeitraum ist die Zahl der deutschen Einwohner um 11.640 Personen gesunken. Das heißt, ohne Zuwanderung würde unsere Bevölkerung schrumpfen, würde sich der Fachkräftmangel in vielen Bereichen noch viel gravierender auswirken, könnten viele Angebote der Daseinsvorsorge nicht aufrechterhalten werden.
Egal, aus welchen Gründen diese Menschen zu uns kommen, sie wollen arbeiten. Dies belegt auch die Zahl der ausländischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Kreis. Sie korreliert mit der Anzahl ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger. So hatten im Ende 2023 rund 11,5 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner einen ausländischen Pass, genauso hoch war der Anteil ausländischer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Kreis Steinfurt.
Erste Anlaufstelle für viele von ihnen waren und sind wir, das jobcenter Kreis Steinfurt. Im Jahr 2023 begleiteten wir jahresdurchschnittlich 10.980 Menschen mit ausländischem Pass aus über 40 Ländern. Aus der Erfahrung der vergangenen zehn Jahre wissen wir, es kommt nicht darauf an, wo die Menschen herkommen – sondern ob sie die Chance erhalten, wirklich anzukommen, sich hier zu Hause zu fühlen.
Deshalb verfolgen wir eine ganzheitliche Integrationsstrategie und binden dabei von Beginn an die entscheidenden Stellen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Kommunalen Integrationszentrum, von den Sprachkurs- und Bildungsträgern sowie den Kommunen mit ein. Nur so sind wir in der Lage, den Menschen eine lückenlose Unterstützung auf der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven zu bieten.
In Zeiten großer Veränderungen verschließen wir nicht die Augen – sondern eröffnen Perspektiven. Das galt und gilt gerade auch im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg. Wir heißen alle ukrainischen Kriegsflüchtlinge herzlich willkommen. Für sie wie für alle anderen Menschen im Bürgergeldbezug wollen wir einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu den Fördermöglichkeiten. Ausnahmslos. Bei der Integration von Geflüchteten, Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund sind jedoch zusätzliche Instrumente gefordert. Ganz einfach deshalb, weil es in diesen Fällen meist sprachliche, soziale und kulturelle Unterschiede gibt. Daher knüpfen wir genau an diesen Punkten an und bieten gezielte Maßnahmen zur Unterstützung und Stärkung an.
Für uns war und ist Sprache der Schlüssel zum Erfolg. Genau deshalb haben wir versucht, jedem zu uns geflüchteten Menschen mit einem Sprachförderbedarf ein passendes Angebot zur Verfügung zu stellen. Dabei sind wir auch unkonventionelle Wege gegangen und haben Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine bei verschiedenen lokalen Bildungsträgern ausgegeben, wenn die Warteliste für die Sprachkurse zu lang wurden.
Erst die Sprache, dann die Arbeit. Diese Strategie wurde – nach den Erfahrungen aus der letzten Flüchtlingskrise im Zuge des arabischen Frühlings – deutschlandweit in allen Jobcentern gefahren. Hintergrund ist, dass Ukrainer und andere Geflüchtete nicht gezwungen sein sollen, irgendeinen Hilfsjob anzunehmen, sondern sie sollen nach Möglichkeit in ihren entsprechenden Qualifikationen arbeiten. Ganz im Sinne des Bürgergeld-Gedankens und mit Blick auf den Fachkräftemangel.
Diese Strategie wurde nach der Veröffentlichung der Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung "Mit offenen Armen - die kooperative Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in Europa. Eine Alternative zum Asylregime?" vom Bundesminister für Arbeit und Soziales korrigiert. Spracherwerb solle jetzt bei der Arbeit erfolgen. Mittels Job-Turbo sollen die Geflüchteten verstärkt in Lohn und Brot gebracht werden.
Was dabei übersehen wird: In keinem europäischen Land ist es bisher gelungen, die gute Ausbildung der ukrainischen Flüchtlinge fruchtbar zu machen. Zumeist arbeiten sie im Niedriglohnsektor. Obwohl Ärzte und Krankenpfleger fehlen, blieben diese Berufskompetenzen weitgehend ungenutzt. Dabei geht es immerhin um sieben Prozent der Flüchtlinge, europaweit also um etwa 50.000 ausgebildete Gesundheitsfachkräfte. Ähnlich ist es im Erziehungsbereich, aus dem 13 Prozent stammen, so ein weiteres – gern übersehenes – Fazit aus derselben Studie.
Aus Sicht deutscher Bürgerinnen und Bürger ist der Bezug von Bürgergeld das Ende eines beruflichen und damit verbunden gesellschaftlichen Abstiegs. Tiefer geht es nicht. Der Blick ausländischer Bürgergeldbeziehenden ist in vielen Fällen durchaus anders. Für sie ist der Leistungsbezug ein erster Schritt auf dem Weg in ein neues Leben in einer neuen Heimat. Mit dem Bezug können sie von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen – wie z.B. Sprach- und Integrationskursen – profitieren, sich weiterqualifizieren, um schließlich auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Dass dies immer wieder gelingt, zeigt die Zahl der ausländischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Im September 2023 waren es 19.644 Menschen mit ausländischem Pass, das waren fast 13.000 mehr als zehn Jahre zuvor. Daher blicken wir als Jobcenter auch durchaus optimistisch auf die große Anzahl von jahresdurchschnittlich 10.980 Beziehenden von Bürgergeld mit ausländischem Pass. Ihre Gruppe ist im Vergleich zum Vorjahr um ein Viertel angewachsen. Ein Drittel dieser Menschen hat einen ukrainischen Pass. Stellten sie vor Ausbruch des Ukraine-Kriegs rund 0,4 Prozent aller Ausländer, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen, lag ihr Anteil Ende 2023 bei gut 30,0 Prozent.
