Die anhaltende Schwäche der deutschen Wirtschaft zieht den Arbeitsmarkt zunehmend in Mitleidenschaft. Während die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze deutlich langsamer wächst als in den Vorjahren, nimmt die Arbeitslosigkeit zu.
Unternehmen melden weniger offene Stellen und deren Nachbesetzung fällt aufgrund des zunehmenden Fachkräfte- und Arbeitskräftemangels deutlich schwerer. Diese Situation wird sich aufgrund des Ausscheidens der sogenannten Boomergeneration aus dem Arbeitsleben zukünftig noch verschärfen.
Der Arbeitsmarkt steht also vor vielfältigen Herausforderungen. Genau hier sehen wir große Chancen für unsere Kundinnen und Kunden. Wichtig dabei ist ein Perspektivwechsel: Weg vom Defizitblick!
Eine enge, nachhaltige und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen uns, dem jobcenter Kreis Steinfurt, und der Wirtschaft ist dabei ein gewinnbringender Weg für beide Seiten. Gemeinsam können wir die vielfältigen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt meistern, indem wir unsere Kundinnen und Kunden befähigen ihr volles Potenzial zu entfalten und die Unternehmen sich offen für die Einstellung von Menschen aus dem Bürgergeldbezug zeigen. Daher ist es ein Kernanliegen von uns, den Dialog und die Kooperation mit den hiesigen Unternehmen zu intensivieren, um gemeinsam den regionalen Arbeitsmarkt zukunftssicher zu gestalten.
Unsere Aufgabe wird es sein, die individuellen Stärken unserer Kundinnen und Kunden zu fördern, um Fachkräfte zu gewinnen und den Menschen eine neue berufliche Chance zu eröffnen. Die Herausforderungen des modernen Arbeitsmarktes – von der Digitalisierung bis zum demografischen Wandel – erfordern dabei von uns kreative Lösungsansätze und den gezielten Einsatz von Fördermöglichkeiten.
Selbstverständlich nehmen wir auch jene in den Blick, die schon lange arbeitslos sind. Auch für diese Menschen müssen wir Chancen bieten und neue Wege für ihre Integration in den Arbeitsmarkt schaffen. In einer Gesellschaft, in der soziale Teilhabe für alle möglich sein muss, wollen wir der sozialen Spaltung entschieden entgegenwirken.
Daher setzt unser Arbeitsmarktprogramm 2025 gezielt auf das Aufdecken von Potenzialen, passgenauer Förderung und der engen Kooperation mit den Unternehmen im Kreis Steinfurt. Wir möchten Arbeitgebern die Möglichkeit bieten, mit engagierten und unterstützten Arbeitskräften zusammenzuarbeiten und gleichzeitig Verantwortung für unsere gesellschaftliche Zukunft zu übernehmen. Gemeinsam können wir so den Grundstein für einen starken Arbeitsmarkt legen, in dem wirtschaftlicher Erfolg und soziale Verantwortung Hand in Hand gehen.
Unser besonderer Dank gilt allen Unternehmen, die sich in den letzten Jahren bereits aktiv eingebracht haben. Durch ihre gelebte Offenheit und Flexibilität war eine erfolgreiche Integration und berufliche Weiterentwicklung für Menschen im Bürgergeldbezug möglich. Wir freuen uns ausdrücklich auf weitere erfolgreiche Projekte in 2025.
Ebenso bedanken wir uns herzlich bei allen Mitarbeitenden des Jobcenters. Jeder einzelne von ihnen hat zu unserem unternehmerischen Erfolg beigetragen. Nur dank ihres Engagements konnten wir den bundespolitischen Unwägbarkeiten trotzen und Bürgergeldbeziehenden einen Weg aus dem Leistungsbezug ebnen.
Einführung einer Potenzialanalyse
Die Menschen im Bürgergeld haben Potenzial! Es ist aber häufig nicht unmittelbar zugänglich. Das wird am Beispiel der zugewanderten Bürgergeldbeziehenden deutlich.
Ihre Bildungs- und Ausbildungsstände sind häufig nicht mit in Deutschland erworbenen Bildungs- und Erwerbsbiographien vergleichbar. Ihr großes Plus ist aber die hohe Bereitschaft, schnellstmöglich zu arbeiten, sich gesellschaftlich zu integrieren und eine Zukunft unabhängig von staatlichen Hilfen aufzubauen. Schauen wir also auf die Erwerbsbiographien oder auf die Motivation, schnell eine Arbeit aufzunehmen?
Unser Ansatz in 2025: Nicht was fehlt ist entscheidend, sondern was da ist. Daher konzentrieren wir uns nicht auf die qualifikationsspezifischen Defizite hinsichtlich formaler Berufs- und Bildungsabschlüsse, sondern wir nehmen die vorhandenen arbeitsmarktbezogene Ressourcen und Potenziale in den Fokus.
