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jobcenter Kreis Steinfurt AöR
Tilman Fuchs – Vorstandsvorsitzender Tecklenburger Straße 10
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jobcenter Kreis Steinfurt

Einglie­derungs­bericht

2024

Liebe Leserinnen und Leser,

im Geschäftsjahr 2024 sahen wir uns auf­grund der politischen und wirt­schaft­lichen Rahmen­bedingungen mit zahl­reich­en Her­aus­forderungen konfrontiert. Vor diesem Hintergrund ist un­ser erzie­ltes Ergebnis eine starke Leistung.

Die politisch gewollte Fokusverschiebung vom För­dern zum For­dern, von der Quali­fi­zie­rung hin zur schnellen Integration wa­ren Im­pulse, die wir erfolgreich umsetzen kon­nten.

Veränderungen begegnen wir lösungs­orien­tiert. Das ist unsere Stärke. Das zeich­net uns aus. Denn wir wissen, die Er­war­tung­en der Poli­tik, der Wirt­schaft so­wie der Bür­ger­in­nen und Bür­ger an uns und un­se­re Ar­beit sind stetig im Wandel.

Unsere Ausrichtung unterliegt der Ver­än­de­rung, doch un­se­re Kern­aufgabe bleibt im­mer gleich: wir sind Anlaufstelle für ar­beit­such­en­de Menschen im Kreis Stein­furt! Wir unter­stüt­zen die finan­ziell Schwach­en und eb­nen ihnen den Weg (zu­rück) in ein selbst­be­stim­mtes und un­ab­hängi­ges Leben.

„Unser Ergebnis ist vor dem Hintergrund der wirtschaftlich schwierigen Lage eine starke Leistung.“

Dr. Martin Sommer Landrat Kreis Steinfurt

Mut, Engagement und der Wille etwas zu bewegen, sind da wahre Superkräfte. Das haben unsere Mitarbeitenden in 2024 ein­drucks­voll bewiesen. Dafür gebührt ihnen unser Respekt und unser Dank.

Bedanken möchten wir uns auch bei unse­ren Netz­werk­partnern am Arbeits­markt und den zahlreichen Arbeit­ge­be­rin­nen und Ar­beit­ge­bern im Kreis Stein­furt, die ge­mein­sam mit uns Menschen ins Arbeits­le­ben inte­griert ha­ben.

Der Verwaltungsratsvorsitzende Landrat Dr. Martin Sommer

Der Vorstand Tilman Fuchs - Thomas Robert - Tanja Schmidt

Wirtschaftliche Entwicklung &

Arbeitsmarkt

im Kreis Steinfurt

Die Zahl der sozial­ver­sich­er­ungs­pflich­tig Bes­chäf­tig­ten im Kreis Stein­furt stieg von Juni 2014 bis Juni 2024 um 29.279 (+20,5 Prozent) auf 171.929. Seit dem russ­ischen An­griff auf die U­krai­ne im Fe­bru­ar 2022 hat sich das Wachs­tum je­doch deut­lich ver­lang­samt: Lag der jähr­liche Zu­wachs zuvor im Schnitt bei 2,0 Pro­zent, betrug er 2024 nur noch 0,1 Pro­zent. Dies zeigt die ab­ge­schwächte Dy­namik am Arbeits­markt und die an­ge­span­nte kon­junk­tu­rel­le Si­tu­a­tion.

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In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Struktur der sozial­sicher­ungs­pflich­tig Be­schäftigten im Kreis Stein­furt spür­bar ver­än­dert. Der Aka­de­mi­keranteil stieg kon­ti­nu­ier­lich. Nicht im glei­chen Maße, aber den­noch ge­stie­gen, ist auch die Zahl der Be­schäf­tig­ten ohne Aus­bil­dung, wäh­rend die Be­schäf­tig­ten­zahl mit Aus­bild­ung leicht rück­läu­fig ist. Sie stel­len aber im­mer noch mit gut zwei Drit­tel aller Be­schäf­tig­ten den Groß­teil der SV-Be­schäf­tig­ten im Kreis Stein­furt.

Auch im Kreis Stein­furt wird der demo­gra­phische Wan­del in der Ar­beits­welt an­hand der sozial­ver­sich­er­ungs­pflich­tig Be­schäf­tigten deut­lich. So stieg der An­teil äl­te­rer Arbeit­nehm­ender in den ver­gan­gen­en zehn Jah­ren ste­tig an. Im Ju­ni 2024 ist be­reits jeder bzw. jede vierte Be­schäf­tig­te 55 Ja­hre und älter. Zu­gleich sinkt die An­zahl der Be­schäf­tigten unter 25 Jah­ren und auch bei den Aus­zu­bil­den­den sin­ken die Zah­len konti­nu­ier­lich.

Der Anteil ausländischer Beschäf­tig­ter hat sich in den ver­gang­en­en zehn Jah­ren mehr als ver­dop­pelt. Im Ju­ni 2024 stel­len sie 12,1 Pro­zent aller sozial­ver­sich­er­ungs­pflich­tig Be­schäf­tig­ten. Diese po­si­ti­ve Ent­wick­lung spie­gelt sich auch in der Be­schäf­ti­gungs­quote für Aus­län­der wi­der. Sie stieg in­ner­halb einer De­ka­de um 12,3 Pro­zent­punk­te.

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Im Kreis Steinfurt waren En­de des Jah­res 3.447 Ar­beits­stel­len ge­mel­det – 11 Pro­zent we­ni­ger als im Vor­jahr. Auch der Zu­gang neu­er Stel­len ging deut­lich zu­rück und er­reich­te mit -7 Pro­zent ge­gen­über 2023 den nie­drig­sten Stand der letz­ten zehn Jah­re. Die­se Ent­wick­lung, die be­rei­ts 2022 ein­setz­te, zeigt die zu­nehm­en­de Zu­rück­hal­tung der Unter­neh­men bei Neu­ein­stel­lung­en. Gleich­zei­tig ist der Stel­len­be­stand seit 2014 um 38 Pro­zent ge­stie­gen – ein kla­rer Hin­weis auf den wachs­en­den Fach­kräfte­man­gel: Vie­le of­fe­ne Stel­len blei­ben un­be­setzt, weil qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal fehlt.

Arbeitslosigkeit im Kreis Steinfurt

Die Zahl der Ar­beits­lo­sen im Kreis Stein­furt stieg 2024 im Jah­res­durch­schnitt um 14,4 Pro­zent auf 13.608 Per­so­nen. Die Ar­beits­lo­sen­quo­te lag mit 5,1 Pro­zent erst­mals seit 14 Jah­ren über der 5-Pro­zent-Mar­ke. Haupt­ur­sache ist der An­stieg der Ar­beits­lo­sig­keit in der Grund­sich­er­ung für Arbeit­su­chen­de. Dort wa­ren 1.170 Per­so­nen mehr ar­beits­los als 2023. Trotz des An­stiegs liegt der Kreis bei der Arbeits­los­ig­keit in bei­den Rechts­krei­sen wei­ter­hin un­ter dem Bun­des- (6,0 Pro­zent) und NRW-Durch­schnitt (7,5 Pro­zent).

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Die Zahl der Arbeits­lo­sen in der Grund­sich­er­ung im Kreis Stein­furt lag En­de des ver­gan­gen­en Jah­res 15 Pro­zent über dem Vor­jahres­wert. Be­son­ders be­trof­fen wa­ren jun­ge Men­schen un­ter 25 Jah­ren mit ei­nem An­stieg von 23,1 Pro­zent. Auch bei Män­nern (+20,1 Pro­zent) und aus­län­disch­en Arbeits­lo­sen (+18,1 Prozent) fie­len die Zu­wächse im Kreis Stein­furt deut­lich hö­her aus als im Lan­des- und Bun­des­ver­gleich.

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Im Kreis Steinfurt sind fast 70 Prozent al­ler Ar­beits­lo­sen in der Grund­sich­er­ung (SGB II) ge­mel­det. Be­son­ders auf­fäl­lig ist der ho­he An­teil bei Allein­er­zieh­en­den und aus­län­disch­en Arbeits­lo­sen: En­de 2024 wa­ren 92,6 Pro­zent der arbeits­lo­sen Allein­er­zieh­en­den und 84,0 Pro­zent der arbeits­lo­sen Aus­län­der im SGB II re­gis­triert. Das zeigt, wie stark be­stim­mte Grup­pen auf das Bür­ger­geld an­ge­wie­sen sind.

Arbeits­losig­keit & Quali­fi­zie­rung

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Ungelernte haben im Kreis Steinfurt ein deut­lich hö­he­res Arbeits­lo­sen­ri­si­ko: Ih­re Quote lag 2024 bei 19,6 Pro­zent – acht­mal so hoch wie bei Per­so­nen mit Be­rufs­aus­bil­dung (2,4 Prozent) und noch deu­tlich über der von A­ka­de­mi­kerin­nen und Aka­demi­kern (1,6 Pro­zent). Be­son­ders in wirtschaft­lich schwie­ri­gen Zei­ten ver­lie­ren vor allem ge­ring­quali­fi­zier­te Arbeits­kräfte ihre Stel­le.

Qualifikation ist der beste Schutz vor Arbeits­losigkeit.

Tanja Schmidt, Arbeitsmarktvorstand

Je höher die berufliche Qualifikation des­to ge­rin­ger fällt da­rü­ber hin­aus das Ri­si­ko aus, auf Grund­sich­er­ungs­leis­tungen an­ge­wie­sen zu sein. Oder an­ders: ar­beits­lo­se Män­ner und Frau­en ohne ab­ge­schlos­se­ne Be­rufs­aus­bil­dung be­zieh­en fast im­mer Bür­ger­geld.

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Nicht nur die berufliche Bildung wirkt sich auf das persönliche Arbeits­los­ig­keits­ri­si­ko aus, son­dern be­reits in der Schu­le ent­schei­det sich, wer ein hö­he­res Ri­si­ko hat, im Er­wachs­en­en­al­ter auf Bür­ger­geld­leis­tung­en an­ge­wie­sen zu sein. Auch hier gilt: Je hö­her der schu­lische Ab­schluss des­to ge­rin­ger das Ri­si­ko auf Grund­sich­er­ungs­leis­tun­gen für Ar­beit­such­en­de an­ge­wie­sen zu sein.

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Langzeit­arbeits­losig­keit

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Im Kreis Stein­furt wa­ren 2024 ins­ge­samt 5.207 Men­schen län­ger als ein Jahr arbeits­los und damit lang­zeit­ar­beits­los im Bürger­geld­be­zug – 13,7 Pro­zent mehr als im Vor­jahr. Ihr An­teil an al­len ar­beits­lo­sen Bürger­geld­be­zieh­en­den lag bei 56,4 Pro­zent.

Damit hat sich die Lang­zeit­arbeits­lo­sig­keit in den letz­ten zehn Jah­ren deut­lich ver­stärkt: Seit 2015 ist ihre ab­so­lu­te Zahl um 43,3 Pro­zent ge­stie­gen. Besonders in wirt­schaft­lich schwach­en Zei­ten ge­lingt es vie­len Be­trof­fen­en nicht, schnell wieder in Ar­beit zu kom­men.

Im Kreis Steinfurt ist die Ver­fes­ti­gung von Lang­zeit­ar­beits­lo­sigkeit deut­lich spür­bar: Rund 60 Pro­zent der arbeits­lo­sen Bürger­geld­be­zieh­en­den wa­ren län­ger als zwei Jah­re ohne Ar­beit, jeder Fünf­te sogar über fünf Jah­re. Die durch­schnitt­liche Dau­er bis zum En­de der Arbeits­lo­sig­keit liegt in­zwisch­en bei 457 Ta­gen – ein An­stieg um über 100 Ta­ge im Ver­gleich zu 2014.

Entwicklungen im Kreis Steinfurt

Menschen

im Leistungsbezug
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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist ein we­sent­lich­er Eck­pfei­ler un­se­res Sozial­staats. Sie ga­ran­tiert al­len Men­schen, dass selbst im Fall ei­ner läng­er­en Zeit oh­ne Er­werbs­tätig­keit für das menschen­wür­dige Ex­is­tenz­mi­ni­mum ge­sorgt ist: die Woh­nung und al­les, was zum täg­lich­en Le­ben ge­hört, wird vom Staat be­zahlt. Da­bei ist Arbeits­los­ig­keit kei­ne zwing­en­de Vor­aus­setz­ung für den Be­zug von Leis­tung­en aus der Grund­sich­er­ung für Ar­beits­such­en­de. Viel­mehr kommt es auf die Be­dürf­tig­keit der Men­schen an. Im Kreis Steinfurt waren im Jahr 2024 durch­schnitt­lich 23.087 Men­schen auf die­se Unter­stütz­ung an­ge­wie­sen. Knapp 72 Pro­zent da­von wa­ren im er­werbs­fäh­igen Al­ter, der Rest nicht er­werbs­fähig – et­wa Kin­der unter 15 Jah­ren oder Men­schen mit ge­sund­heit­lich­en Ein­schränk­ungen. Die Zahl der Regel­leis­tungs­be­rech­tig­ten ist 2024 wei­ter ge­stie­gen: Zum Jah­res­en­de lag sie bei 23.148 Per­son­en – 5,8 Pro­zent mehr als im Vor­jahr. Da­mit setzt sich der Auf­wärts­trend fort, wie zu­letzt zwisch­en 2015 und 2018.

Frauen und Männer im Leistungsbezug

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Die jahresdurchschnittlich 16.561 erwerbs­fäh­igen Leis­tungs­be­rech­tigen eint, dass sie das 15. Lebens­jahr voll­en­det und das Ren­ten­ein­tritts­alter noch nicht er­reicht ha­ben, in der kör­per­lich­en Ver­fas­sung sind, arbei­ten ge­hen zu kön­nen, hilfe­be­dürf­tig sind und im Kreis Stein­furt woh­nen. Den­noch stel­len sie kei­ne ho­mo­ge­ne Grup­pe dar. Der Anteil der Frauen un­ter den Leis­tungs­be­zieh­en­den ist über die letz­ten zehn Jah­re ge­sunk­en – von 54,2 Pro­zent auf 50,7 Pro­zent En­de 2024. Ek­la­tant ist der Unter­schied zwisch­en Bür­ger­geld­be­zieh­en­den aus der Ukrai­ne und den 8-HKL-Staa­ten. Er­ste­re sind über­wie­gend weib­lich, letz­te­re männ­lich.

Eine kurze Erkärung: Was heißt 8-HKL-Staaten?

Es han­delt sich um die acht nicht­eu­ro­pä­isch­en Asyl­her­kunfts­län­der, aus de­nen in den Jah­ren 2012 bis 2015 die meis­ten Asyl­an­trä­ge ka­men. Aus Grün­den der Ver­gleich­bar­keit bleibt die­se Grup­pe un­ver­än­dert. Da­zu zäh­len fol­gen­de acht Län­der: Af­gha­nis­tan, Eri­trea, Irak, Iran, Ni­ge­ria, Pa­kis­tan, So­ma­lia und Syrien.