Bezogen auf alle Regelleistungsberechtigten ist die Gruppe der ausländischen Leistungsbeziehenden in den vergangenen zehn Jahren stetig gestiegen. So kam 2013 gut jeder fünfte Leistungsbeziehende aus dem Ausland. Aktuell ist es jeder Zweite.
Damit korreliert auch ihr jeweiliger Anteil an allen arbeitslos gemeldeten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in 2013 bzw. 2023.
Die Arbeitslosenquote für Ausländer für beide Rechtskreise liegt bei 18,6 Prozent in 2023. Damit liegt sie 15,6 Prozentpunkte über der Arbeitslosenquote für deutsche Arbeitslose. Der Großteil dieser Menschen (84,2 Prozent) ist arbeitslos in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemeldet. Auf den ersten Blick sind dies natürlich besorgniserregende Entwicklungen. Aber im Hinblick auf die langfristigen Arbeitsmarktauswirkungen sind diese hohen Zahlen wenig aussagekräftig, da die meisten dieser Menschen erst kurz im Land sind. Viele von ihnen – insbesondere die ukrainischen Flüchtlinge – sind darüber hinaus gut qualifiziert.
Viele arbeitslose Ausländer bedeutet in diesem Fall: Menschen, die Sprach- und Integrationskurse absolviert haben, stehen den Vermittlungsbemühungen unserer Fachkräfte jetzt uneingeschränkt zur Verfügung. Und eins ist ganz klar: Diese Menschen sind motiviert Arbeit zu finden. Daher nehmen sie auch überproportional an unseren freiwilligen Angeboten teil. Wir sind daher sehr zuversichtlich, dass sie früher oder später dauerhaft aus dem Leistungsbezug ausscheiden werden.
Denn der Blick auf die Verweildauern im Leistungsbezug zeigt: mehr als die Hälfte der deutschen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bleibt länger als drei Jahre im Bezug. Ausländische erwerbsfähige Leistungsberechtigte hingegen sind zu über 60 Prozent weniger als zwei Jahre auf Unterstützung angewiesen. Für sie ist also der Bürgergeldbezug der Anfang – nicht das Ende ihres beruflichen Lebens in Deutschland.
Unsere Aufgabe ist es, ihnen Chancen zu eröffnen, die ihnen den Sprung in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Damit alle, die zu uns kommen, auch wirklich ankommen.
Tanja Naumann Vorstand Arbeitsmarkt jobcenter Kreis Steinfurt
Als Jobcenter wollen wir, dass alle unsere Dienstleistungen auf ein Smartphone passen. Dafür schaffen wir sukzessive die Voraussetzungen – und denken weiter: Wir richten uns vollständig an den Bedürfnissen von Menschen und Unternehmen aus.
Mit der Einführung des Bürgergelds haben wir das nächste Kapitel unserer Digitalisierungsstrategie aufgeschlagen. Unsere Kundinnen und Kunden können seit Jahresbeginn ihren Bürgergeld-Antrag online stellen. Auch Weiterbewilligungsanträge und Veränderungsmitteilungen können von zu Hause gestellt werden. Damit können Leistungsbeziehende auf digitalem Weg mit uns in Kontakt treten und bleiben.
Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Bürgerfreundlichkeit. Denn Online-Anträge machen Verwaltung für unsere Kundinnen und Kunden einfacher, unkomplizierter und flexibler. Davon haben sich in 2023 über 500 Kundinnen und Kunden überzeugt. Tendenz steigend.
Im Bereich Bildung und Teilhabe sind wir bereits deutlich länger online unterwegs. Mit der MünsterlandKarte bieten wir allen leistungsberechtigten Familien eine einfache und praktische Abrechnungslösung, frei von Stigmatisierung und Ausgrenzung.
Für das kommende Jahr planen wir darüber hinaus ein verbessertes Online-Angebot auf unserer Homepage. Dazu zählt neben einem optimierten Design auch der Einsatz von Veranstaltungsmanagementtools. Zukünftig – so der Plan – wird das gesamte Einladungswesen zu unseren Begegnungsräumen online über unsere Homepage erfolgen. Als nächsten Schritt auf unserer digitalen Agenda planen wir darüber hinaus, unsere Social-Media-Aktivitäten zu verstärken und systematisch auszubauen.
Bereits im vergangenen Jahr haben wir unsere Karriereseiten überarbeitet und bieten seitdem allen potentiell neuen Mitarbeitenden die Möglichkeit, sich online bei uns zu bewerben.