Hierzu führen wir zum Jahreswechsel eine digitale Potenzialanalyse für erwerbsfähige Leistungsberechtige ein. Sie versetzt uns in die Lage, unabhängig vom deutschen Sprach- und Bildungsstand, von gesundheitlichen Einschränkungen und der bisherigen Erwerbsbiographie kreisweit auf einer einheitlichen Grundlage Ressourcen zu erkennen und so Perspektiven für die betreffende Person zu entwickeln.
Ihr Einsatz ermöglicht uns die individuellen Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten schnell zu erfassen und zügig konkrete Ansatzpunkte für die Arbeitsmarktintegration zu definieren. Die digitale Plattform wird dabei einfach zu bedienen sein.
Die Potenzialanalyse wird nicht nur bei Neuzugängen zum Einsatz kommen, sondern wir werden sie auf alle Personengruppen anwenden. Auch arbeitsmarktferne Kundinnen und Kunden sollen davon profitieren. Diese Personengruppe weist häufig multiple Vermittlungshemmnisse auf wie beispielsweise geringer Bildungsstand, gesundheitliche Probleme oder familiäre Belastungen. Die Potenzialanalyse wird uns helfen, Hemmnisse zu priorisieren. Darauf können wir ableiten, welche Unterstützung sinnvoll und zielführend ist und die entsprechenden Netzwerkpartner hinzuziehen. Denn auch hier gilt: wir wollen sie – im Rahmen der Möglichkeiten – zügig an den Arbeitsmarkt heranführen.
Schulterschluss mit der Wirtschaft
All unsere Bemühungen am Arbeitsmarkt laufen ins Leere ohne die Unterstützung und die Bereitschaft der Wirtschaft mit uns zu kooperieren.
Daher werden wir unseren Arbeitgeberservice in 2025 noch stärker an den Bedarfen der Wirtschaft ausrichten. Klar ist: wir werden regionalen Arbeitgebern Raum geben, unsere Kundinnen und Kunden kennenzulernen und das eigene Unternehmen vorzustellen. Im Idealfall ist so ein direktes Matching in Form einer Arbeitsaufnahme möglich.
Das Jahr 2024 hat gezeigt: Die Wirtschaft in der Region ist bereit und möchte Bürgergeldbeziehenden eine berufliche Chance geben. In vielen unserer Begegnungsformate haben Unternehmen sich aktiv eingebracht.
Darüber hinaus gestalten immer mehr Betriebe Arbeitsplätze so, dass eine Integration gelingen kann, auch wenn die Menschen noch nicht alle gewünschten Fähigkeiten für die Tätigkeit erfüllen. Das Netzwerk „Inklusion Münsterland“ zeigt diese Offenheit eindrücklich: Wir arbeiten hier gemeinsam mit vielen weiteren Akteuren der Wirtschaft zusammen. Die Bereitschaft zur Inklusion von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in unseren Unternehmen vor Ort wird hier deutlich.
Daher planen wir in 2025 den engen Schulterschluss mit der Wirtschaft im Kreis Steinfurt weiter zu intensivieren, um so die Vermittlung unserer Kundinnen und Kunden zu fördern.
Unsere hauseigene Maßnahme jobaktiv
Die Integration in Arbeit ist das handlungsleitende Ziel. Das ist die klare Vorgabe für jobaktiv in 2025. Das bisherige Konzept haben wir demensprechend modifiziert.
Für unsere Kundinnen und Kunden heißt das: ausnahmslos alle erwerbsfähigen Bürgergeldbeziehenden sollen von der jobaktiv Basisdienstleistung profitieren. Diese beinhaltet die gemeinsame Aufbereitung von Bewerbungsunterlagen, damit sie sich optimal am Arbeitsmarkt positionieren können.
Der zweite Baustein der Maßnahme ist das Integrationscoaching, in dem arbeitsmarktnahe Kundinnen und Kunden in Einzel- und Gruppencoaching auf eine Arbeitsaufnahme vorbreitet werden.
In den Einzelsettings arbeiten sie gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden ihre individuellen Stärken heraus und festigen sie. Daneben bieten wir passgenaue Workshops sowie Fokusgruppen an. Das Programm der angebotenen Workshops aktualisieren wir halbjährlich. Die Fokusgruppen werden nach Bedarf kurzfristig installiert und finden über einen längeren Zeitraum statt.
Erhöhung der schulischen und beruflichen Bildung
Weiterbildung und Qualifizierung ist auch in 2025 ein wichtiger Baustein, um Menschen nachhaltig in Arbeit zu bringen. Denn die Zahlen zeigen: je geringqualifizierter die Arbeitskraft desto höher das Risiko von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein. Daher entwickeln wir Strategien, um die Bildungsbereitschaft bei unseren Kundinnen und Kunden zu erhöhen. Dabei orientieren wir uns an den Ressourcen der Menschen.