55,2 Prozent der erwerbsfähigen Leis­tungs­be­rech­tigten im Kreis Stein­furt sind arbeits­los ge­mel­det. Die übrigen 44,8 Pro­zent ste­hen dem Arbeitsmarkt aus unter­schied­lich­en Grün­den nicht un­mit­tel­bar zur Ver­fü­gung: Sie be­fin­den sich in Qua­li­fi­zier­ungs­maß­nah­men, ge­hen ei­ner Be­schäf­ti­gung nach, be­su­chen ei­ne Schu­le oder ab­sol­vie­ren eine Aus­bil­dung. Ein Teil über­nimmt fami­li­äre Ver­ant­wor­tung durch Pfle­ge oder Kin­der­erzie­hung. Die­se Zah­len zei­gen: Bür­ger­geld heißt nicht au­to­ma­tisch Ar­beits­lo­sig­keit.

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Im Jahr 2024 waren 52,4 Prozent der er­werbs­fäh­igen Leis­tungs­be­rech­tigten im Kreis Stein­furt aus­län­dische Staats­an­ge­hörige. Ein Blick auf die Ent­wick­lung zeigt: In­ner­halb der letz­ten zehn Ja­h­re hat sich die Zahl aus­län­disch­er Bür­ger­geld­be­zieh­en­der mehr als ver­dop­pelt – von 4.352 im Jahr 2014 auf 8.676 im Jahr 2024. Im glei­chen Zeit­raum ist die Zahl deut­scher Leis­tungs­be­zieh­en­der um 877 Per­so­nen zu­rück­ge­gan­gen. Dies ent­spricht einem Rück­gang von etwa 10 Pro­zent.

Eine kurze Erklärung: Warum stieg die Zahl ausländischer Bürgergeldbeziehender?

Kriegerische Konflikte welt­weit ha­ben zu­neh­mend di­rek­te Aus­wir­kun­gen auf die Ent­wick­lung der er­werbs­fäh­igen Leis­tungs­be­rech­tig­ten im job­cen­ter Kreis Stein­furt.

Seit dem russischen Angriff auf die Ukrai­ne im Jahr 2022 ist die Zahl ukrai­ni­scher Bür­ger­geld­be­zieh­en­der stark ge­stie­gen – von 25 im Jahr 2021 auf jah­res­durch­schnitt­lich 2.506 im Jahr 2024. Sie mach­en mittler­weile fast 29 Pro­zent al­ler aus­län­di­schen er­werbs­fäh­igen Leis­tungs­be­rech­tig­ten aus.

Auch bei Geflüchteten aus Sy­rien zeigt sich ein deut­lich­er An­stieg: Seit 2023 ka­men sie wie­der ver­mehrt, nach­dem die Re­gie­rungs­trup­pen mit Unter­stütz­ung Russ­lands ab 2021 ihre An­griffs­be­müh­ung­en ge­gen auf­stän­dische Trup­pen ver­stärkt hat­ten. Die Zeit­ver­zö­ge­rung er­klärt sich da­mit, dass sie nach ih­rer An­kunft in Deutsch­land zu­nächst un­ter das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­gesetz fie­len.

Eine ähnliche Entwicklung ist auch bei af­gha­nisch­en er­werbs­fäh­igen Leis­tungs­be­rech­tig­ten fest­zu­stel­len. Seit der Rück­kehr der Ta­li­ban im Jahr 2021 sind die Zah­len auch hier zeit­ver­setzt an­ge­stie­gen.

Insgesamt hatten 2024 rund 61 Prozent al­ler aus­län­disch­en er­werbs­fäh­igen Leis­tungs­be­rech­tig­ten eine sy­rische, af­gha­nische oder ukrai­nische Staats­an­ge­hö­rig­keit. Das entspricht et­wa einem Drit­tel al­ler er­werbs­fäh­igen Leis­tungs­be­zieh­en­den im Kreis Stein­furt.



Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsbeziehende

Menschen im Bürgergeldbezug sind nicht per se be­schäf­ti­gungs­los. Vielmehr zähl­ten in 2024 rund ein Fünf­tel (21,1 Prozent) von ih­nen zu den so­ge­nann­ten er­werbs­tä­ti­gen er­werbs­fäh­igen Leis­tungs­be­rech­tigten. Das sind Per­so­nen, die ein Arbeits­ein­kom­men er­zie­len, die­ses aber nicht aus­reicht, um den per­sön­lichen Le­bens­un­ter­halt oder den der Fa­mi­lie be­strei­ten zu können. Ein Jahr zu­vor wa­ren es noch 414 er­werbs­tä­tige Män­ner und Frau­en im Leis­tungs­be­zug we­ni­ger.

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Von diesen erwerbstätigen Leis­tungs­be­rech­tigten wa­ren 97,4 Pro­zent ab­häng­ig be­schäf­tigt (Stand: September 2024). Über die Häl­fte von ih­nen ging einer so­zial­ver­sich­er­ungs­pflich­ti­gen Be­schäf­ti­gung nach, aller­dings mehr­heit­lich in Teil­zeit. Nur ein Fün­ftel ar­bei­te­te in Voll­zeit. Aus­län­dische er­werbs­tä­tige er­werbs­fäh­ige Leis­tungs­be­rech­tigte ar­bei­teten über­pro­por­tional in Voll­zeit (62,1 Prozent). Insgesamt stell­ten Bürger­geld­be­zieh­ende 0,9 Pro­zent al­ler so­zial­ver­sich­er­ungs­pflich­tig Be­schäf­tig­ten im Kreis Steinfurt.

Fast 41 Prozent dieser so­ge­nann­ten Auf­stocker war aus­schließ­lich gering­fü­gig be­schäf­tigt. Dem­ent­sprech­end nie­drig fiel das er­ziel­te Brutto­ein­kom­men aus. Nur 6,4 Pro­zent alle ar­bei­ten­den Bür­ger­geld­be­zieh­en­den er­ziel­ten ein Ein­kom­men über 2.000 Euro mo­nat­lich.

Bedarfs­gemeinschaften

Alle Menschen, die finanzielle Leis­tung­en vom Job­cen­ter er­hal­ten, le­ben in so­ge­nann­ten Be­darfs­ge­mein­schaf­ten – also Haus­hal­ten, in de­nen ge­mein­sam ge­wirt­schaf­tet wird. Das kann eine Ein­zel­per­son sein oder eine Fa­mi­lie mit Kin­dern.

Im Jahr 2024 stieg die Zahl die­ser Be­darfs­ge­mein­schaf­ten im Kreis Stein­furt deut­lich an: Im Jahres­durch­schnitt wa­ren es 12.067 – ein Plus von 825 Haus­hal­ten bzw. 7,3 Pro­zent ge­gen­über dem Vor­jahr. Da­mit wur­de fast der Höchst­stand aus dem Jahr 2017 (12.168) er­reicht, der im Zu­sam­men­hang mit der da­ma­li­gen Flucht­be­we­gung auf­grund des ara­bisch­en Früh­lings stand.

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Die Mehrheit der Leis­tungs­be­rech­tig­ten leb­te in Ein-Per­son­en-Haus­hal­ten. Be­son­ders auf­fäl­lig: Men­schen aus den so­ge­nann­ten 8-HKL-Staa­ten leb­ten zu 61 Pro­zent allein. Rund ein Fünf­tel der Be­darfs­ge­mein­schaf­ten be­stand aus Allein­erzie­hen­den mit ih­ren Kin­dern – über­durch­schnitt­lich häu­fig wa­ren dies ukrain­ische Müt­ter oder Vä­ter.

Nicht alles, was zählt, kann gezählt werden, und nicht alles, was gezählt werden kann, zählt.

Albert Einstein

Ziele und Zielvereinbarungen

Kennzahlen, Finanzrahmen und personelle Ressourcen

Die Grundsicherung für Arbeit­such­en­de soll die Ei­gen­ver­ant­wor­tung von hilfe­be­dürf­ti­gen Män­nern und Frau­en stär­ken und da­zu bei­tra­gen, dass sie ih­ren Le­bens­un­ter­halt wie­der un­ab­häng­ig aus ei­ge­nen Mit­teln und Kräf­ten be­strei­ten kön­nen. Das ist nach dem Wil­len des Ge­setz­ge­bers Auf­ga­be und Ziel der Grund­sich­er­ung für Arbeit­such­en­de. Aus die­sem Grund­satz lei­ten sich fol­gen­de drei ge­schäfts­po­li­tische Zie­le für uns ab:

  1. Verringerung der Hilfe­bedürftig­keit,
  2. Verbesserung der Integration in Erwerbs­tätig­keit und
  3. die Vermei­dung von Lang­zeit­leistungs­bezug.

Diese allgemeingültigen Ziele werden in Kenn­zahlen dar­ge­stellt, an­hand derer bundes­weit die Leis­tungs­fähig­keit al­ler Job­cen­ter ge­mes­sen wer­den kann. Um aber den beson­de­ren so­zio­öko­nom­ischen Struk­tu­ren der ein­zel­nen Re­gio­nen ge­recht zu wer­den, schließt je­des Job­cen­ter ge­mäß § 48a SGB II da­zu eine in­di­vi­duel­le Ziel­ver­ein­ba­rung mit dem zu­stän­di­gen Mi­nis­te­rium sei­nes Bun­des­lan­des ab.

K1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit

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Die sogenannte Kennzahl 1 "Ver­ring­erung der Hilfe­be­dürf­tig­keit" zeigt, ob es ge­lingt, die Aus­ga­ben für Leis­tung­en zum Le­bens­un­ter­halt ge­gen­über dem Vor­jahr zu sen­ken. Da­zu zäh­len un­ter an­de­rem die Re­gel­be­dar­fe für er­werbs­fäh­ige und nicht er­werbs­fäh­ige Leis­tungs­be­rech­tig­te, Mehr­be­dar­fe so­wie Ein­mal­leis­tung­en. Die Kos­ten der Un­ter­kunft – al­so Mie­te und an­ge­mes­se­ne Heiz­kos­ten – sind in die­ser Kenn­zahl nicht ent­hal­ten, wer­den aber se­pa­rat aus­ge­wie­sen.

Für dieses Ziel wird kein Ziel­wert mit dem MAGS fest­gelegt, viel­mehr soll es durch ex­is­tenz­sich­ernde und nach­hal­tige Inte­gra­tio­nen in den Ar­beits­markt er­reicht und über ein Mo­ni­to­ring dauer­haft be­ob­ach­tet wer­den.

Im Dezember 2024 beliefen sich die Aus­ga­ben des Job­cen­ters Kreis Stein­furt auf ins­ge­samt 91,3 Mil­lio­nen Eu­ro für Leis­tung­en zum Le­bens­un­ter­halt – ein An­stieg von 22,6 Pro­zent ge­gen­über dem Vor­jahr. Für die Kos­ten der Un­ter­kunft wur­den zu­sätz­lich 65,4 Mill­io­nen Eu­ro auf­ge­wen­det, ein Plus von 10,8 Pro­zent.

Zum Vergleich: Bundes­weit stie­gen die Aus­ga­ben für den Le­bens­un­ter­halt um 15,6 Pro­zent, in Nord­rhein-West­fa­len um 16,2 Pro­zent. Auch bei den Un­ter­kunfts­kos­ten fiel der An­stieg auf Bun­des­ebe­ne (+5,7  Pro­zent) und Lan­des­ebene (+5,3 Prozent ) deut­lich ge­rin­ger aus als im Kreis Stein­furt.

Eine kurze Erklärung: Höhere Ausgaben im Kreis Steinfurt – Gründe für die Abweichung vom Landes- und Bundestrend

Die deutlich höheren Mehrausgaben im Kreis Stein­furt im Ver­gleich zu Bun­des- und Lan­des­ebe­ne las­sen sich vor al­lem durch zwei Ent­wick­lung­en er­klä­ren:

Zum einen ist die Zahl der Bür­ger­geld­be­zieh­en­den im Kreis Stein­furt we­sent­lich stär­ker ge­stie­gen. In­ner­halb eines Jah­res er­höh­te sich die Zahl der Re­gel­leis­tungs­be­rech­tig­ten im Jah­res­durch­schnitt um 5,8 Pro­zent. Im Ver­gleich dazu lag der An­stieg auf Bun­des- und Lan­des­ebe­ne je­weils le­dig­lich bei 0,2 Pro­zent. Mehr leis­tungs­be­rech­tig­te Per­so­nen füh­ren zwangs­läu­fig zu höhe­ren Aus­ga­ben.

Zum anderen sind die Wohn­kos­ten im Kreis Stein­furt er­heb­lich ge­stie­gen. Die durch­schnitt­lich­en Qua­drat­me­ter­prei­se für Mie­te und Heiz­kos­ten er­höh­ten sich in­ner­halb ei­nes Jah­res um 7,0 Pro­zent – deut­lich mehr als im Bun­des­durch­schnitt (+4,2 %) oder in Nord­rhein-West­fa­len ins­ge­samt (+3,6 %).

K2: Verbesserung der Integrationen in Erwerbstätigkeit

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Zentrales Ziel der Jobcenter ist es, Men­schen aus dem Leistungs­be­zug wieder in so­zial­versicherungspflichtige Be­schäf­ti­gung zu inte­grie­ren und so ihre Hilfe­be­dür­ftig­keit zu beenden.

Als Integrationen gelten die Aufnahme ei­ner sozial­ver­sich­erungs­pflich­ti­gen Be­schäf­tigung, einer Aus­bil­dung oder einer selbst­stän­di­gen Tä­tig­keit durch er­werbs­fäh­ige Leis­tungs­be­rech­tig­te – un­ab­hän­gig da­von, ob da­mit be­reits die Hilfe­be­dürf­tig­keit en­det.

Die Integrationsquote misst dabei, wie viele In­te­gra­tion­en im Ver­hält­nis zum durch­schnitt­lichen Be­stand an er­werbs­fäh­ig­en Leis­tungs­be­rech­tig­ten im Jah­res­ver­lauf er­reicht wur­den.

Für das Jahr 2024 vereinbarten wir mit dem Land Nord­rhein-West­fa­len, das Vorjahres­ergebnis von 2.663 In­te­gra­tion­en um 6,5 Pro­zent zu stei­gern. Die­ses Ziel über­tra­fen wir deut­lich: Zum Jah­res­en­de er­ziel­ten wir ins­ge­samt 3.485 In­te­gra­tion­en – das ent­spricht ei­ner Stei­ge­rung um 822 Inte­gra­tion­en bzw. 30,9 Pro­zent ge­gen­über dem Vor­jahr. Damit ha­ben wir das mit dem Mi­nis­te­rium für Ar­beit, Ge­sund­heit und So­zia­les (MAGS) ver­ein­bar­te Ziel um 649 In­te­gra­tion­en über­trof­fen.

Die Integrationsquote lag bei er­freu­lichen 21,5 Pro­zent – und da­mit über dem Lan­des- (19,0 Prozent) so­wie dem Bun­des­durch­schnitt (20,4 Pro­zent).

Eine kurze Erklärung: Wen integrieren wir?