Auch intern haben wir weitere digitale Verbesserungen für unsere gemeinsame Arbeit für die Menschen in der Region angeschoben und umgesetzt. So fand zum einen die große Umstellung unseres Fachverfahrens zu Beginn 2023 seinen Abschluss. Im Ergebnis haben wir jetzt ein optimiertes Fachverfahren, das perspektivisch in der Lage ist, unsere Arbeitsprozesse noch weiter zu automatisieren und zu vereinfachen.
Sämtliche Schriftstücke, die im Fachverfahren generiert werden, werden direkt der entsprechenden E-Akte zugeführt, so dass alle zuständigen Mitarbeitende stets auf dem aktuellsten Stand eines Beratungsfalls sind. Die E-Akte erlaubt es den Kolleginnen und Kollegen darüber hinaus, zu jeder Zeit und ortsunabhängig auf die Daten zuzugreifen. Alles geht schneller und einfacher. Zugleich können große Datenmengen platzsparend aufbewahrt werden – große Aktenarchivräume gehören der Vergangenheit an. Die Dokumente können automatisiert verarbeitet werden. Kurz gesagt: Die E-Akte hilft uns effizienter und zielgerichteter zu arbeiten – jederzeit von überall.
Damit diese digitalen Rädchen allesamt ineinandergreifen können, müssen wir auf allen Ebenen die Voraussetzungen schaffen. Daher bilden wir unsere Mitarbeitenden weiter und sorgen für einen nachhaltigen digitalen Kulturwandel bei uns im Jobcenter.
Bei diesem Transformationsprozess können wir seit Herbst 2023 auf unser neues Social Intranet zurückgreifen. Dieses neue System ist zugleich Kommunikations- und Informationsplattform sowie Wissensspeicher für alle Kolleginnen und Kollegen - in der AöR in gleicher Weise wie bei den Kolleginnen und Kollegen der Kommunen.
Es verbessert seitdem unsere interne Kommunikation und Zusammenarbeit, indem es den Austausch von Informationen und Ideen erleichtert, denn alle Mitarbeitenden können sich vernetzen, Wissen teilen und schneller auf wichtige Informationen zugreifen. Zudem stärkt das Social Intranet unser Teamgefühl und die Unternehmenskultur, da es die Mitarbeiterbindung und -beteiligung erhöht. Es steigert unsere Effizienz und fördert die Innovationskraft innerhalb unseres Hauses.
Insgesamt haben wir in 2023 viele weitere entscheidende Weichen hin zu einer besseren digitalen Verwaltung gestellt.
Was bei der digitalen Transformation oft untergeht: Das „neue Arbeiten“ verlangt sehr viel von den Mitarbeitenden. Bewährte Strukturen werden aufgelöst und gleichzeitig neue Denkweisen eingefordert.
Was die einen mit Freude begrüßen, bereitet anderen eher Sorgen. Die Kunst ist, die Motivation der einen zu nutzen, um den anderen die Befürchtungen zu nehmen. Das funktioniert nur, wenn alle mit einbezogen werden. Daher haben wir bei der Einführung unseres neuen Social Intranets frühzeitig Mitarbeitende aus möglichst vielen Sachgebieten und aus den Kommunen bei den Planungen involviert. Denn wir wissen: Überzeugungsarbeit gelingt, wenn sie nicht von oben, sondern von einem direkten Kollegen bzw. einer direkten Kollegin geleistet wird. Darüber hinaus hatten alle Mitarbeitenden die Möglichkeit, sich über einen Newsletter detailliert über die Entwicklungsschritte des Social Intranets zu informieren.
Unser Ziel ist klar: das Social Intranet soll zum neuen Heimathafen aller Mitarbeitenden des Jobcenters werden.
Thomas Robert Vorstand jobcenter Kreis Steinfurt
Nach der Einführung gab es Schulungsangebote für ganze Teams und auf Wunsch individuelle Schulungen. Außerdem konnten die Mitarbeitenden an offenen Sprechstunden teilnehmen, so dass allen Fragen, aber auch Bedenken, Raum gegeben wurde. Einer ersten Nachbesprechung der verantwortlichen Mitarbeitenden aus den verschiedenen Sachgebieten, folgt im ersten Quartal 2024 eine Mitarbeiterumfrage, um die Wünsche und Ideen der Kolleginnen und Kollegen noch besser im Intranet umzusetzen.
Wandel bedeutet für uns nicht, dass von heute auf morgen alles anders wird. Oder dass manche Kompetenzen plötzlich nicht mehr gebraucht werden. Es geht darum, neue Synergien zu schaffen. Individuelle Stärken besser zu nutzen. Gemeinsam mehr zu schaffen. Ein solch starkes Miteinander kann eine neue, positive Energie für das ganze Arbeitsumfeld freisetzen – aus vielen ICHs entsteht ein WIR.
Die Erfahrungen aus den Krisen der letzten Jahre haben Lebens- und Denkweisen langfristig verändert. Die Menschen wollen zunehmend selbst bestimmen, wie und wo sie ihre Zeit verbringen und was ihre Aufmerksamkeit verdient. Doch wenn sich das Personal verändert, dann muss sich auch die Personalarbeit wandeln.