Die Integration ausländischer Bürger­geld­bezie­hen­den ge­lingt deut­lich bes­ser als deut­sche Bür­ger­geld­be­zie­hen­de wie­der in den Ar­beits­markt zu in­te­grie­ren. Über 60 Pro­zent aller In­te­gra­tion­en fal­len auf die­se Grup­pe. Be­son­ders er­freu­lich: die In­te­gra­tions­quote von Bür­ger­geld­be­zie­hen­den aus den 8 HKL-Staa­ten liegt mit 32,0 Pro­zent deut­lich über dem Durch­schnitt. Der An­teil be­darfs­deck­en­der Inte­gra­tion­en an al­len In­te­gra­tion­en fällt bei ih­nen mit 57,3 Pro­zent um 9 Pro­zent­punk­te hö­her aus als bei deut­schen Bür­ger­geld­be­zie­hen­den.

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K3: Veränderung des Bestands an Lang­zeit­leistungs­beziehenden in Prozent

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Wir setzen uns mit Nach­druck dafür ein, er­werbs­fäh­ige Leis­tungs­be­rech­tig­te mög­lichst zü­gig und nach­hal­tig in den Ar­beits­markt zu in­te­grie­ren. Al­ler­dings stoßen un­se­re Ver­mitt­lungs­be­mü­hung­en dort an Gren­zen, wo Men­schen mit be­son­de­ren oder mehr­fach­en Pro­blem­la­gen un­ter­stützt wer­den müs­sen. Die­se kom­plex­en in­di­vi­duel­len Her­aus­for­de­rungen er­schwe­ren die Ar­beits­markt­in­te­gra­tion und füh­ren nicht sel­ten zu ei­nem län­ge­ren Ver­bleib im Leis­tungs­be­zug.

Als Lang­zeit­leis­tungs­bezie­hen­de gel­ten Per­so­nen, die in den ver­gan­gen­en 24 Mo­na­ten min­des­tens 21 Mo­na­te im Leis­tungs­be­zug stan­den. Die Kenn­zahl 3 – Ver­än­de­rungen des Be­stands an Lang­zeit­leis­tungs­be­zie­hen­den – misst, wie sich die­se Grup­pe im Ver­gleich zum Vor­jahr­es­mo­nat ent­wickelt hat und ist ein zen­tra­ler In­di­ka­tor für die Wirk­sam­keit lang­fris­tiger In­te­gra­tions­stra­tegien.

Für das Jahr 2024 wurde mit dem Land Nord­rhein-West­fa­len ver­ein­bart, den durch­schnitt­lichen Be­stand an Lang­zeit­leis­tungs­be­zie­hen­den im Ver­gleich zum Vor­jahr um nicht mehr als 9,0 Pro­zent an­stei­gen zu las­sen. Die­ses Ziel konn­te im Kreis Stein­furt lei­der nicht er­reicht wer­den: Zum Jahr­es­en­de 2024 lag der Be­stand mit 9.178 Per­so­nen um 1.298 hö­her als im Vor­jahr – ein An­stieg von 16,8 Pro­zent. Da­mit wur­de der an­ge­streb­te Ziel­wert deut­lich über­schrit­ten.

Zum Ver­gleich: Lan­des­weit be­trug der An­stieg le­dig­lich 4,7 Pro­zent, auf Bun­des­ebe­ne 6,9 Pro­zent.

K4: Integration von Lang­zeit­leis­tungs­be­zie­hen­den

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Wir haben mit dem Ministerium für Ar­beit, Ge­sund­heit und So­zia­les im Rah­men der Ziel­ver­ein­ba­rung für das Jahr 2024 ver­ein­bart, dass das Ziel im Be­reich der In­te­gra­tion­en von Lang­zeit­leis­tungs­be­zie­hen­den er­reicht ist, wenn die Zahl der Inte­gra­tion­en um mehr als 11,6 Pro­zent über dem Vor­jahr­es­er­geb­nis liegt.

1.345 Lang­zeit­leis­tungs­be­zie­hen­de konn­ten im ab­ge­lauf­en­en Jahr ih­re Ar­beits­losig­keit be­en­den. Das waren 209 mehr als im Vor­jahr und ent­spricht ei­ner Quote von 18,3 Pro­zent. Das Ziel wur­de so­mit er­reicht.



K5: Integrationen Frau­en und Män­ner

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Für das Jahr 2024 haben wir mit dem Mi­nis­te­rium für Ar­beit, Ge­sund­heit und So­zia­les des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len ver­ein­bart, den Un­ter­schied in den In­te­gra­tions­quoten von Män­nern und Frau­en um 0,4 Pro­zent­punk­te zu re­du­zie­ren. Im Vor­jahr be­trug die­ser Ab­stand 11,3 Pro­zent­punk­te.

Das angestrebte Ziel ha­ben wir je­doch nicht er­reicht. Zum Jah­res­en­de 2024 lag die Dif­fe­renz bei 13,7 Pro­zent­punk­ten – und da­mit über dem Vor­jah­res­wert.

Eine kurze Erklärung: Warum wir das Ziel mög­lich­er­weise nicht erreicht haben.

Ein möglicher Erklärungsansatz liegt in der verän­der­ten Kunden­struk­tur: Zum einen sind zahl­reiche allein­er­zie­hen­de Ukrai­ner­in­nen mit Kin­dern in den Kreis Stein­furt ge­flüch­tet, de­ren In­te­gra­tion in den Arbeits­markt mit zu­sätz­lich­en Her­aus­for­der­ung­en ver­bun­den ist. Zum an­deren ka­men ver­mehrt allein­steh­en­de Män­ner aus den acht Her­kunfts­län­dern mit ho­her Blei­be­pers­pek­tive (8-HKL-Staaten), bei denen aufgrund feh­len­der fami­li­ärer Ver­pflich­tung­en häufig eine schnel­le­re Inte­gra­tion mög­lich ist.

Resourcen

für unsere Arbeit

Unser Erfolgs­ge­heim­nis: un­sere Mit­ar­bei­ter­in­nen und Mit­ar­bei­ter

Unsere Arbeit ist leicht erklärt: Wir hel­fen Men­schen. Alle, die ih­ren Le­bens­un­ter­halt nicht selb­st be­strei­ten kön­nen, kön­nen auf uns zäh­len. Wir sind für sie da. Leicht ge­sagt, ist nicht gleich leicht ge­macht. Denn, um wirk­lich und ef­fek­tiv zu hel­fen, sind wir auf gut quali­fi­zier­tes und mo­ti­vier­tes Per­so­nal an­ge­wie­sen.

Eine professionelle und wirk­sa­me Un­ter­stütz­ung ge­lingt nur mit gut aus­ge­bil­de­ten und en­ga­gier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Un­se­re Per­so­nal­ent­wick­lung spielt da­bei eine zen­tra­le Rol­le. Sie sorgt mit ei­nem brei­ten An­ge­bot an Fort- und Wei­ter­bil­dung­en da­für, dass un­se­re Mit­ar­bei­ten­den über die nö­ti­ge Fach­kom­pe­tenz und me­tho­dische Sich­er­heit ver­fügen.

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Teil­neh­men­de - 55 Fort­bil­dung­en

Gezielte Quali­fi­zie­rungs­an­ge­bo­te für un­ter­schied­liche Auf­ga­ben­fel­der

Wir bieten fach­spe­zi­fische Quali­fi­zie­rung­en für die Kol­leg­in­nen und Kol­le­gen der pas­si­ven Leis­tungs­ge­wäh­rung – et­wa zu Miet­recht, Leis­tungs­min­de­rung­en oder vor­rangi­gen Leis­tung­en. Gleich­zei­tig ver­mit­teln wir be­ra­tungs­spe­zi­fisches Wis­sen, wie z. B. Be­rufs­kunde, ge­zielt an Mit­ar­bei­ten­de der Ar­beits­ver­mitt­lung.

Stärkung der Be­ra­tungs­kom­pe­tenz

Ein besonderer Fo­kus lag im ver­gan­gen­en Jahr auf der Wei­ter­ent­wick­lung der Bera­tungs­quali­tät. Rund 100 Mitar­bei­ten­de nah­men an ei­ner zwei­ein­halb­tä­gi­gen Schu­lung zur moti­vie­ren­den Ge­sprächs­füh­rung teil. Ziel war es, die Ge­sprächs­füh­rungs­kom­pe­tenz zu stär­ken und die Be­ra­tungs­leis­tung als zen­tra­les E­le­ment un­se­rer Ar­beit wei­ter zu ver­bes­sern.

Führung entwickeln – Mit­ar­bei­ten­de stärken

Auch unsere Füh­rungs­kräf­te pro­fi­tie­ren von spe­ziel­len Quali­fi­zie­rungs­an­ge­bo­ten, die ih­re Füh­rungs­fäh­ig­kei­ten und die Unter­stütz­ung ih­rer Teams för­dern. Er­gänz­end er­mög­lich­ten wir 120 Mi­tar­bei­tenden die Teil­nah­me an ex­ter­nen Fort­bil­dung­en, wie etwa dem Ver­wal­tungs­lehr­gang II des Stu­dien­ins­ti­tuts West­fa­len-Lip­pe.

Ab 2025 bieten wir zudem erst­mals in Ko­op­era­tion mit der EU|FH in Rhei­ne ei­nen dua­len Stu­dien­platz im Be­reich So­zia­le Arbeit an – ein wei­te­rer Schritt, um dem Fach­kräf­te­man­gel ak­tiv zu begegnen.

Strukturiertes On­boarding für neue Mit­arbei­ten­de

Neue Kolleginnen und Kol­le­gen sol­len sich von Be­ginn an will­kom­men und gut be­glei­tet füh­len. Da­für steht un­ser struk­tu­rier­tes On­boar­ding-Pro­gramm: Es um­fasst ver­pflich­ten­de Schu­lung­en, Hospi­ta­tion­en in unter­schied­lich­en Be­rei­ch­en und ei­ne be­glei­ten­de Be­treu­ung durch Men­to­ren. Er­gänzt wird dies durch ei­ne jähr­liche Infor­ma­tions­ver­an­stal­tung für al­le neu­en Mit­ar­bei­ten­den – mit Ge­le­gen­heit zum Aus­tausch und zur di­rek­ten Be­geg­nung mit dem Vor­stand.

Gute Arbeits­beding­ungen und ge­leb­te Wert­schätz­ung

Wir setzen auf gute Ar­beits­be­ding­ung­en und eine wert­schätz­en­de Ar­beits­kul­tur. Dazu ge­hö­ren so­wohl ma­te­riel­le als auch im­ma­te­riel­le An­rei­ze, flache Hie­rar­chien, Team­orien­tie­rung und of­fen­e Kom­mu­ni­ka­tion. Ein be­son­de­res Au­gen­merk liegt auf der Stär­kung des Mit­ein­an­ders – et­wa durch Team­ver­an­stal­tung­en, Hos­pi­ta­tion­en und fach­be­reichs­über­grei­fen­de Dienst­be­sprech­ungen. So för­dern wir das ge­gen­sei­ti­ge Ver­ständ­nis und ei­ne ef­fi­zien­te Zu­sam­men­arbeit.

Moderne Führungs­kul­tur und neue For­men des Mit­ein­an­ders

Seit dem vergangenen Jahr ha­ben wir ei­ne Duz-Kul­tur ein­ge­führt. Sie steht sinn­bild­lich für un­ser mo­der­nes Füh­rungs­ver­ständ­nis, das auf Of­fen­heit, Trans­pa­renz und Par­ti­zi­pa­tion setzt. Die Duz-Kul­tur för­dert den Zu­sam­men­halt, stärkt die Iden­ti­fi­ka­tion mit dem Ar­beit­ge­ber und macht un­se­re Or­ga­ni­sa­tion auch für neue Fach­kräf­te at­trak­tiver.

Gesund bleiben im Job – un­ser Be­trieb­liches Ge­sund­heits­management

Die Gesundheit unserer Mit­ar­bei­ten­den liegt uns am Herzen. Über un­ser Be­trieb­liches Ge­sund­heits­man­age­ment bie­ten wir un­ter an­de­rem ergo­no­mische Ar­beits­platz­be­ra­tung­en, Zu­gang zu Be­triebs­sport­grup­pen, ver­güns­tig­te Schwimm­bad­kar­ten und ein in­ter­nes Bo­nus­pro­gramm für ge­sund­heits­för­dern­des Ver­hal­ten. Da­rü­ber hin­aus stär­ken ge­mein­same Ak­ti­vi­tä­ten – wie die Teil­nah­me an Lauf­ver­an­stal­tung­en un­ter dem Mot­to „Team Job­center“ – den Zu­sam­men­halt und för­dern die Ge­sund­heits­kultur.

Daseinsfürsorge

Als kommunales Jobcenter sind wir ein wich­ti­ger Bau­stein der kom­mu­na­len Da­seins­vor­sor­ge. Wir sprech­en aber lie­ber von Da­seins­für­sor­ge. Die­ser von uns ge­wähl­te Be­griff wei­tet das klass­ische Ver­ständ­nis öf­fent­lich­er Auf­ga­ben aus: auf As­pek­te so­zia­ler Für­sor­ge und eines Sich-Küm­merns um Män­ner, Frau­en und Kin­der, die un­se­re Un­ter­stütz­ung be­dür­fen.

Wir wollen für sie da sein. Das heißt für uns, un­se­re kun­den­orien­tier­ten so­zia­len Dienst­leis­tung­en wohn­ort­nah zu er­brin­gen. Da­her ha­ben wir be­wusst auf de­zen­tra­le Stand­orte ge­setzt.

Netzwerk an Unter­stütz­ungs­an­ge­boten

Ein weiterer Vorteil, den wir un­se­ren Kun­din­nen und Kun­den gerne bie­ten, ist die Mög­lich­keit, sie über ört­liche Netz­wer­ke und rechts­kreis­über­greif­en­de Ko­opera­tion­en best­mög­lich unter­stüt­zen zu kön­nen. So ar­bei­ten wir bei­spiels­wei­se eng mit So­zial- und Ju­gend­äm­tern, Schuld­ner- und Sucht­be­ra­tungs­stel­len aber auch Wirt­schafts­ver­bän­den zu­sam­men, um Men­schen den Weg zu­rück ins (Be­rufs-)Le­ben zu er­mög­lich­en.

Unser Aufbau

Seit Juli 2021 hat der Kreis Stein­furt als Op­tions­kom­mu­ne al­le Auf­ga­ben und Ver­ant­wort­lich­kei­ten der Grund­sich­er­ung für Ar­beit­such­en­de auf uns, die job­cen­ter Kreis Stein­furt AöR, über­tra­gen. Wir sind seit­dem ver­ant­wort­lich für die ge­sam­te Or­ga­ni­sa­tion und Steu­er­ung des Job­centers so­wie für eine un­se­rer Kern­auf­ga­ben die Vermitt­lung in Ar­beit.

Die zwei­te Kern­auf­ga­be von Job­cen­tern, die so­ge­nann­te pas­si­ve Leis­tungs­ge­währ­ung ob­liegt den Städ­ten und Ge­mein­den im Kreis Stein­furt. Dort sor­gen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen dafür, dass die Ex­is­tenz und die ge­sell­schaft­liche Teil­ha­be von Men­schen, die zu wenig Geld zum Le­ben ha­ben, ge­sich­ert wer­den.

Moderne Verwaltungsarbeit

Die Koordination und Ab­stim­mung über ver­schie­de­ne Stand­or­te hin­weg stellt eine or­ga­ni­sa­to­rische und kom­mu­ni­ka­ti­ve Her­aus­for­der­ung dar, der wir uns be­wusst und mit kla­ren Maß­nah­men stel­len. Ei­ne zen­tra­le Vor­aus­setz­ung da­für ist der Zu­gang zu ge­mein­sa­men In­for­ma­tion­en, ab­ge­stimm­ten Pro­zes­sen und ef­fi­zien­ter Kom­mu­ni­ka­tion.

Mit der Einführung eines stand­ort­über­greif­en­den So­cial In­tra­nets im Jahr 2023 ha­ben wir ei­ne zu­kunfts­orien­tier­te Lö­sung ge­schaf­fen, die kol­la­bo­ra­tiv­es Ar­bei­ten deut­lich er­leich­tert. Die Platt­form bie­tet al­len Mit­ar­bei­ten­den Zu­gang zu ei­ner zen­tra­len, re­gel­mä­ßig ak­tu­ali­sier­ten Wis­sens­daten­bank, die auf die Be­dürf­nis­se der un­ter­schied­lich­en Fach­be­reiche zuge­schnit­ten ist.

Neben dem Intranet trägt auch die E-Ak­te we­sent­lich zur Ver­bes­ser­ung der Zusam­men­ar­beit bei. Bei­de di­gi­ta­len Werk­zeu­ge er­mög­lich­en ei­nen ef­fek­ti­ve­ren Aus­tausch, stan­dar­di­sier­te Ab­läufe und eine trans­pa­ren­te­re Be­ar­bei­tung von Fäl­len. Da­mit stär­ken wir un­se­re in­ter­ne Kom­mu­ni­ka­tion und schaf­fen die Grund­la­ge für ei­ne mo­der­ne und ef­fi­zien­te Ver­wal­tung.

Finanzieller Rah­men

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Insgesamt be­lau­fen sich die Kos­ten für die Grund­sich­er­ung für Ar­beit­such­en­de im Kreis Stein­furt auf 233,7 Mil­lio­nen Euro. Das sind rund 13 Pro­zent mehr als im Vor­jahr.

Der Bund und der Kreis Stein­furt tei­len sich die­se Kos­ten. So über­nimmt der Bund die Fi­nan­zie­rung der Leis­tung­en zum Le­bens­un­ter­halt und zur Ein­glie­de­rung in Ar­beit voll­stän­dig. Da­rüber hin­aus be­tei­ligt er sich an den Ver­wal­tungs­kos­ten mit 84,8 Pro­zent und trägt die Kos­ten für die Un­ter­kunft von Flücht­ling­en voll­stän­dig. Bei den ver­blei­ben­den Kos­ten für die Un­ter­kunft über­nimmt der Bund 27,6 Pro­zent. Ins­ge­samt be­lau­fen sich sei­ne Aus­ga­ben für die Grund­sich­erung für Ar­beit­such­en­de im Kreis Stein­furt so­mit auf gut 166,6 Mil­lio­nen Eu­ro.

Der Kreis Steinfurt als zu­ge­las­se­ner kom­mu­na­ler Trä­ger über­nimmt ei­nen ge­ring­en Teil der Ver­wal­tungs­kos­ten, d.h. Auf­wen­dun­gen für ei­ge­ne Per­so­nal- und Sach­leist­ung­en. Außer­dem trägt er al­le ein­ma­li­gen Leis­tung­en im Be­reich Kos­ten der Un­ter­kunft, wie bei­spiels­wei­se Um­zugs­kos­ten oder Miet­kau­tion­en, und über­nimmt auch den Groß­teil der Ko­sten für die Un­ter­kunft ins­ge­samt. Für das Jahr 2024 be­lau­fen sich die Kos­ten für den Kreis Stein­furt auf rund 67,1 Mil­lio­nen Euro im Bereich SGB II. Das sind 7,1 Mil­lio­nen Eu­ro mehr als im Vor­jahr.

Eine kurze Erklärung: Warum sind die Kosten gestiegen?

Die Kos­ten­stei­ge­rung in der Grund­sich­er­ung für Ar­beit­such­en­de er­klärt sich, auf­grund der Er­hö­hung der Re­gel­sätze zum 1. Ja­nu­ar 2024. Sie sind im Ver­gleich zum Vor­jahr um rund 12 Pro­zent an­ge­ho­ben wor­den. Hin­zu kom­men die stark ge­stie­gen­en Qua­drat­me­ter­prei­se im Kreis Stein­furt von rund 7 Pro­zent. Bei­des zu­sam­men plus die Tat­sache, dass mehr Men­schen auf Bür­ger­geld­leis­tung­en an­ge­wie­sen sind als im Vor­jahr, füh­ren zu Mehr­aus­ga­ben. Ein wei­te­rer Kos­ten­fak­tor ist die Ent­gelt­er­hö­hung für Be­schäf­tigte im öf­fent­lich­en Dienst. Diese trat ab März 2024 in Kraft.



Ausgaben aus­ge­wähl­ter ar­beits­markt­po­li­tischer Ins­tru­mente

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Wir haben im vergangenen Jahr 12 Mil­lio­nen Euro für die Be­schäf­ti­gungs­för­de­rung, Qua­li­fi­zie­rung, be­ruf­liche Wei­ter­bil­dung und Lohn­kos­ten­zu­schüs­se aus­gege­ben. Das wa­ren 2,2 Mil­lio­nen Euro mehr als im Vor­jahr.

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Menschen, nahmen an ar­beits­markt­politischen Maß­nah­men teil.

Ein Groß­teil der Teil­neh­men­den pro­fi­tier­te von Maß­nah­men zur Ak­ti­vie­rung und be­ruf­lichen Ein­glie­de­rung. Hier­bei han­delt es sich um in­di­vi­duel­le Ein­glie­de­rungs­leis­tun­gen, die ganz auf den per­sön­lich­en Qua­li­fi­zie­rungs­be­darf des Ein­zel­nen zu­ge­schnit­ten sind. Sie sol­len die pass­ge­nau­e Ver­mitt­lung in Ar­beit er­mög­lich­en, weil sie bei den Leis­tungs­be­rech­ti­g­ten Qua­li­fi­zie­rungs­lücken schließen, Stär­ken aus­bau­en und Ver­mitt­lungs­hem­mnis­se ab­bau­en.

Ein weiterer Ein­satz­schwer­punkt un­se­rer ar­beits­markt­po­li­tischen Ins­tru­men­te wa­ren die Be­schäf­ti­gung schaf­fen­den Maß­nah­men. Sie rich­ten sich an Men­schen, die schon lan­ge kei­ner Er­werbs­tätig­keit nach­ge­gan­gen sind und häu­fig mul­ti­ple Ver­mitt­lungs­hem­mnis­se auf­wei­sen. Ins­ge­samt 517 neue Teil­neh­men­de pro­fi­tier­ten von die­sen Maß­nah­men, die sie Stück für Stück nä­her an den Ar­beits­markt he­ran­füh­ren.



Planungs­sicherheit

So individuell die Lebenslagen der Men­schen im Bür­ger­geld­be­zug sind, so dif­fe­ren­ziert muss das För­der­port­fo­lio aus­ge­stal­tet sein. Un­ser An­spruch als Job­cen­ter ist es, für jede und je­den ein pass­ge­nau­es An­ge­bot be­reit­zu­stel­len – von ge­ziel­ten Ein­zel­fall­för­der­ungen bis hin zu grup­pen­be­zo­gen­en Qua­li­fi­zie­rung­en. Letz­tere ha­ben sich ins­be­son­de­re bei ar­beits­markt­fern­en Per­son­en als be­son­ders wirk­sam er­wie­sen: In ei­nem struk­tu­rier­ten Rah­men wer­den hier ge­mein­sam Ba­sis­kom­pe­tenz­en aufge­baut, so­zia­le Res­sour­cen ge­stärkt und er­ste Schrit­te in Rich­tung Be­schäf­tigungs­fäh­ig­keit ge­macht.

Für die Planung, Ent­wick­lung und Um­setz­ung sol­cher ziel­grup­pen­spe­zifi­schen Grup­pen­maß­nah­men braucht es je­doch eines: Pla­nungs­sich­er­heit – so­wohl hin­sicht­lich der bud­ge­tä­ren Aus­stat­tung als auch be­züg­lich der stra­te­gischen Aus­rich­tung und Zu­ständ­ig­kei­ten des Job­cen­ters.

Diese Planungs­sich­er­heit war im Jahr 2024 lei­der nicht ge­ge­ben. Die haus­halts­recht­lich­en Res­trik­tion­en auf Bun­des­eb­ene, po­li­tische Dis­kus­sion­en über Zu­stän­dig­keits­ver­la­ge­rung­en zur Bun­des­agen­tur für Ar­beit so­wie struk­tu­rel­le Ver­än­de­rung­en in der Aus­rich­tung der Job­cen­ter ha­ben da­zu ge­führt, dass lang­fris­ti­ge Maß­nah­men­pla­nung­en und ver­läss­liche Ko­op­er­ation­en mit Wei­ter­bil­dungs­trä­gern nicht fort­ge­setzt wer­den konn­ten. Neue Aus­schrei­bung­en blie­ben aus, be­steh­en­de Maß­nah­men lie­fen aus – mit Aus­nah­me ein­zel­ner An­gebo­te im Be­reich Erst­aus­bil­dung für ar­beits­markt­nahe jun­ge Men­schen un­ter 25 Jah­ren.

In der Folge mussten wir stär­ker auf in­di­vi­duel­le Ein­zel­fall­för­de­rung­en zu­rück­grei­fen. Die­se sind zwar klein­tei­li­ger, per­so­nal­in­ten­si­ver und im Bud­get schwe­rer steu­er­bar – doch sie bie­ten die Mög­lich­keit, ar­beits­markt­na­he Per­so­nen ziel­ge­nau und flexi­bel zu un­ter­stüt­zen.

Um auch bei knap­pen Res­sour­cen wirk­sam zu blei­ben, ha­ben wir im ge­sam­ten Kreis­ge­biet so­ge­nann­te „Be­geg­nungs­räu­me“ orga­ni­siert. In die­sen wur­den in­di­vi­duel­le Akti­vie­rungs- und Ver­mitt­lungs­gut­schei­ne (AVGS) mit pro­fes­sion­el­ler Be­ra­tung kom­bi­niert, um schnell pas­sen­de Qua­li­fi­zie­rungs- oder Ver­mitt­lungs­we­ge zu er­öf­fnen.

Die Durch­füh­rung die­ser Be­geg­nungs­räu­me war im Jahr 2024 ein zen­tra­les Ele­ment un­serer ar­beits­markt­po­li­tischen Steu­erung – und zu­gleich ein Be­leg für un­sere Anpas­sungs­fäh­ig­keit. Doch klar ist: Für ei­ne wir­kungs­vol­le Ar­beits­markt­in­te­gra­tion brau­cht es ver­läss­liche, lang­fris­tig plan­ba­re För­der­struk­tu­ren. Kurz­fris­ti­ge Kür­zungen und struk­tu­rel­le Un­sich­er­hei­ten ge­fähr­den nicht nur die Be­schäf­ti­gungs­pers­pek­ti­ven un­ser­er Kun­din­nen und Kun­den, son­dern auch das Ver­trau­en und die Hand­lungs­fäh­ig­keit al­ler ar­beits­markt­po­li­tischen Ak­teure.

„Wenn der Wind des Wan­dels weht, bauen die einen Schutz­mauern, die an­de­ren bau­en Wind­müh­len.“

Chinesisches Sprichwort

Bürgergeld 2.0

Unsere Lösungen

Job­tur­bo und Ver­mitt­lungs­of­fen­si­ve ha­ben En­de 2023 die Aus­rich­tung der Job­cen­ter nach­hal­tig ver­än­dert. Mit dem Slo­gan – Je­de und je­der wird in un­se­rem Land ge­braucht – gab Karl-Josef Lau­mann, Mi­nis­ter für Ar­beit, Ge­sund­heit und So­zia­les des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len, die Rich­tung für un­se­re Ar­beit vor. Das Ziel war nicht mehr schwer­punkt­mäß­ig die nach­hal­ti­ge In­te­gra­tion in Ar­beit und die Qua­li­fi­ka­tion, son­dern die schnel­le und früh­zei­ti­ge.

Die Erwartungen an uns und un­se­re Ar­beit ver­än­der­ten sich dem­ent­sprech­end. Wir soll­ten al­le ar­beits­markt­na­hen Kun­din­nen und Kun­den ver­stärkt in den Fo­kus neh­men. Ih­re Po­tenz­ia­le schnel­ler er­ken­nen und he­ben. Nö­ti­ge Qua­li­fi­zie­rung soll­te „on the job“ er­fol­gen. Bei Pflicht­ver­let­zung­en ka­men Leis­tungs­min­de­rung­en wie­der zum Ein­satz. Um mehr In­tegra­tio­nen zu er­mög­lich­en, soll­ten wir uns außerdem en­ger mit un­se­ren Ko­op­era­tions­part­nern am Ar­beits­markt ver­net­zen.

Ganz kon­kret wur­de das mess­ba­re Ziel aus­ge­ge­ben, bis Ende No­vem­ber 2024 mit al­len er­werbs­fäh­ig­en Leis­tungs­be­rech­tig­ten per­sön­lich ge­sproch­en und ge­mein­sam ei­nen Ko­op­era­tions­plan ent­wick­elt zu ha­ben.

Fokus auf arbeits­markt­nahe Kun­din­nen und Kun­den

Unser Beratungskonzept, das wir zur Ein­führ­ung des Bür­ger­gel­des neu ent­wick­elt hat­ten, pas­sten wir in 2024 an die neue poli­ti­sche Aus­rich­tung an. Um schnel­le In­te­gra­tion­en zu er­rei­chen, leg­ten wir un­se­re Prio­ri­tät auf ar­beits­markt­na­he Kun­din­nen und Kun­den. Die Fra­ge, der „Ar­beits­markt­nä­he“ ha­ben wir ent­sprech­end des ak­tu­el­len Be­ra­tungs­kon­zep­tes über den Be­ra­tungs­status sehr de­zi­diert ab­ge­bil­det. Al­le Kun­din­nen und Kun­den wer­den in ei­nem der fol­gen­den vier Be­ra­tungs­sta­tus ab­gebi­ldet:

  • Integrationsberatung
  • Qualifikationsberatung
  • Unterstützungsberatung
  • Basisberatung

Bürgergeldbeziehende in der In­te­gra­tions- und Qua­li­fi­ka­tions­be­ra­tung be­rie­ten wir mit ho­her Prio­ri­tät. In der Un­ter­stütz­ungs­be­ra­tung ist eben­falls ein kon­ti­nu­ier­lich­er Be­ra­tungs­ver­lauf not­wen­dig, al­ler­dings sind dort die Fort­schrit­te e­her in län­ge­ren In­ter­val­len zu er­war­ten, so dass größe­re In­ter­val­le zwisch­en den Be­ra­tungs­ge­sprä­ch­en zum Tra­gen ka­men. In der Ba­sis­be­ra­tung müs­sen un­se­re Mit­arbei­ten­den re­gel­mä­ßig in ei­nem ab­seh­ba­ren Zeit­raum über­prü­fen, ob sich die per­sön­lichen Ver­hält­nis­se ver­än­dert ha­ben. Auch hier ha­ben wir auf größe­re zeit­liche Ab­stän­de zwisch­en den Be­ra­tungs­ge­spräch­en ge­setzt.