Es geht nicht länger um die reine Verwaltung von Ressourcen zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben. Genauso wie Arbeit längst nicht mehr nur dem Lebensunterhalt dient. Mitarbeitende wollen und brauchen persönliche Weiterentwicklung, ein angenehmes, wertschätzendes Betriebsklima, eine menschenzentrierte Unternehmenskultur – damit sie zu uns kommen und, noch besser, lange bleiben.
Zwar steht bei uns in der jobcenter Kreis Steinfurt AöR ein gutes Miteinander schon lange im Mittelpunkt der Zusammenarbeit, dennoch müssen auch wir uns stetig weiterentwickeln, um neue Talente zu gewinnen und unsere Mitarbeitenden immer wieder aufs Neue von uns zu überzeugen. Viele kleine und größere Maßnahmen im Haus sorgen aber in der Summe für eine hohe Mitarbeitendenzufriedenheit.
Dies belegt auch unsere Mitarbeitendenbefragung 2023. Die wichtigste Erkenntnis: Unsere Mitarbeitenden fühlen sich wohl in ihren Teams. Der Zusammenhalt ist groß und Probleme können offenen angesprochen werden. Auch den Führungskräften wird ein positives Zeugnis ausgestellt und vielen bereitet ihre Arbeit Freude. Ein Grund: wir leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag.
Um gute Nachwuchskräfte an die jobcenter Kreis Steinfurt AöR zu binden, haben wir im vergangenen Jahr uns Talent-Scouting optimiert. So haben wir unsere Personalmarketingstrategie weiterentwickelt. Gleichzeitig haben wir mehr Präsenz auf regionalen Ausbildungs- und Berufswahlmessen gezeigt. Schließlich geben wir seit 2023 auch Quereinsteigern die Chance, in unserer Behörde mit dem Verwaltungslehrgang II neu durchzustarten. Ein erster Erfolg: Wir verzeichneten deutlich mehr Bewerbende auf unsere Stellenausschreibungen.
Damit neue Kolleginnen und Kollegen sich möglichst schnell bei uns wohlfühlen und sich als Teil unseres Teams verstehen, haben wir unseren Onboardingprozess weiter optimiert und in ein neues Konzept gegossen. Ziel ist es, im Jobcenter einheitliche, verbindliche Standards zu schaffen. Wenn uns Mitarbeitende verlassen, haben wir ein Offboarding implementiert. Wir führen mit jedem ausscheidenden Teammitglied ein intensives Gespräch, indem wir definierte Kategorien abfragen. Das Ziel ist klar: Wir wollen in Erfahrung bringen, was wir besser machen können, um Mitarbeitende lange bei uns zu halten.
Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden steigern, indem sie sich bei uns wohl fühlen und gesund bleiben. Das ist ein wichtigstes Ziel unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Daher gestalten die verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen nicht nur den jährlichen Adventskalender für das Jobcenter, sondern sie bieten viel Sport- und Präventionsangebote zur Gesunderhaltung. In 2023 haben sie darüber hinaus eine Bedarfsabfrage bei allen Mitarbeitenden durchgeführt, um zukünftige Gesundheitsangebote möglichst passgenau anbieten zu können.
Damit alles passt, auch im Vertretungsfall, haben wir in 2023 unsere Regionalbereiche umstrukturiert. Aus fünf haben wir vier gemacht. Jetzt haben wir in etwa gleichgroße, stabile Einheiten, die aufgrund der Kundenströme und der Anzahl an Mitarbeitenden besser vergleichbar sind. Da einige Mitarbeitende aufgrund dieser Umstrukturierung ihr Team und Dienststandorte wechseln mussten, haben wir den gesamten Prozess selbstverständlich engmaschig kommunikativ begleitet und in den neu zugeschnittenen Regionalbereichen Team-Tage organisiert, um allen „Neuen“ das Ankommen zu erleichtern.
Zahlen geben Entwicklungen exakt wieder und eröffnen Vergleichsmöglichkeiten. Das gilt auch für uns. Sie legen offen, ob sich die Struktur unserer Kundinnen und Kunden seit Einführung des Bürgergeldes verändert hat. Oder, ob sich durch die wirtschaftlich angespannte Situation in Deutschland, das Risiko für Menschen im Kreis Steinfurt auf unsere Unterstützung angewiesen zu sein, im vergangenen Jahr erhöht hat.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Kreis Steinfurt hat sich in den vergangenen zehn Jahren stetig erhöht. Von September 2013 bis September 2023 wuchs sie um 22,5 Prozent auf 173.861 Personen an.
neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wurden in den vergangenen zehn Jahren geschaffen.
Allerdings haben sich die Zuwächse im vergangenen Jahr mit 0,9 Prozent deutlich abgeschwächt. Zum Vergleich: Im Jahresdurchschnitt betrug das Wachstum in der vergangenen Dekade 2,3 Prozent.
In der Entwicklung des vergangenen Jahres spiegelt sich, dass sich die Dynamik auf dem regionalen Arbeitsmarkt sowie die herrschende konjunkturelle Lage deutlich abgeschwächt haben.
Gemessen am Ausmaß der Belastungen und Unsicherheiten zeigt sich der Arbeitsmarkt aber nach wie vor stabil und krisenfest.
Die Arbeitslosigkeit im Kreis Steinfurt fiel im Jahresschnitt 2023 höher aus als im Vorjahr. Mit 11.895 Arbeitslosen gab es 1.258 mehr Menschen ohne Arbeit als im Jahr 2022. Die Arbeitslosenquote lag insgesamt bei 4,6 Prozent und damit 0,5 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Damit war sie so hoch wie seit 2016 nicht mehr.
Sowohl im Bereich der Arbeitslosenversicherung (SGB III) als auch im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sind die Quoten im abgelaufenen Jahr um 0,2 bzw. 0,3 Prozentpunkte auf nunmehr 1,5 bzw. 3,1 Prozent gestiegen.
Allerdings liegen die Zahlen für den Kreis Steinfurt, trotz des deutlichen Anstiegs, immer noch unter dem Bundes- und Landesdurchschnitt. Während die Arbeitslosenquote im SGB II auf Bundesebene jahresdurchschnittlich bei 3,8 Prozent lag, verzeichnet das Land NRW eine Quote von 5,2 Prozent.
Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat auch Auswirkungen auf die Entwicklung der zentralen SGB II-Indikatoren. Neben der Zahl der Arbeitslosen ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaft ebenso angewachsen wie die Zahl der Männer, Frauen und Kinder, die Bürgergeld beziehen. Das Risiko für Menschen im Kreis Steinfurt auf die Unterstützung des jobcenters Kreis Steinfurt angewiesen zu sein, ist in 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen.
Die Bedarfsgemeinschaft ist eine Haushaltseinheit zur Berechnung von Geldleistungen, die der sozialen Mindestsicherung dienen. Eine Bedarfsgemeinschaft kann aus einer Person bestehen oder aus mehreren Personen, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben. Sie kann also häufig mit Familie gleichgesetzt werden, da sie die Leistungsberechtigten, deren Partner/- innen und die Kinder umfasst. Partner / -innen kann sein:
• der Ehemann / die Ehefrau (außer sie leben getrennt) • die Person, mit der der / die Leistungsempfänger/-in in „eheähnlicher“ Gemeinschaft lebt • der Lebenspartner/die Lebenspartnerin (außer sie leben getrennt).
Kinder gehören zur Bedarfsgemeinschaft, • wenn sie im gleichen Haushalt leben, • nicht verheiratet sind • und jünger als 25 Jahre alt sind.
Kinder gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern, wenn sie ihren Bedarf durch Einkommen decken können, 25 Jahre alt sind oder wenn sie selbst ein Kind haben
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist in 2023 gestiegen. Waren im Januar 11.072 Haushalte im Bürgergeldbezug, wuchs ihre Zahl bis Ende des Jahres um 364 auf insgesamt 11.436 an. Das ist eine Steigerung von 3,3 Prozent innerhalb eines Jahres.
Regelleistungsberechtigte (RLB) sind Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung, also Bürgergeld nach dem SGB II (vor 2023: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld). Dazu zählen Personen, die Anspruch auf folgende Leistungsarten haben:
Regelbedarf für erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (§§ 20, 23 SGB II)
Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)
laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung ein-schließlich Nachzahlung von Heiz- und Betriebskosten sowie Heizmittelbevorratung, Wohnbeschaffungskosten, Mietschulden und Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei selbst bewohntem Wohneigentum (§ 22 SGB II)
befristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld (§ 24 SGB II a. F., entfallen ab 01.01.2011).
Die Anzahl der Regelleistungsberechtigten ist mit leichten Schwankungen in 2023 kontinuierlich angewachsen und umfasste im Dezember 22.086 Personen. Das waren 926 (4,4 Prozent) mehr als im Vorjahresmonat und 530 (2,5 Prozent) mehr als zu Beginn des Jahres. Jahresdurchschnittlich verzeichnete das Jobcenter 21.827 Männer, Frauen und Kinder im Leistungsbezug. Damit ist die Gruppe der Regelleistungsberechtigten im zweiten Jahr in Folge angewachsen. Im Hinblick auf die vergangene Dekade liegt die Anzahl der Regelleistungsberechtigten in 2023 allerdings um rund 2,0 Prozent unter dem langjährigen Mittel.
Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen nur dann als erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgewiesen, wenn sie Bürgergeld für ELB (vor 2023: Arbeitslosengeld II) beziehen.
In 2023 stieg die Anzahl an erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden im Vergleich zum Vorjahr jahresdurchschnittlich um 1.736 Personen auf nunmehr 15.378 an. Das ist ein Zuwachs von 13,2 Prozent. Das Wachstum erscheint moderater, wenn man auf die monatliche Entwicklung in 2023 blickt. So stieg die Anzahl an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kontinuierlich an: von 15.122 im Januar auf 15.678 im Dezember. Dies entspricht einem Zuwachs von 3,7 Prozent.
Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Eine besondere Gruppe innerhalb der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind die erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Es sind Menschen, die trotz Erwerbseinkommen, auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, weil der persönlich erzielte Verdienst nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt oder den der Familie damit bestreiten zu können.