In 2024 haben wir darüber hin­aus – in Ab­kehr vom ori­gi­nä­ren Bür­ger­geld­ge­dan­ken – all un­se­re Kun­din­nen und Kun­den, die grund­sätz­lich ar­beits­fäh­ig er­schie­nen und man­gels Qua­li­fi­ka­tion nur auf Hel­fer­ni­veau ar­bei­ten kön­nen, trotz­dem der In­te­gra­tions­be­ra­tung zu­ge­ord­net. Das be­deu­tet nicht, dass wir die Fach­kräf­te­ent­wick­lung als Auf­trag grund­sätz­lich zu­rück­ge­stellt ha­ben. Viel­mehr nutz­ten wir ne­ben der Ver­mitt­lung in Aus­bil­dung die Mög­lich­kei­ten des Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz­es als zen­tra­les Ele­ment zur Un­te­rstütz­ung der Ar­beit­ge­ber. Wir setz­ten also, wie vom Ge­setz­ge­ber vor­ge­seh­en, ver­stärkt auf „training on the job“.

Erfolgreiche Um­setzung der Ver­mitt­lungs­of­fen­si­ve

Wir führten bis zum Stichtag mit 71,2 Pro­zent des ge­nann­ten Per­so­nen­krei­ses Prä­senz­ge­spräche und eben­so vie­le hat­ten ei­nen Ko­op­era­tions­plan. Die­ses Er­geb­nis ist or­dent­lich, wenn wir die Dy­na­mik im Re­gel­leis­tungs­be­zug mit­ein­be­zie­hen. Das be­deu­tet, dass er­werbs­fäh­ige Leis­tungs­be­rech­tig­te kei­ne sta­tische Grup­pe von Men­schen dar­stellt, son­dern sie sich per­ma­nent ver­än­dert durch Neu­zu­gän­ge und Ab­gän­ge. Im ver­gan­gen­en Jahr ka­men 45 Pro­zent al­ler er­werbs­fäh­ig­en Leis­tungs­be­rech­tig­ten neu zu uns, wäh­rend gleich­zei­tig 41 Pro­zent aus dem Bür­ger­geld aus­geschie­den sind.

Hervorzuheben ist un­se­re gu­te In­te­gra­tions­ar­beit. So konn­ten wir 3.485 Men­schen in Ar­beit brin­gen. Das wa­ren 30,9 Pro­zent mehr als im Vor­jahr.

Digitale Potenzial­ana­lyse: Neu­es Steu­erungs­ins­tru­ment ab 2025

Um die Potenziale unserer Kun­din­nen und Kun­den bes­ser zu er­ken­nen und sie nutz­bar zu mach­en für eine In­te­gra­tion, ha­ben wir neue For­men der Po­ten­zial­ana­lyse er­probt. Am Ende konn­ten wir eine di­gi­ta­le Po­ten­zial­ana­lyse ent­wick­eln und aus­schrei­ben. Die­ses Ins­tru­ment steht uns seit An­fang 2025 zur Ver­fü­gung. Es ist nun­mehr Aus­gangs­punkt für un­se­re Ko­op­era­tions- und In­te­gra­tions­pla­nung. Mit­tels der Po­ten­zial­ana­ly­se kön­nen wir un­se­re Be­ra­tung noch bes­ser auf die je­wei­li­gen Be­dürf­nis­se der Bür­ger­geld­be­zieh­enden aus­rich­ten.

Leistungsminderungen: Steuerungs­impuls mit Augen­maß

Diejenigen, die sich nicht aktiv an den Maß­nah­men zu ih­rer (Wieder-)­Ein­glie­de­rung be­tei­lig­ten, muss­ten in 2024 mit ei­ner Leis­tungs­min­de­rung rech­nen. Ins­ge­samt spra­ch­en wir im ver­gan­gen­en Jahr 1.184 Leis­tungs­min­de­rung­en auf­grund von Pflicht­ver­let­zung­en aus. Der weit über­wie­gen­de Teil, näm­lich 92,1 Pro­zent, da­von auf­grund von Mel­de­ver­säum­nis­sen. Da­von wa­ren 736 er­werbs­fäh­ige Bür­ger­geld­bezieh­en­de be­trof­fen. Mo­nat­lich wa­ren rund 91 Per­so­n­en von Kür­zung­en be­trof­fen. Das ent­spricht ei­ner Leis­tungs­min­de­rungs­quote von 0,6 Pro­zent.

Kooperation und Netz­werke: Schlüs­sel für In­te­gra­tion

Menschen in Arbeit bringen, ist kei­ne Auf­ga­be für Ein­zel­kämp­fer. Da­her ar­bei­ten wir im­mer mit un­se­ren Part­nern am Ar­beits­markt zu­sam­men. Al­ler­dings ha­ben wir die­se Zu­sam­men­ar­beit in den ver­gan­gen­en Mo­na­ten noch ein­mal in­ten­si­viert. Mit un­se­rem Ar­beit­ge­ber­ser­vice ha­ben wir uns stra­te­gisch neu auf­ge­stellt und die Ko­op­era­tion mit bei­spiels­wei­se Ar­beit­ge­bern, Wirt­schafts­ver­bän­den, Wirt­schafts­för­de­rung­en so­wie den Kam­mern deut­lich aus­ge­baut. Das Er­geb­nis: wir wer­den wahr­ge­nom­men und zu­nehm­end ak­tiv für Ver­an­stal­tung­en an­ge­fragt.

Ein Beispiel sind Webinare der WESt mbh o­der der Wirt­schafts­ver­eini­gung Stein­furt. Sie rich­ten sich ge­zielt an re­gio­nale Un­ter­neh­men. Wir re­fe­rie­ren dort re­gel­mäß­ig zum The­ma „För­der­mög­lich­kei­ten für Wei­ter­bil­dung und Qua­li­fi­zie­rung“ und stel­len den Teil­neh­men­den das Port­fo­lio un­se­res Ar­beit­ge­ber­ser­vice vor.

Den größten Erfolg erzie­len wir mit un­ser­en ko­op­era­ti­ven Be­geg­nungs­räu­men. Sie wer­den je­weils in­halt­lich auf die spe­zi­fisch­en An­for­derung­en an­ge­passt und fin­den so­wohl lo­kal be­grenzt als auch kreis­weit statt.

Mit diesem Beratungs- und In­for­ma­tions­an­ge­bot kön­nen wir die je­wei­lige Ziel­grup­pe mit ex­ter­nen Ak­teu­ren wie bei­spiels­wei­se Ar­beit­ge­bern ver­net­zen. Bei­de Sei­ten kön­nen sich aus ei­ner an­de­ren Pers­pek­tive, vor­ur­teils­frei ken­nen­ler­nen. Das ist be­son­ders wich­tig für un­sere Kun­din­nen und Kun­den. Denn oft­mals schei­tern sie bei den her­kömm­lich­en Be­wer­bungs­ver­fah­ren o­der sind ge­hemmt, sich auf Stel­len zu be­wer­ben, weil der Ein­blick in das „echte Ar­beits­le­ben“ und so­mit auch das Selbst­ver­trau­en feh­len. Da­bei hat es sich be­währt, Be­geg­nungs­räu­me außer­halb des Job­cen­ters statt­fin­den zu las­sen, um Hemm­schwel­len ab­zu­bau­en und wenn mög­lich, be­reits ei­nen di­rek­ten Ein­blick ins Ar­beits­le­ben zu er­mög­lich­en.

Insgesamt haben wir im vergan­gen­en Jahr 65 Be­geg­nungs­räu­me ge­mein­sam mit un­se­ren Ko­op­era­tions­part­nern or­ga­ni­siert. Die­se reich­ten von Be­wer­ber­ta­gen bei spe­ziel­len Ar­beit­ge­bern, über In­for­ma­tions­ver­an­stal­tung­en zu be­stimm­ten Be­rufs­fel­dern bis hin zu Job­mes­sen und ge­mein­sa­men Ak­tions­ta­gen.

So haben wir beispielsweise ge­mein­sam mit der Re­gional­agen­tur Müns­ter­land, den Agen­tur­en für Ar­beit und den kom­mu­na­len Job­cen­tern im Müns­ter­land sowie der IHK, HWK und des DGBs zu den Ak­tions­woch­en „Bus­fah­rer:in­nen“ und „Kli­ma­be­ru­fe im Hand­werk“ ein­ge­la­den. Kom­men, ken­nen­ler­nen, aus­pro­bie­ren – die­se Mög­lich­keit bo­ten wir al­len In­te­res­sier­ten, da­mit sie ganz nie­drig­schwel­lig tes­ten konn­ten, ob die­se Be­rufs­fel­der et­was für sie sind. Auf un­kon­ven­tion­el­le Art konn­ten sie sich über die­se Be­rufs­we­ge so­wie ent­sprech­en­de Aus- und Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten in­for­mie­ren und di­rekt mit den teil­nehm­en­den Be­trie­ben aus­tau­schen.

Gemeinsam mit der Land­wirt­schafts­kam­mer or­ga­ni­sier­ten wir eine In­for­ma­tions­ver­an­stal­tung zum The­ma „Grü­ne Be­ru­fe. Ne­ben ei­nem Vor­trag der Land­wirt­schafts­kam­mer NRW prä­sen­tier­ten Ar­beit­ge­ber freie Stel­len- und Aus­bil­dungs­an­ge­bo­te. Fast 100 Bür­ger­geld­be­zieh­en­de nutz­ten die Ge­le­gen­heit, sich zu in­for­mie­ren. Ei­ni­ge er­hiel­ten di­rekt die Zu­sa­ge zur Pro­be­ar­beit.

Speziell für Geflüchtete er­ar­bei­te­ten wir ge­mein­sam mit der IHK Nord­west­fa­len den Be­geg­nungs­raum „Talk together“, bei dem Ar­beit­ge­ber und Ge­flüch­te­te di­rekt über Aus­bil­dungs- und Ar­beits­platz­op­tionen spre­chen konn­ten. Mehr als 50 Teil­nehm­en­de, die meis­ten aus der Uk­rai­ne und Sy­rien, nutz­ten die Chan­ce. Auch die Un­ter­neh­men zeig­ten sich zu­frie­den und lu­den ge­eig­ne­te Be­wer­ber zu an­schließen­den Vor­stel­lungs­ge­spräch­en ein.

Darüber hinaus führten wir re­gel­mäßig Job­da­tings durch, die sich je nach re­gio­nalem Be­darf un­ter­schei­den konn­ten. Mit der Wirt­schafts­för­de­rung Gre­ven initiier­ten wir die Ver­an­stal­tung „Gre­ven hat jobs“, die auf­grund der sehr po­si­ti­ven Re­so­nanz in 2025 er­neut statt­fin­den wird. Mit Un­ter­neh­men wie bei­spiels­wei­se Her­mes, DB Schen­ker oder dem Flug­ha­fen Müns­ter-Osna­brück brach­ten wir ge­zielt Be­wer­ber­tage an den Start, bei de­nen häu­fig die Inte­gra­tion in Ar­beit oder die Auf­nah­me eines Prak­ti­kums ge­lang.

Diese Kooperationen mit der Wirt­schaft und den Part­nern am Ar­beits­markt be­kam ins­be­son­dere auf­grund re­du­zier­ter Haus­halts­mit­tel eine be­son­dere Be­deu­tung. Durch die Zu­sam­men­arbeit ge­lang es uns Kräf­te zu bün­deln und auch bei knap­per wer­den­den Res­sour­cen un­se­re Zie­le durch eine neue Form der Netz­werk­ar­beit zu er­reich­en.



Junge Men­schen brau­chen Chancen

Junge Menschen unter 25 Jah­ren sind ei­ne zen­tra­le Ziel­grup­pe un­se­rer Ar­beit im job­cen­ter Kreis Stein­furt. Ein ge­ling­en­der Über­gang in Aus­bil­dung oder Er­werbs­tä­tig­keit ist ent­schei­dend, um Lang­zeit­ar­beits­lo­sig­keit zu ver­mei­den und jun­gen Men­schen ein ei­gen­stän­di­ges Le­ben außer­halb des Leis­tungs­be­zugs zu er­mög­lich­en.

Vor diesem Hinter­grund ver­fol­gen wir das Ziel, Ju­gend­liche mög­lichst früh an be­ruf­liche Orien­tie­rung und Aus­bil­dung her­an­zu­füh­ren. Al­ler­dings zeigt sich zu­neh­mend, dass es jun­gen Men­schen schwer­fällt, früh­zeitig eine trag­fäh­ige und re­alis­tische Zu­kunfts­pers­pek­ti­ve zu ent­wick­eln. Um dem ent­ge­gen­zu­wir­ken, set­zen wir ge­zielt auf eine en­ge, ver­trau­ens­vol­le Zu­sam­men­ar­beit mit den Ju­gend­lich­en so­wie auf ei­ne ver­stär­kte Ko­op­era­tion mit un­se­ren kom­mu­na­len Netz­werk­part­nern.

Lücken im bestehen­den Sys­tem und prä­ven­tive Ansätze

Für Jug­end­liche, die durch klas­sische Ins­tru­men­te der Be­rufs­be­ra­tung und Pro­gram­me wie KAoA nicht er­reicht wer­den, brau­chen wir al­ter­na­tive We­ge. Aus die­sem Grund hat­ten wir ge­mein­sam mit dem Schul­amt, den Ju­gend­äm­tern, der Agen­tur für Ar­beit, den Kom­mu­nen so­wie der Schul­auf­sicht das Pro­jekt „Schu­le macht Be­ruf“ ent­wick­elt. Ziel war es, schul­mü­de Ju­gend­liche an außer­schu­lisch­en Lern­or­ten wie­der in Bil­dung zu in­te­grie­ren und für sie gleich­zei­tig mit so­zial­pä­da­go­gisch­er so­wie schul­psycho­lo­gisch­er Hil­fe eine be­ruf­liche Pers­pek­ti­ve zu ent­wick­eln.

Die­ses prä­ven­tive An­ge­bot ziel­te auf ei­ne frü­he In­ter­ven­tion, um schu­lische und be­ruf­liche Des­in­te­gra­tion zu ver­hin­dern – ein Be­reich, in dem spä­tere Nach­steu­er­ung häu­fig teu­er und wen­ig wirk­sam ist. Lei­der kon­nte die­ses Vor­ha­ben auf­grund fehl­en­der fi­nan­ziel­ler Res­sour­cen nicht um­ge­setzt wer­den.

Auch be­ste­hen­de Projekte zur Be­kämp­fung von Schul­dis­tanz wie „Extra.Klasse“ und „TriXx“ ste­hen vor dem Aus, ob­wohl sie in der Se­kun­dar­stu­fe I ei­ne wert­vol­le Brücken­funk­tion leis­ten.