In 2023 gingen rund ein Fünftel aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einer Arbeit nach. Während rund 2,9 Prozent ihr Einkommen aus selbstständiger Erwerbsarbeit erzielten, verdienten 97,3 Prozent ihr Einkommen in abhängiger Erwerbsarbeit. Gut die Hälfte davon war sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Der Großteil – nämlich 56,2 Prozent – in Teilzeit. Die andere Hälfte ging einer geringfügigen Beschäftigung nach.
51,5 Prozent erzielten dabei ein Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze, d.h. ihr Einkommen lag nicht über 520 Euro monatlich. 43,2 Prozent erwirtschaftet ein Einkommen, bis zu einer Höhe von 2.000 Euro monatlich. Bei 5,3 Prozent der erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag das Einkommen über 2001 Euro monatlich.
Der Anteil der arbeitenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist in den vergangenen zehn Jahren stark rückläufig. Waren 2013 noch ein Drittel aller erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden erwerbstätig, ist es zehn Jahre später noch jeder Fünfte. Oder anders ausgedrückt: Während die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 2023 im Vergleich zu 2013 um 1,3 Prozent rückläufig ist, ist die Zahl der erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im gleichen Zeitraum um 38,2 Prozent zurückgegangen.
Nicht jeder erwerbsfähige Leistungsberechtige steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Es gibt Männer und Frauen im Leistungsbezug, die aus den unterschiedlichsten Gründen, derzeit als nicht arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten. In 2023 trifft dies auf die Hälfte aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu. Knapp ein Fünftel von ihnen geht zur Schule, studiert oder befindet sich in einer Ausbildung. Andere wiederum pflegen Angehörige oder sind in Erziehungszeit.
Im Vergleich zum Vorjahr ist ein deutlicher Anstieg bei den nicht arbeitslos gemeldeten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden, zu verzeichnen. Diese Gruppe umfasst in 2022 monatlich im Durchschnitt 964 Personen. In 2023 waren es hingegen durchschnittlich 1.423 Teilnehmende pro Monat. Dies entspricht einem Zuwachs von 47,6 Prozent.
Knapp ein Fünftel aller nicht arbeitslos gemeldeten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nahmen an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teil wie beispielsweise einem Sprach- und Integrationskurs, einer beruflichen Weiterbildung oder einer berufsvorbereitenden Maßnahme.
Im langjährigen Mittel ist festzustellen, dass die Zahl der nicht arbeitslos gemeldeten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im vergangenen Jahr 7,7 Prozent unter dem Durchschnitt lag. Insbesondere die Zahl der Personen in ungeförderter Erwerbstätigkeit liegt mit -31,3 Prozent deutlich unter dem Zehn-Jahres-Durchschnitt. Dieser Personenkreis umfasst Männer und Frauen, die mehr als 15 Stunden die Woche erwerbstätig sind und daher als nicht arbeitslos gelten. Diese Beobachtung korreliert mit der Tatsache, dass die Zahl der Bürgergeldbeziehenden, die in Vollzeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, innerhalb der vergangenen acht Jahre um gut zwei Drittel zurückgegangen ist.
Die andere Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsbeziehende ist arbeitslos gemeldet. Diese Personen stehen derzeit nicht in einem Beschäftigungsverhältnis oder sie arbeiten weniger als 15 Stunden pro Woche auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Außerdem suchen sie eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung und stehen deshalb auch den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung.
Jahresdurchschnittlich waren 8.059 Männer und Frauen arbeitslos im SGB II gemeldet. Allerdings ist diese Zahl aufgrund der Datenqualität der ersten drei Monate des Jahres nur bedingt aussagekräftig. Zielführender ist der Vergleich zum Jahresende. So waren im Dezember 2023 insgesamt 8.208 Personen arbeitslos gemeldet. Das waren 0,2 Prozent weniger als im Vorjahr, in dem die Arbeitslosigkeit ab Juni durch den Zuzug ukrainischer Kriegsflüchtlinge stark angewachsen war.
Die große Mehrheit der arbeitslosen Personen ist zwischen 25 und 55 Jahren alt. Nur jeder Zehnte ist unter 25 Jahre alt und 18 Prozent sind älter 55 Jahre oder älter.
Der Großteil der von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen ist deutsch. Allerdings ist die Gruppe der ausländischen Arbeitslosen in den vergangenen Jahren sukzessive angestiegen. Von knapp 21,4 Prozent im Jahr 2013 auf 49,2 Prozent in 2023. Dieser Zuwachs ergibt sich zum einen durch die Fluchtbewegungen im Anschluss an den gescheiterten arabischen Frühling und zum anderen als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine 2022. Von allen ausländischen Bürgergeldbeziehenden haben in 2023 fast 29 Prozent einen ukrainischen Pass und 22 Prozent stammen aus Syrien.
Drei Viertel der arbeitssuchenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verfügt nicht über eine Berufsausbildung. Während 2023 nur knapp jeder vierte Arbeitssuchende einen Beruf erlernt hatte oder über einen akademischen Abschluss verfügt, waren es zehn Jahre zuvor noch fast 40 Prozent.