Verlängerte, aber aus­laufen­de Maß­nahmen für arbeits­markt­ferne Jugend­liche

Immerhin konnten zwei nie­drig­schwel­lige An­ge­bo­te bis En­de 2024 bzw. An­fang 2025 fort­ge­führt wer­den:

  • „Starten Sie JETZT ins Berufs­leben“ (Standort Steinfurt)
  • „VISA – Vermittlung, In­di­vi­du­ali­tät, Stabi­li­sie­rung, Ak­ti­vie­rung“ (Standort Rheine)

Beide Maßnahmen bo­ten ins­ge­samt 25 Plä­tze für be­nach­tei­lig­te jun­ge Men­schen mit mul­ti­plen Ver­mitt­lungs­hemm­nis­sen. Sie hat­ten kei­nen auf­such­en­den Cha­rak­ter, so dass sie auch im Rah­men der Ver­mitt­lungs­of­fen­si­ve hilf­reiche Ins­tru­men­te wa­ren, um jun­ge Men­schen in Ar­beit oder Aus­bil­dung zu ver­mit­teln. Eine Fort­füh­rung über 2024 hin­aus war nicht mög­lich, da neue Ver­gabe­ver­fah­ren not­wen­dig ge­we­sen wä­ren, deren Um­set­zung un­ter den ge­ge­ben­en fi­nanz­iel­len und plan­er­ischen Un­sich­er­hei­ten nicht reali­sier­bar war.

Gezielter Ein­satz der Regel­instrumente

Für arbeitsmarkt­näh­ere Ju­gend­liche setz­ten wir er­folg­reich auf die Re­gel­ins­tru­men­te „Assis­tierte Aus­bil­dungs­för­de­rung“ und „Be­rufs­aus­bil­dung in außer­be­trieb­lichen Ein­rich­tung­en“ kurz BaE. Ins­ge­samt stan­den 71 bzw. 20 Plät­ze zur Ver­fü­gung, von de­nen im Jah­res­durch­schnitt 72 jun­ge Men­schen pro­fi­tie­ren konn­ten. Die­se Ins­tru­men­te blei­ben es­sen­ziell, um Ju­gend­lichen mit schwie­ri­gen Start­be­din­gung­en ei­nen Zu­gang zum Aus­bil­dungs­markt zu er­mög­lich­en.

Alternative We­ge durch Landes­programme

Mangels finanzieller Spiel­räu­me konn­ten wir in 2024 kei­ne neu­en Maß­nah­men aus­schrei­ben, nutz­ten je­doch ge­zielt Lan­des­pro­gram­me wie „Aus­bil­dungs­we­ge NRW“ und „Über­gangs­lot­sen“, um jun­ge Men­sch­en beim Über­gang in Aus­bil­dung zu un­ter­stüt­zen. Ins­be­son­de­re "Aus­bil­dungs­we­ge NRW" er­wies sich als er­folg­reich­es Pro­gramm und er­reich­te ei­ne ho­he Ver­mit­tlungs­quote.

Insgesamt konnten wir die Zahl der er­werbs­tä­ti­gen er­werbs­fähig­en Leis­tungs­be­rech­tigten, die ei­ne Aus­bil­dung ab­sol­vie­ren, im Ver­gleich zum Vor­jahr um 30,3 Pro­zent (Da­ten­stand Ok­to­ber 2024) deut­lich er­hö­hen.

Vernetzte Aktivi­täten und ge­zielte Akti­vierung

Ergänzend zu unseren Maß­nah­men re­ali­sier­ten wir ge­mein­sam mit un­se­ren kom­mun­alen Netz­werk­part­nern ver­schie­de­ne Begeg­nungs­räu­me:

Zu Jahresbeginn organi­sier­ten wir ge­mein­sam mit Bil­dungs­trä­gern und dem Ju­gend­mi­gra­tions­dienst den „Markt der Mög­lich­keit­en“ für jun­ge Bür­ger­geld­be­zie­hen­de mit Mi­gra­tions­hin­ter­grund. Ziel war es, pass­ge­naue An­ge­bo­te der be­ruf­lich­en Orien­tie­rung und Vor­be­rei­tung zu­gäng­lich zu mach­en. Die Re­so­nanz war durch­weg posi­t­iv. Ins­ge­samt wur­den 34 Ak­ti­vie­rungs- und Ver­mitt­lungs­gut­schei­ne ver­ge­ben – ein wich­ti­ger Schlüs­sel zur Teil­ha­be am Ar­beits­markt.

Bereits ab dem 15. Le­bens­jahr füh­ren wir im job­cen­ter Kreis Stein­furt so­ge­nann­te Schü­ler­ge­sprä­che mit Bür­ger­geld­be­zie­hen­den. In Rhei­ne wur­de die­ses For­mat erst­mals als Grup­pen­ver­an­stal­tung un­ter dem Mot­to „Auf dem Weg zum Wunsch­be­ruf!“ um­ge­setzt – in Ko­op­era­tion mit der Kreis­hand­werk­er­schaft Stein­furt Wa­ren­dorf. Die Ver­an­stal­tung ver­mit­tel­te Ju­gend­lich­en die Be­deu­tung ei­ner Aus­bil­dung und gab Ein­blick in die Viel­falt mög­lich­er Aus­bil­dungs­be­rufe.

Darüber hinaus bo­ten wir ge­mein­sam mit der IHK Nord­west­fa­len und der Kreis­hand­werk­er­schaft Stein­furt Wa­ren­dorf meh­re­re ge­ziel­te Aus­bil­dungs­be­ra­tung­en an. In in­di­vi­du­el­len 30-mi­nü­ti­gen Be­ra­tungs­ter­mi­nen konn­ten die Ju­gend­lich­en ih­re Wün­sche äußern und ge­mein­sam mit den Be­ra­tern kon­kre­te Stra­te­gien für den Ein­stieg in die Aus­bil­dung ent­wick­eln.



Chancen schaf­fen für arbeits­markt­ferne Menschen

Nicht alle Menschen haben die gleichen Start­chan­cen auf dem Ar­beits­markt. Fehl­en­de Qua­li­fi­ka­tion­en, man­geln­de Sprach­kennt­nis­se, ge­sund­heit­liche Ein­schränk­ung­en oder psy­chi­sche Be­las­tung­en er­schwe­ren vie­len Bür­ger­geld­be­zie­hen­den den Zu­gang zu re­gu­lä­rer Be­schäf­ti­gung. Als job­cen­ter Kreis Stein­furt set­zen wir ge­zielt auf be­währ­te und nie­drig­schwel­lige För­der­ins­tru­men­te, um die­sen Men­schen ei­nen schritt­wei­sen und nach­hal­ti­gen Weg in Ar­beit zu er­öff­nen.

Arbeits­gelegen­heiten: Er­probte Brücke in den Arbeits­markt

Ein zentrales Instrument ist die För­de­rung so­ge­nann­ter Ar­beits­ge­le­gen­heiten (AGH). Die­se ge­setz­lich ge­re­gel­ten, zu­sätz­lich und wett­be­werbs­neu­tral aus­ge­stal­te­ten Tä­tig­keit­en er­mög­lich­en ei­nen struk­tu­rier­ten Wie­der­ein­stieg in den Ar­beits­all­tag. Die Teil­neh­men­den üben grund­le­gen­de Arbeits­tu­gen­den wie Pünkt­lich­keit, Ver­läss­lich­keit und Team­fähig­keit – ent­schei­den­de Vor­aus­setz­ung­en für eine spä­tere In­te­gra­tion in Aus­bil­dung oder Er­werbs­ar­beit.

Im Jahr 2024 nah­men durch­schnitt­lich 350 Per­so­nen an die­sen Ar­beits­ge­le­gen­hei­ten teil. Für ih­ren Ein­satz er­hiel­ten sie eine Mehr­auf­wands­ent­schä­di­gung, die nicht auf das Bür­ger­geld ange­rech­net wur­de. Die po­si­ti­ven Ef­fek­te auf Teil­ha­be und Selbst­wirk­sam­keit sind viel­fach be­legt.

Pflegeberufe im Blick: Neue Arbeits­gelegen­heiten für mehr Teil­habe und Fach­kräfte­gewinnung

Im Jahr 2024 haben wir un­ser An­ge­bot an Ar­beits­ge­le­gen­hei­ten ge­zielt er­wei­tert: Er­gän­zend zu den be­ste­hen­den Maß­nah­men wur­den erst­mals ar­beits­markt­po­li­tische Ein­stiegs­for­ma­te mit kla­rem Be­zug zur Pfle­ge­bran­che ent­wick­elt. Seit Herbst 2024 ste­hen da­für 15 Plät­ze bei drei Trä­gern im ge­sam­ten Kreis­ge­biet zur Ver­fü­gung.

Die Konzeption die­ser spe­ziel­len Ar­beits­ge­le­gen­hei­ten ent­stand aus dem Dia­log in un­se­ren Be­geg­nungs­räu­men – ei­nem For­mat, das den di­rek­ten Aus­tausch mit Trä­gern, Fach­stel­len und Ziel­grup­pen er­mög­licht. Ziel die­ser In­itia­ti­ve ist es, arbeits­markt­ferne Bür­ger­geld­be­zie­hen­de früh­zei­tig für Be­ru­fe im Pfle­ge- und Be­treuungs­be­reich zu in­te­res­sie­ren, ih­nen be­ruf­liche Pers­pek­ti­ven auf­zu­zei­gen und ei­nen ers­ten nie­der­schwel­li­gen Zu­gang zu die­sem sys­tem­re­le­van­ten Tä­tig­keits­feld zu schaf­fen.

Damit reagieren wir nicht nur auf in­di­vi­duel­le För­der­be­dar­fe, son­dern leis­ten zu­gleich ei­nen Bei­trag zur Fach­kräf­te­sich­erung in ei­nem be­son­ders an­ge­spann­ten Be­rufs­feld.

Stabilisierung durch Coaching: Wenn klas­sische An­ge­bote nicht mehr grei­fen

Manche Menschen sind so stark be­las­tet, dass klas­sische För­der­maß­nah­men nicht grei­fen. In die­sen Fäl­len müs­sen an­de­re We­ge be­schrit­ten wer­den. Mit dem auf­such­en­den und nie­drig­schwel­li­gen An­ge­bot „Mobi­les Coaching“ ist uns dies 2024 ge­lun­gen.

80 Plätze standen zur Ver­fü­gung, die Nach­fra­ge war hoch. Ziel­grup­pe wa­ren Bür­ger­geld­be­zie­hen­de mit kom­plex­en Pro­blem­la­gen wie psych­ischen Er­krank­ungen, Sucht­the­ma­ti­ken, Über­schul­dung oder in­sta­bi­len Fami­li­en­si­tua­tion­en. Das Coaching fand in der Le­bens­welt der Men­schen statt und er­mög­lich­te erst­mals ei­ne tief­grei­fen­de Ana­lyse der in­di­vi­du­el­len In­te­gra­tions­hemm­nis­se – und vor al­lem die Ent­wick­lung re­alis­tisch um­setz­ba­rer Lö­sungs­stra­te­gien.

Durch die intensive und be­zie­hungs­orien­tier­te Be­treu­ung konn­ten vie­le Teil­neh­men­de nach­hal­tig sta­bi­li­siert und an be­steh­en­de Un­ter­stüt­zungs­an­ge­bo­te her­an­ge­führt wer­den. Lei­der war ei­ne Fort­füh­rung ab 2025 nicht mög­lich – aus fi­nan­ziel­len Grün­den und in­fol­ge der stra­te­gisch­en Aus­rich­tung der Job­cen­ter in Fol­ge des Job­tur­bos bzw. der Ver­mitt­lungs­of­fe­nsi­ve.

Künftig werden diese Men­sch­en vor­rang­ig an kom­mu­na­le Fach­stel­len wie den so­zial­psy­chia­trisch­en Dienst, die Schuld­ner- und Sucht­be­ra­tung oder Fa­mi­lien­hil­fen ver­wie­sen. Ei­ne di­rek­te In­te­gra­tion über uns ist da­mit je­doch deut­lich er­schwert.

Coaching für arbeits­markt­nahe Perso­nen: Stabili­sierung mit System

Ergänzend zu den auf­such­en­den For­ma­ten bie­ten wir zwei stan­dar­di­sier­te Coaching-An­ge­bo­te für ar­beits­markt­na­he Kun­din­nen und Kun­den an:

Beschäftigungs­vor­be­rei­ten­des Coaching: Im Rah­men un­ser­er in­tern­en Maß­nah­me job­aktiv be­glei­ten wir Men­sch­en auf dem Weg zur Ar­beits­auf­nah­me. Sie reicht von der Un­ter­stüt­zung bei Be­wer­bungs­un­ter­la­gen, über die Er­ar­bei­tung ei­ner Be­wer­bungs­stra­te­gie bis hin zum Vor­stel­lungs­ge­sprächs­trai­ning. Gleich­zei­tig ste­hen für ei­ni­ge Kun­din­nen und Kun­den aber auch un­ter­stüt­zen­de Maß­nah­men zur Orien­tie­rung auf dem Ar­beits­markt im Fo­kus.

Beschäftigungs­beglei­tendes Coaching: Dieses Angebot rich­tet sich an Per­son­en, die be­reits in Be­schäf­ti­gung ste­hen oder ei­ne sol­che un­mit­tel­bar auf­neh­men. Die In­hal­te wer­den in­di­vi­duell zu­ge­schnit­ten – von Ver­hal­tens­trai­nings über Alltags­orga­ni­sa­tion bis zur Stär­kung von Schlüs­sel­kom­pe­ten­zen. Ziel ist es, Be­schäf­ti­gung zu si­ch­ern und Rück­fäl­le in den Leis­tungs­be­zug zu ver­hin­dern.



Teilhabe am Arbeitsmarkt

Würde durch Arbeit – Chan­cen für lang­zeit­arbeits­lose Menschen stärken

Menschen, die schon sehr lan­ge ar­beits­los sind, sol­len wie­der eine Pers­pek­ti­ve auf dem Ar­beits­markt er­hal­ten, in­dem ihre Be­schäf­tigungs­fäh­ig­keit durch in­ten­si­ve Be­treu­ung, in­di­vi­duel­le Be­ra­tung und wirk­sa­me För­de­rung ver­bes­sert wird. Mit dem Teil­ha­be­chan­cen­ge­setz ste­hen da­für zwei För­der­maß­nah­men die „Ein­glie­de­rung von Lang­zeit­ar­beits­lo­sen“ und die „Teil­ha­be am Ar­beits­markt“ zur Ver­fü­gung. Bei­de er­öff­nen Pers­pek­ti­ven für Men­schen, die ohne Un­ter­stüt­zung ab­seh­bar kei­ne re­alis­tische Chan­ce auf einen re­gu­lä­ren Ar­beits­platz ha­ben. Da­bei ist, ar­bei­ten zu ge­hen und für sich selbst sor­gen zu könn­en ei­ne Fra­ge der Wür­de und der so­zia­len Teil­habe.

Die Förderungen betref­fen Lang­zeit­leis­tungs­be­zie­hen­de – al­ler­dings mit un­ter­schied­lich­en Aus­prä­gung­en. Von der För­der­ung „Teil­ha­be am Ar­beits­markt“ pro­fi­tie­ren Men­schen, die über 25 Jahre alt sind, min­des­tens sechs Jah­re in den letz­ten sie­ben Jah­ren Bür­ger­geld be­zo­gen ha­ben und in die­ser Zeit nicht oder nur kurz­zei­tig be­schäf­tigt wa­ren. Die zwei­te För­de­rung "Ein­glie­de­rung von Lang­zeit­ar­beits­lo­sen" rich­tet sich an Per­so­nen, die seit min­des­tens zwei Jah­ren ar­beits­los sind.