Eine Vermittlung in Arbeit ist daher für die große Mehrheit der Bürgergeldbeziehenden zunehmend herausfordernder, da es unqualifizierte Arbeitskräfte deutlich schwerer haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Das beweist nicht zuletzt, die qualifikationsspezifische Arbeitslosenquote für beide Rechtskreise. So liegt die Quote für alle Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im Jahr 2023 bei 16,8 Prozent, während sie für gelernte Kräfte bei 2,3 Prozent liegt.
Innerhalb der Gruppe der Arbeitslosen differenziert der Gesetzgeber zwischen Arbeitslosen im allgemeinen und sogenannten Langzeitarbeitslosen.
Es handelt sich um Männer und Frauen, die am jeweiligen Stichtag einer Zählung ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet waren. Langzeitarbeitslose sind nicht zu verwechseln mit Langzeitleistungsbeziehenden, also Personen, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate Leistungen vom Jobcenter erhalten haben.
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist im Vergleich zum Vorjahr um jahresdurchschnittlich 17,9 Prozent stark angewachsen. Ursächlich hierfür sind insbesondere die nach dem Ausbruch des Ukrainekriegs in 2022 zu uns geflohenen Menschen. Sie sind zwölf Monate zuvor durch den Rechtskreiswechsel in den Bürgergeldbezug gekommen.
Im Jahresdurchschnitt 2023 machte der Anteil langzeitarbeitsloser Personen am Gesamtbestand der Arbeitslosen 56,8 Prozent aus. Rund 60 Prozent aller Langzeitarbeitslosen war länger als zwei Jahre ohne Arbeit und jeder Dritte sogar bereits mindestens vier Jahre ohne Beschäftigung.
Als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit und eventueller rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten oder noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind. D.h., sie sind jünger als 15 Jahre.
Insgesamt erhielten im Schnitt 6.449 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Unterstützung nach dem SGB II. Im Vergleich zum Vorjahr war das ein Anstieg um durchschnittlich 492 Personen.
Die große Mehrheit der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind Kinder unter 15 Jahren.
Überhaupt ist die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen sind, fast doppelt so hoch im Vergleich zu erwachsenen Personen im Kreis Steinfurt. Dies belegen die ausgewiesenen Hilfequoten. Diese geben an, wie groß der Anteil von hilfebedürftigen Personen, die nach dem SGB II leistungsberechtigten sind, an einer bestimmen Bevölkerungsgruppe ist. Die Quoten verdeutlichen somit das Risiko einer Bevölkerungsgruppe im Kreis Steinfurt hilfebedürftig zu sein.
So lag in 2023 die jahresdurchschnittliche SGB II Quote für Kinder unter 18 Jahren bei 9,3 Prozent. Jedes zehnte Kind im Alter von drei bis sechs Jahren in unserer Region erhielt in 2023 Leistungen vom Jobcenter. Zum Vergleich: die Quote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte lag im gleichen Zeitraum bei 5,1 Prozent.
Die Quoten für NRW und Deutschland fallen allesamt noch deutlich höher aus. So liegt beispielsweise die SGB II Quote für Kinder unter 18 Jahren im Land bei 17,2 Prozent und im Bund bei 12,9 Prozent.
Die Kennzahl K1 „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ zeigt auf, inwiefern es gelingt, die Kosten für die Leistungen zum Lebensunterhalt im Vergleich zum Vorjahr zu reduzieren. Die Leistungen zum Lebensunterhalt umfassen Regelbedarfe für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Regelbedarfe für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Mehrbedarfe sowie Einmalleistungen.
Die Kosten für die Unterkunft, die sowohl die Unterkunftskosten als auch die angemessenen Heizkosten umfassen, sind nicht in dieser Kennzahl enthalten. Sie werden aber als Ergänzungsgröße von uns erfasst, gesondert ausgewiesen und hier ebenfalls dargestellt.
Für dieses Ziel wird kein Zielwert mit dem MAGS festgelegt, vielmehr soll es durch existenzsichernde und nachhaltige Integrationen in den Arbeitsmarkt erreicht und über ein Monitoring dauerhaft beobachtet werden.
Das jobcenter Kreis Steinfurt hat in 2023 insgesamt 74,5 Millionen Euro für Leistungen zum Lebensunterhalt und 59,0 Millionen Euro für Kosten der Unterkunft gezahlt. Damit sind die Ausgaben um 29,3 bzw. 20,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Innerhalb unserer Vergleichtyps IId liegen wir damit auf Platz 42. In der Summe sind es Mehrausgaben von 26,7 Millionen Euro.
Auf Bundes- und Landesebene gab es ebenfalls Mehrausgaben bei den Leistungen zum Lebensunterhalt. Allerdings fielen sie mit 20,4 Prozent bzw. 18,4 Prozent deutlich geringer aus. Ähnliches ist bei den Kosten der Unterkunft zu beobachten: Hier stiegen die Kosten im Bundesdurchschnitt um 14,2 Prozent und im Landesdurchschnitt sogar nur um 11,4 Prozent. Das bedeutet: Das jobcenter Kreis Steinfurt betreut nach wie vor überdurchschnittlich viele Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind.