Beide Instrumente be­in­hal­ten ei­ne öf­fent­lich ge­för­der­te Be­schäf­ti­gung und be­glei­tend ein ganz­heit­lich­es Coaching zur Un­ter­stütz­ung beim Ein­stieg ins Be­rufs­le­ben, bei Pro­ble­men am neu­en Ar­beits­platz oder bei Schwie­rig­kei­ten mit der Or­ga­ni­sa­tion des All­tags.

Bei „Teilhabe am Arbeits­markt“ läuft die Un­ter­stüt­zung über ma­xi­mal fünf Jah­re und ge­währt Ar­beit­ge­bern in den ers­ten bei­den Jah­ren ei­nen Zu­schuss von 100 Pro­zent des ge­setz­lich­en Min­dest­lohns oder des Ta­rif­lohns. In je­dem wei­te­ren Jahr ver­ring­ert sich der Zu­schuss um 10 Pro­zent­punk­te. Außer­dem kön­nen Qua­li­fi­zie­rung­en und Prak­ti­ka bei an­de­ren Ar­beit­ge­bern ge­för­dert wer­den. Für Ar­beit­ge­ber ist da­mit die Chan­ce ver­bun­den, sich auch ar­beits­markt­fer­ne­ren Per­so­nen­grup­pen zu öff­nen – an­ge­sichts des ek­la­tan­ten Fach­kräf­te­man­gels ei­ne von den Be­trie­ben noch viel zu sel­ten ge­nutz­te Op­tion.

Im Kreis Steinfurt profi­tier­ten jah­res­durch­schnitt­lich 74 Per­so­nen von der För­de­rung „Teil­ha­be am Ar­beits­markt“. Das wa­ren 22 Men­schen oder gut 23 Pro­zent we­ni­ger als in 2023.

Bei der „Einglied­er­ung von Lang­zeit­ar­beits­lo­sen“ er­hal­ten Ar­beit­ge­ber einen Zu­schuss zu den Lohn­kos­ten für zwei Jah­re. Im ers­ten Jahr des für min­des­tens zwei Jah­re be­ste­hen­den Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses be­trägt die För­de­rung 75 Pro­zent des re­gel­mäß­ig ge­zahl­ten Lohns und im zwei­ten Jahr 50 Pro­zent. Da­rüber hin­aus kön­nen die so ge­för­der­ten Be­schäf­tig­ten bei Vor­lie­gen der wei­te­ren För­der­vor­aus­set­zung­en für Wei­ter­bil­dung­en im ge­sam­ten För­der­zeit­raum Qua­li­fi­zie­rungs- und Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men nach den all­ge­mei­nen Re­ge­lungen des SGB II oder SGB III in An­spruch neh­men.

Bei dieser Maß­nah­me be­trug der jah­res­durch­schnitt­liche Be­stand der Teil­nehm­en­den im Kreis Stein­furt 29 Per­so­nen. Das wa­ren gut ein Vier­tel we­ni­ger als im Vor­jahr.

Der Rückgang die­ser För­de­rung­en er­klärt sich un­ter an­de­rem mit der be­reits er­wähn­ten Haus­halts­sper­re En­de 2023, in de­ren Zu­ge die Be­set­zung die­ser För­der­maß­nah­men aus­drück­lich un­ter­sagt war. Wir wis­sen, dass sich das Teil­ha­be­chan­cen­ge­setz deut­lich po­si­tiv auf die Le­bens­zu­frie­den­heit aus­wirkt. Den­noch ließ uns die Haus­halts­si­tua­tion in 2024 we­nig Spiel­raum für die­se teu­ren und lang­fris­ti­gen mit­tel­bin­den­den Maß­nah­men.



Inklusion am Arbeits­markt stärken – Poten­ziale von Menschen mit Be­hin­derung nutzen

Menschen mit Behin­derung sind ei­ne große Be­reich­er­ung – auch am Ar­beits­platz. Un­ter­neh­men, die ein in­klu­si­ves Arbeits­um­feld er­mög­lich­en, för­dern da­mit nicht nur aus­ge­wähl­te Men­sch­en, son­dern al­le Mit­ar­bei­ten­den, un­se­re Ge­sell­schaft und nicht zu­letzt ih­ren ei­gen­en Un­ter­neh­mens­er­folg.

Trotzdem sind Menschen mit Be­hin­de­rung auf dem all­ge­mei­nen Ar­beits­markt noch im­mer un­ter­re­prä­sen­tiert. Vie­le Un­ter­neh­men ver­zich­ten auf ihre Be­schäf­ti­gung und zah­len statt­des­sen die ge­setz­lich vor­ge­se­he­ne Aus­gleichs­ab­ga­be. Die Fol­ge: Men­schen mit Be­hin­de­rung sind über­durch­schnitt­lich häu­fig ar­beits­los – oft trotz gu­ter Qua­li­fi­ka­tion. Die meis­ten von ih­nen (59,1 Pro­zent) bei uns im Kreis Stein­furt sind ar­beits­los in der Grund­sich­er­ung für Ar­beit­such­en­de ge­mel­det.

Um dieser Schief­la­ge wirk­sam zu be­geg­nen, ha­ben wir in 2024 zu­sam­men mit al­len re­gio­na­len Job­cen­tern, den Agen­tu­ren für Ar­beit, den Kreis­hand­werk­er­schaf­ten, der IHK Nord­west­fa­len, der WESt mbh, den Krei­sen, der Land­wirt­schafts­kam­mer, den So­zial­ver­bän­den so­wie Trä­gern im Müns­ter­land die Kam­pa­gne „In­klu­sion Mün­ster­land“ in­iti­iert.

Ziel ist es, In­klu­sion im Ar­beits­le­ben zur Selbst­ver­ständ­lich­keit zu ma­chen und mehr Teil­ha­be für Men­schen mit Be­hin­de­rung am ers­ten Ar­beits­markt zu er­mög­lich­en. Die Kam­pa­gne ver­folgt drei zen­tra­le An­sätze:

  • Sensibilisierung: Vor­ur­tei­le ab­bau­en, Stär­ken sicht­bar ma­chen – der Fo­kus liegt auf den Po­ten­zia­len, nicht auf den Ein­schrän­kung­en.
  • Transparenz: Förder­ins­tru­men­te und An­sprech­per­so­nen wer­den ziel­ge­rich­tet kom­mu­ni­ziert.
  • Vernetzung: Regionale Ak­teu­re bün­deln ihre Kom­pe­ten­zen für eine ef­fek­ti­ve Un­ter­stüt­zung.

Im Jahr 2025 ist im Rahmen der Kam­pa­gne ei­ne re­gio­na­le „Woche der In­klu­sion“ ge­plant, in der ge­zielt Un­ter­neh­men, Po­li­tik und Öf­fent­lich­keit zu­sam­men­ge­bracht wer­den sol­len.

Parallel zur Kam­pa­gne or­ga­ni­sier­ten wir pra­xis­nahe Be­geg­nungs­räu­me für ar­beit­such­en­de Men­schen mit ge­sund­heit­lich­en Ein­schrän­kung­en. Ein Bei­spiel ist der „Be­geg­nungs­raum In­klu­sion“, der An­fang 2024 in Ib­ben­bü­ren statt­fand. Mit rund 60 Teil­neh­men­den und zahl­reich­en Part­nern – da­run­ter die Ein­heit­liche An­sprech­stel­le für Ar­beit­ge­ber (eAA), der LWL, die un­ab­häng­ige Teil­ha­be­be­ra­tung, die Deut­sche Ren­ten­ver­sich­er­ung, der Inte­gra­tions­fach­dienst so­wie fünf en­ga­gier­te Ar­beit­ge­ber – konn­ten wir ge­zielt be­ruf­liche Pers­pek­ti­ven er­öff­nen. Ers­te Ver­mitt­lungs­er­fol­ge zeig­ten sich be­reits im di­rek­ten An­schluss an die Ver­an­stal­tung.

Ein weiteres gelun­ge­nes Bei­spiel ist die Ko­op­era­tion mit dem Uni­ver­sitäts­kli­ni­kum Müns­ter (UKM) im Ge­bäude­man­age­ment. Ge­sucht wur­den Men­schen mit Schwer­be­hin­de­rung für Rei­ni­gungs­tä­tig­kei­ten. Das UKM bot eine drei Mo­na­te dau­ern­de Ein­ar­bei­tung – Er­geb­nis: drei qua­li­fi­zier­te Vor­ge­sprä­che, zwei Vor­stel­lungs­ge­spräche und ein po­si­ti­ves Fa­zit sei­tens des Ar­beit­ge­bers, der ei­ne Fort­set­zung der Zu­sam­men­ar­beit aus­drück­lich be­grüß­te.



Zuwanderung als Chan­ce für den Kreis Stein­furt – In­te­gra­tion ge­lingt

Zuwanderung ist für den Kreis Stein­furt nicht nur ei­ne Re­ali­tät, son­dern auch ei­ne Not­wen­dig­keit. An­ge­sichts des de­mo­gra­fisch­en Wan­dels sich­ert sie den Er­halt von Ar­beits- und Fach­kräf­ten so­wie die Stabi­li­tät re­gio­na­ler In­fra­struk­tu­ren. Oh­ne Zu­zug wür­den uns in vie­len Be­rei­chen zu­neh­mend Men­schen feh­len – in Un­ter­neh­men, in der Pfle­ge, in Dienst­leis­tung und Hand­werk.

Dabei ist klar: Wer neu zu uns kommt, braucht zu­nächst Un­ter­stütz­ung, um in Ar­beit und Ge­sell­schaft an­zu­kom­men. Ak­tu­ell stel­len aus­länd­ische Staats­an­ge­hö­ri­ge gut die Häl­fte der Bür­ger­geld­be­zieh­en­den im Kreis Stein­furt. Be­son­ders im Fo­kus ste­hen da­bei Men­schen mit u­krain­ischer Staats­bür­ger­schaft so­wie Ge­flüch­te­te aus den so­ge­nann­ten nicht-eu­ro­pä­isch­en Asyl­her­kunfts­län­dern (Sy­rien, Af­gha­nis­tan, Iran, Irak, Eri­tre­a, So­ma­lia, Pa­kis­tan und Ni­ge­ria).

Ein Blick auf die Be­zugs­dau­er macht deut­lich: Die meis­ten die­ser Men­schen blei­ben kür­zer im Bür­ger­geld­be­zug als deut­sche Staats­an­ge­hö­rige. Wäh­rend ein Groß­teil der deut­schen Bür­ger­geld­be­zieh­en­den län­ger als drei Jah­re im Leis­tungs­be­zug ver­bleibt, trifft das auf nur 27 Pro­zent der aus­län­disch­en Leis­tungs­be­zieh­enden zu.

Diese Entwicklung zeigt sich auch bei den er­folg­rei­chen In­te­gra­tion­en in Ar­beit: Men­schen mit aus­län­discher Staats­an­gehö­rig­keit mach­en 62,3 Pro­zent al­ler Integra­tion­en aus – ob­wohl sie le­dig­lich 52,3 Pro­zent al­ler Bür­ger­geld­be­zieh­en­den im Kreis Stein­furt stel­len. Da­mit ge­lingt die Ar­beits­markt­in­te­gra­tion über­durch­schnitt­lich gut.

Diese Zahlen sprechen für ei­ne er­folg­rei­che In­te­gra­tions­ar­beit – ins­be­son­de­re im Hin­blick auf Men­schen mit Flucht- und Mi­gra­tions­er­fah­rung. Sie be­nö­ti­gen zu Be­ginn ge­ziel­te Un­ter­stütz­ung, zei­gen aber eine ho­he In­te­gra­tions­dy­na­mik und -be­reit­schaft.

Sprache als Türöffner

Da Sprache der Schlüs­sel zum Er­folg ist, ist der ers­te Bau­stein zur ge­sell­schaft­lich­en Teil­ha­be und In­te­gra­tion der Sprach­er­werb. Wir ar­bei­ten dies­be­züg­lich eng mit ver­schie­de­nen Bil­dungs­trä­gern, dem kom­mu­na­len In­te­gra­tions­zen­trum und dem Bun­des­amt für Mi­gra­tion und Flücht­lin­ge zu­sam­men, da­mit die ge­flüch­te­ten Men­schen von Al­pha­be­ti­sie­rungs­kur­sen und In­te­gra­tions­sprach­kur­sen pro­fi­tie­ren kön­nen.

Bislang folgten wir dem Drei­klang Spra­che – An­er­ken­nung von Bild­ungs­ab­schlüs­sen – In­te­gra­tion in Ar­beit. Die­ses Vor­ge­hen ha­ben wir im Rah­men der Ver­mitt­lungs­of­fen­si­ve da­hin­geh­end mo­di­fi­ziert, dass Sprach­er­werb und Quali­fi­zie­rung „on the job“ statt­fin­den soll­ten. Dem­ent­sprech­end in­for­mie­rte un­sere Ar­beits­ver­mitt­lung re­gel­mäßig in den lau­fen­den In­te­gra­tions­kur­sen über An­schluss­pers­pek­tiven. Im Fo­kus steht seit­dem die Ar­beits­auf­nah­me, ideal­er­wei­se kom­bi­niert mit dem neu­en Sprach­kurs­an­ge­bot des Bun­des­am­tes für Mi­gra­tion und Flücht­linge (BAMF), dem Job-Be­rufs­sprach­kurs (Job-BSK). Eine An­ein­an­der­reih­ung von Sprach­kur­sen ohne Ar­beit soll ver­mie­den wer­den. Aus­nah­men mach­en wir nur bei re­gle­men­tier­ten Be­ruf­en oder bei ei­ner Aus­bil­dungs­auf­nah­me. In die­sen Fäl­len sind die „klass­ischen“ Be­rufs­sprach­kurs­an­ge­bo­te des BAMF wei­ter­hin ver­füg­bar.

Auch Anerkennungs­ver­fah­ren stan­den auf dem Prüf­stand. Die be­ra­ten­den Stel­len sind oft über­las­tet, die War­te­zei­ten dem­ent­sprech­end lang. Da­her streb­ten wir An­er­kenn­ungs­ver­fah­ren nur noch bei re­gle­men­tier­ten Be­ruf­en an. Aber auch in die­sen Fäl­len, in de­nen die Ver­fah­ren noch lau­fen, steht seit 2024 die In­te­gra­tion in Ar­beit an ers­ter Stel­le. Hier kann zu­nächst in ei­ne Hel­fer­tä­tig­keit und noch nicht in den er­lern­ten Be­ruf in­te­griert wer­den.

Zusammenarbeit forciert

Darüber hinaus ha­ben wir un­se­re Netz­werk­ar­beit mit den für Mi­gra­tion zu­stän­di­gen Stel­len wei­ter aus­ge­baut. Wir ha­ben uns en­ger mit den Will­kom­mens­lot­sen der IHK Nord­west­fa­len so­wie der Land­wirt­schafts­kam­mer ver­netzt. Ge­mein­sam mit ih­nen ha­ben wir Be­geg­nungs­räu­me spe­ziell für Ge­flüch­te­te in­iti­iert, bei de­nen wir di­rekt In­te­gra­tions­er­fol­ge er­zie­len konn­ten. Über­haupt bleibt fest­zu­hal­ten, dass Men­schen mit Mi­gra­tions­hin­ter­grund über­durch­schnitt­lich häu­fig an Be­ge­g­nungs­räu­men und Aus­tausch­for­ma­ten mit Ar­beit­ge­bern teil­neh­men. Es zeigt sich hier be­reits ih­re ho­he In­te­gra­tions­be­reit­schaft.

Wir haben die Zu­sam­men­ar­beit mit dem Case-­Man­age­ment des Kom­mu­na­len Inte­gra­tions­zen­trums for­ciert und sind Mit­glied der Ar­beits­grup­pe „Fall­an­alyse zum The­ma Spra­che“. Da­rü­ber hin­aus ha­ben wir in 2024 das Eh­ren­amt als zen­tra­len Netz­werk­part­ner für ge­ling­en­de In­te­gra­tion in den Blick ge­nom­men. Oft­mals be­steh­en durch das Ehren­amt schon gu­te und ver­trau­te Kon­tak­te zur Ziel­grup­pe. Un­ser Plan für 2025: Wir möch­ten uns bes­ser mit dem Eh­ren­amt ver­net­zen und in den Aus­tausch geh­en. Denn un­se­re Er­fah­rung zeigt, eh­ren­amt­lich in der Flücht­lings­hil­fe en­ga­gier­te Bür­ger­in­nen und Bür­ger wis­sen zu wenig über un­se­re Rol­le und über un­se­re ver­schie­den­en Auf­ga­ben­be­rei­che wie bei­spiels­wei­se den Ar­beit­ge­ber­ser­vi­ce oder den Be­reich Ar­beits­ge­le­gen­hei­ten. Durch re­gel­mäß­ige Aus­tausch­tref­fen oder durch ei­nen Fach­tag Eh­ren­amt möch­ten wir die Eh­ren­amt­lich­en in­for­mie­ren und gleich­zei­tig von ihren Er­fah­rung­en pro­fi­tie­ren.

Die Integrationszahlen be­stä­ti­gen un­se­ren ein­ge­schla­gen­en Kurs: Die Quote er­folg­reich­er In­te­gra­tion­en un­ter ukrain­ischen Bür­ger­geld­be­zieh­en­den ist im Ver­gleich zum Vor­jahr von 12,9 Pro­zent auf 22,8 Pro­zent ge­stie­gen. Sie liegt da­mit mehr als 5 Pro­zent­punk­te über der In­te­gra­tions­quote deut­scher Leis­tungs­be­zieh­en­der.

Besonders erfolgreich sind wir bei der In­te­gra­tion von Men­schen aus den acht Asyl­her­kunfts­län­dern: Ihre In­te­gra­tions­quote lag 2024 bei 32,0 Pro­zent.



Unser Fazit

Die wirtschaftliche Lage hinter­lässt auch im Kreis Stein­furt ih­re Spu­ren. Be­son­ders deut­lich zeigt sich das in einem An­stieg der ar­beits­lo­sen Men­schen ohne oder mit nicht ver­wert­ba­rer Quali­fi­ka­tion. Gleich­zei­tig nimmt der Fach­kräf­te­man­gel wei­ter zu – of­fe­ne Stel­len blei­ben un­be­setzt, weil es an pass­ge­nau quali­fi­zier­ten Ar­beits­kräf­ten fehlt. Der re­gio­na­le Ar­beits­markt steht da­mit vor ei­ner dop­pel­ten Her­aus­for­der­ung: stei­gen­de Ar­beits­lo­sig­keit bei gleich­zei­tig wachs­en­der Per­so­nal­not in vie­len Bran­chen.

Zu­gleich hat der Kreis Stein­furt seit 2022 über­durch­schnitt­lich vie­le Ge­flüch­te­te auf­ge­nom­men, eine große hu­ma­ni­tä­re Leis­tung, die je­doch auch ar­beits­markt­po­li­tisch her­aus­for­dernd ist. Die meis­ten dieser Men­schen lan­den frü­her oder spä­ter, auf­grund feh­len­der Quali­fi­ka­tion oder man­geln­der Sprach­kennt­nisse, im Bür­ger­geld­be­zug. Die Fol­ge: Ein star­ker An­stieg der Ar­beits­los­ig­keit in der Grund­sich­er­ung für Ar­beit­such­en­de, der im Kreis Stein­furt deut­lich hö­her aus­fällt als auf Bun­des- und Landes­ebe­ne.

Darüber hinaus steigt die Zahl der Men­schen oh­ne Schul- und Be­rufs­ab­schluss in der Grund­sich­er­ung für Ar­beit­such­en­de seit Jah­ren kon­ti­nuier­lich. Bil­dungs­ab­brüche, un­kla­re oder feh­len­de Ab­schlüsse und lan­ge Er­werbs­un­ter­brech­ungen er­schwe­ren die nach­hal­tige In­te­gra­tion in Ar­beit er­heb­lich. Ge­ra­de in wirt­schaft­lich her­aus­for­dern­den Zei­ten wird dies spür­bar.

Ver­än­der­te po­li­ti­sche Rah­men­be­ding­ung­en: Fo­kus auf schnel­le Ver­mitt­lung

Diese Entwicklung wird durch die ver­än­der­ten po­li­tisch­en Rah­men­beding­ungen noch ver­stärkt: Seit Ende 2023 steht der ar­beits­markt­po­li­tische Fo­kus wie­der klar auf dem For­dern. Das För­dern, ins­be­son­de­re für Men­schen mit mul­ti­plen Ver­mitt­lungs­hem­mnis­sen, ist in den Hin­ter­grund ge­ra­ten.

Die landes­weit ge­star­te­te Ver­mitt­lungs­of­fen­si­ve NRW folgt dem Ziel, mög­lichst schnell ar­beits­markt­na­he Per­son­en in Be­schäf­ti­gung zu brin­gen. Dies geht je­doch zu­las­ten de­rer, die auf­grund kom­plex­er Pro­blem­la­gen mehr Zeit und Un­ter­stütz­ung be­nö­ti­gen.

Die schwierige haus­halts­poli­tische La­ge auf Bun­des­ebe­ne hat im Jahr 2024 mas­si­ve Aus­wir­kung­en auf un­sere Ar­beit ge­habt. Fehl­en­de Plan­ungs­sich­er­heit, haus­halts­recht­liche Res­trik­tio­nen so­wie poli­tische Dis­kus­sion­en über Zu­ständig­keits­ver­la­ge­rung­en zur Bun­des­agen­tur für Ar­beit ha­ben zu er­heb­lich­en Un­sich­er­hei­ten ge­führt. Struk­tur­ver­än­de­rungen im Sys­tem der Job­cen­ter auf­grund des Job­tur­bos bzw. der Ver­mitt­lungs­of­fen­sive er­schwe­ren zu­sätz­lich die lang­fris­ti­ge Ar­beit.

Die Folge: Zahl­reiche Maß­nah­men – ins­be­son­de­re für Men­schen mit mul­ti­plen Hem­mnis­sen – lie­fen aus, ohne dass neue An­ge­bo­te aus­ge­schrie­ben wer­den konn­ten. Ver­läss­liche Ko­op­era­tion­en mit Wei­ter­bil­dungs­trä­gern konn­ten nicht fort­ge­führt wer­den.

Diese negative Ent­wick­lung ha­ben wir zu ei­nem gu­ten Teil durch kons­truk­ti­ve und kre­a­ti­ve Lö­sung­en so­wie eine ver­stärk­te Zu­sam­men­ar­beit mit un­se­ren re­gio­na­len Netz­werk­part­nern auf­fan­gen kön­nen. Unser Er­folgs­ge­heim­nis der Be­ge­gnungs­räu­me ist nicht län­ger ein Ge­heim­tipp, son­dern wird ak­tiv von un­se­ren Part­nern an­ge­fragt und ein­ge­for­dert.

Dennoch können wir trotz großem En­ga­ge­ments un­ser­er Mit­ar­bei­ten­den die Fehl­ent­wick­lung­en, die mit der Neu­aus­rich­tung ver­bun­den sind, nicht kom­plett auf­hal­ten.

Denn unsere Er­fah­rung­en zei­gen: Früh­zei­ti­ge, dif­fe­ren­zier­te und nie­drig­schwel­lige An­ge­bo­te sind ent­schei­dend, um bei­spiels­wei­se jun­ge Men­schen im Bür­ger­geld­be­zug wirk­sam in Aus­bil­dung und Be­schäf­ti­gung zu in­te­grie­ren. Zu­mal mit „Schu­le macht Be­ruf“ ein gu­tes, prä­ven­ti­ves An­ge­bot – trotz nach­ge­wie­sen­er Wirk­sam­keit – an un­zu­reich­en­den fi­nan­ziel­len Rah­men­be­ding­ung­en ge­schei­tert ist.

Es braucht auch flex­ib­le, be­glei­ten­de und in­di­vi­du­el­le Hil­fen, um den am wei­tes­ten vom Ar­beits­markt ent­fern­ten Men­schen ei­ne Pers­pek­ti­ve zu er­öf­fnen.

Die po­si­ti­ven Er­fah­rung­en mit Ar­beits­ge­le­gen­hei­ten und mo­bi­lem Coach­ing be­le­gen, wie wich­tig eine aus­reich­end fi­nan­zier­te, nie­drig­schwel­lige In­fra­struk­tur im Job­cen­ter ist.

Jeder investierte Eu­ro zahlt dop­pelt zu­rück: durch so­zia­le Sta­bi­li­sie­rung und den lang­fris­ti­gen Ab­bau von Hil­fe­be­darf.

Integration gelingt

Die öffentliche De­bat­te über ge­flüch­te­te Men­schen ist viel­fach von Vor­ur­tei­len ge­prägt – etwa dem Vor­wurf, sie wür­den ge­zielt nach Deutschland kom­men, um Bür­ger­geld zu be­zieh­en. Un­se­re Er­fah­rung im Kreis Stein­furt zeigt ein ganz an­de­res Bild: Die Mehr­heit der ge­flüch­te­ten Men­schen bringt ein ho­hes Maß an Ei­gen­in­itia­tive mit und ist stark da­ran in­teres­siert, schnell in Ar­beit zu kom­men. Be­son­ders aus­länd­ische Leis­tungs­be­zieh­ende nut­zen ak­tiv die be­steh­en­den frei­wil­li­gen An­ge­bo­te.

Auch die Zahlen sprech­en ei­ne kla­re Spra­che: Men­schen mit Flucht- oder Mi­gra­tions­hin­ter­grund mach­en ei­nen über­pro­por­tion­al ho­hen An­teil an er­folg­rei­chen In­te­gra­tion­en in Ar­beit aus. Un­se­re Maß­nah­men grei­fen – sie sind wirk­sam, ziel­füh­rend und loh­nen sich nicht nur für die Be­trof­fen­en, son­dern für die ge­sam­te Re­gion.

Für uns steht fest: Ei­ne nach­hal­ti­ge und ge­rech­te Ar­beits­markt­po­li­tik braucht dif­fe­ren­zier­te An­sätze – schnel­le Ver­mitt­lung für ar­beits­markt­na­he Per­so­nen, aber eben­so ge­ziel­te För­de­rung für Men­schen mit kom­plex­em Un­ter­stütz­ungs­be­darf.

Was wir brauchen, sind:

  • verlässliche po­li­tische Rah­men­be­ding­ung­en,
  • Planungssicherheit für lang­fris­ti­ge Maß­nah­men,
  • und eine ar­beits­markt­po­li­tische Ba­lan­ce zwisch­en För­dern und For­dern.

Nur so kann es ge­ling­en, Po­ten­zia­le zu he­ben, Ar­beits­kräf­te zu sich­ern und so­zia­le Teil­ha­be für alle Men­schen im Kreis Stein­furt zu er­mög­lich­en.



Quellenverzeichnis

  1. Integrationen und Verbleib - Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen), Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: Dezember 2024
  2. Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Monats- und Jahreszahlen), Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise, Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: Dezember 2024
  3. Regionalreport über Beschäftigte - Kreise und Agenturen für Arbeit (Quartalszahlen und Zeitreihen), Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: September 2024
  4. Arbeitsmarktreport, Agentur für Arbeit Rheine, Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: Dezember 2024
  5. Arbeitslose und Arbeitslosenquoten - Jobcenter (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen), Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit,Datenstand: Dezember 2024
  6. Langzeitarbeitslosigkeit - Deutschland, Länder, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit, Kreise und Jobcenter (Monats-/Jahreszahlen), Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: Dezember 2024
  7. Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten - Deutschland, Länder, Kreise, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit, Regionen (Jahreszahlen), Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit
  8. "Arbeitsmarktpolitische Instrumente SGB II - Ausgaben und Teilnehmende", Deutschland, Länder, Jobcenter, Berichtsjahr 2024, Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: März 2025
  9. "Übergreifende Statistik zu Personen mit Staatsangehörigkeit aus den Asylherkunftsländern (TOP 8)", Jobcenter in Nordrhein-Westfalen (Gebietsstand März 2025), Zeitreihe, Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: März 2025
  10. "Übergreifende Statistik zu Personen mit Staatsangehörigkeit Ukraine", Jobcenter in Nordrhein-Westfalen (Gebietsstand März 2025), Zeitreihe, Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: März 2025
  11. Eckwerte für Jobcenter, Jobcenter Steinfurt, Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: März 2025
  12. Migrations-Monitor Arbeitsmarkt (Monatszahlen), Kreis Steinfurt, Zeitreihe, Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: März 2025
  13. Zahlen, Daten, Fakten: Strukturdaten und -indikatoren, Agentur für Arbeit Rheine, Ausgewählte Berichtsjahre, Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: Dezember 2024
  14. Verbleibsanalyse von Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Kostenträgerschaft SGB II, Deutschland, Bundesländer, Jobcenter (Gebietsstand: März 2025), Austritte Juli 2023 - Juni 2024, Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: März 2025
  15. Strukturen der Grundsicherung SGB II - Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005), Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: März 2025
  16. Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder - Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise (Monatszahlen),Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: Dezember 2024
  17. Langzeitleistungsbeziehende - Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter (Monatszahlen), Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: Dezember 2024
  18. Verweildauern im SGB II - Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise (Monatszahlen), Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: Dezember
  19. Wohn- und Kostensituation SGB II (Monatszahlen), Deutschland, Dezember 2024, Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: März 2021 - März 2025
  20. Wohn- und Kostensituation SGB II (Monatszahlen), Nordrhein-Westfalen - Land, Dezember 2024, Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: März 2021 - März 2025
  21. Wohn- und Kostensituation SGB II (Monatszahlen), Kreis Steinfurt, Dezember 2024, Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: März 2021 - März 2025
  22. Leistungsminderungen - Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter (Monatszahlen), Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: Dezember 2024
  23. Kennzahlen §48a SGB II, Hrsg.: jobcenter Kreis Steinfurt, Datenstand: Dezember 2024
  24. K4 - Integrationen Langzeitleistungsbeziehende, Hrsg.: jobcenter Kreis Steinfurt, Datenstand: Dezember 2024
  25. K6 - Integrationsquote Frauen und Männer, jobcenter Kreis Steinfurt, Datenstand: Dezember 2024
  26. Vermittlungsoffensive, Monitoring SGB II, Hrsg.: jobcenter Kreis Steinfurt, Datenstand: November 2024