Zentrales Ziel der Jobcenter ist es, Menschen aus dem Leistungsbezug wieder in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren und so ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Als Integrationen gelten alle Aufnahmen von sozialversicherungspflichtiger Arbeit, Ausbildungen oder Selbstständigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – unabhängig davon, ob die Hilfebedürftigkeit durch die Erwerbstätigkeit beendet wird.
Die Kennzahl Integrationsquote misst die Integrationen seit Jahresbeginn im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in diesem Zeitraum.
Mit dem Land NRW wurde für das Jahr 2023 vereinbart, dass das Vorjahresergebnis von 2.764 Integrationen um 7,9 Prozent übertroffen werden soll. Dieses Ziel wurde verfehlt. Stattdessen betrug die Summe der Integrationen zum Jahresende lediglich 2.663. Das waren 101 Integrationen weniger als im Vorjahr und 319 weniger als geplant. Die Integrationsquote lag bei 17,5 Prozent und damit 11,1 Prozentpunkte unter dem vereinbarten Ziel.
Auch im Vergleich zum Landes- und Bundesdurchschnitt schneiden wir schlechter ab. So betrug die Integrationsquote im Land NRW 18,0 Prozent und im Bund 19,1 Prozent.
Im Vergleichstyp IId belegen wir mit dieser Quote Rang 32.
Das jobcenter Kreis Steinfurt ist bemüht, erwerbsfähige Leistungsberechtigte schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dieses kann jedoch nicht bei allen gelingen. Insbesondere dann, wenn die Leistungsbeziehenden besondere oder komplexe Problemlagen aufweisen, wird die Vermittlung schwieriger und Langzeitleistungsbezug kann die Folge sein. Davon betroffen sind Personen, die in den vergangenen zwei Jahren mindestens 21 Monate im Leistungsbezug waren.
Durch die Kennzahl 3 „Veränderungen des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern“ wird der Erfolg des Jobcenters, den Bestand dieser Gruppe an Leistungsberechtigten zu verringern, abgebildet. Denn sie zeigt, wie sich die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Bezugsmonat gegenüber der Zahl des Vorjahresmonats entwickelt hat.
Mit dem Land NRW wurde für 2023 vereinbart, dass der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden im Jahr 2023 um mindestens 2,2 Prozent unter dem Vorjahreswert liegt. Mit 395 Personen weniger als im Vorjahr hat sich Ende des Jahres 2023 die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden um 4,8 Prozent reduziert. Insgesamt zählten im Dezember 7.880 Personen als Langzeitleistungsbeziehende. Das ausgegebene Ziel wurde damit deutlich übertroffen.
Mit diesem Ergebnis liegen wir über dem Landesdurchschnitt (- 3,7 Prozent) und nur leicht unterhalb des Bundesdurchschnitts (- 4,3 Prozent). Wir liegen mit Rang 15 im oberen Drittel des Vergleichstyps IId.
Finanzielle Rahmendaten
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Kostenträgerschaft zwischen Bund und Kommune genau geregelt. Der Bund übernimmt die Finanzierung der Leistungen zum Lebensunterhalt und zur Eingliederung in Arbeit vollständig. Darüber hinaus steht er für den Großteil der Verwaltungskosten ein und trägt die Kosten für die Unterkunft von Flüchtlingen. Bei den verbleibenden Kosten der Unterkunft beteiligt er sich mit 27,6 Prozent.
Insgesamt belaufen sich seine Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Steinfurt somit auf gut 156 Millionen Euro. Das sind gut 27 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.
Der Kreis Steinfurt als zugelassener kommunaler Träger übernimmt rund 15 Prozent der Verwaltungskosten sowie alle einmaligen Leistungen im Bereich der Unterkunftskosten. Dazu zählen beispielsweise Umzugskosten oder Mietkautionen. Größter Ausgabenbereich für den Kreis sind die Kosten für die Unterkunft, die er zu 72,4 Prozent übernimmt. Insgesamt beliefen sich die Kosten für den Kreis Steinfurt auf 50,2 Millionen Euro. Das waren 8,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.
Im jobcenter Kreis Steinfurt arbeiten viele Menschen an unterschiedlichen Standorten und mit ganz unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten daran, Menschen in Not aufzufangen und ihnen eine neue Lebens- und Arbeitsperspektive zu bieten.
Wir bedanken uns bei allen Kolleginnen und Kollegen aus Altenberge, Emsdetten, Greven, Hopsten, Hörstel, Horstmar, Ibbenbüren, Ladbergen, Laer, Lengerich, Lienen, Lotte, Metelen, Mettingen, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup, Recke, Rheine, Saerbeck, Steinfurt, Tecklenburg, Westerkappeln, Wettringen sowie den Regionalbereichen Greven, Ibbenbüren, Rheine und Steinfurt, dem Businesscenter, den Sachgebieten Grundsatz und Recht, Interner Service und Finanzen, Leistungsgewährung, den Stabsstellen Zentrale Steuerung sowie Markt und Integration, der Personalentwicklung, der Beauftragen für Chancengleichheit, der Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretung, dem Personalrat sowie dem Datenschutzbeauftragten für ihre geleistete Arbeit und ihr großes Engagement für die Menschen im Kreis Steinfurt.
Der Vorstand jobcenter Kreis Steinfurt