Wir zeigen in unserer Beratung den konkreten individuellen Nutzen beruflicher und schulischer Bildung auf. Handlungsleitende Fragestellung ist die persönliche und praktische Relevanz für eine gelingende Arbeitsmarktintegration. Sowohl durch die persönliche Beratung der Vermittlungsfachkräfte als auch über unsere Veranstaltungsformate gelingt es uns, eine passgenaue individuelle Bildungsplanung zu entwickeln. Dabei setzen wir auch auf die individuelle Motivation und die Berücksichtigung von kulturellen und sozialen Faktoren. Wir erleichtern die Zugänge zu Bildungsstrukturen, indem wir in Kooperationsverbünden agieren und somit Ressourcen bündeln.
Während wir uns in den letzten Jahren darauf fokussiert haben, durch aufsuchend ausgerichtete Maßnahmen unsere jungen Kundinnen und Kunden zu stabilisieren und zu aktivieren, wird der Fokus künftig noch deutlicher auf die Hinführung auf den nächsten Bildungsschritt liegen. Alle Teilnehmenden müssen je nach ihrer Ausgangslage durch verschiedene Bausteine auf eine Ausbildung vorbereitet werden. Ein wichtiger Bestandteil wird „Praxis erleben“ sein. Nur dadurch erfahren die betroffenen jungen Menschen den Wert und Sinn von Ausbildung und Arbeit. Dies kann zum Beispiel durch begleitete Praktika erreicht werden. Jede Maßnahme muss mit einer Anschlussperspektive versehen sein. Hinzukommt, ein gelingender Übergang in Ausbildung oder Arbeit muss zunehmend begleitet werden.
Hierzu halten wir weiter die gesetzlich verankerten Förderleistungen für die Aufnahme und Durchführung einer Ausbildung vor. Neben der Assistierten Ausbildung und der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung, die durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung angepasst wurden, ist an dieser Stelle die Einstiegsqualifizierung zu benennen. Obwohl dieses Instrument seit Jahren etabliert ist und für junge Menschen einen idealen Einstieg in die betriebliche Ausbildung schafft, ist die Inanspruchnahme rückläufig. Wir beraten sowohl unsere Kundinnen und Kunden als auch Arbeitgeber über die vorhandenen Instrumente und planen gemeinsam den individuell passendsten Weg in die Ausbildung. Auch die im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung neu geschaffenen Instrumente - Mobilitätszuschuss und Berufsorientierungspraktikum –werden von uns entsprechend eingesetzt.
Neue Angebote in der Pflegearbeit
Ende 2024 haben wir eine neue Gruppen-Arbeitsgelegenheit in Pflegeeinrichtungen initiiert. Gemeinsam mit den teilnehmenden Trägereinrichtungen können wir in 2025 rund 20 Plätze anbieten. Unsere Kundinnen und Kunden können dort sechs Monate tätig sein und sich in dieser Zeit einen guten Einblick in den Arbeitsbereich aneignen.
Für die teilnehmenden Träger ist es ein Versuch zur Fach- und Arbeitskräftegewinnung, unseren Kundinnen und Kunden können wir so einen guten Einstieg in das Betätigungsfeld Pflege inklusive individueller Hilfestellung geben.
Zuständigkeitswechsel begleiten
Die Zuständigkeit für die berufliche Weiterbildung liegt ab 2025 in den Händen der Agentur für Arbeit. Um unseren Kundinnen und Kunden diesen Zuständigkeitswechsel so leicht wie möglich zu machen, haben wir niedrigschwellige Wege für den Übergang zur Agentur für Arbeit erarbeitet. Die neu geschaffenen Prozesse werden wir fortlaufend evaluieren, um gegebenenfalls Anpassungen vornehmen zu können.
Menschen mit Migrationshintergrund
Wir sehen den zielgerichteten Spracherwerb und die Anerkennung bereits vorhandener Qualifikationen bei ausländischen Bürgergeldbeziehenden als entscheidend an. Aufgrund des hohen Zugangs von ausländischen Leistungsbeziehenden übersteigt der Bedarf leider regelmäßig die Anzahl der Angebote. Daher werden wir in 2025 prüfen, in welchem Umfang und wie die die Instrumente optimal eingesetzt werden müssen.
Unsere Erfahrungen mit dieser Zielgruppe zeigen deutlich, dass der Besuch eines Integrationskurses wesentlich für eine gelingende Integration in Arbeit ist. Direkt nach Abschluss eines solchen Kurses wollen wir die Menschen sofort und zielgerichtet an eine Erwerbstätigkeit durch Arbeitserprobungen und Eignungsfeststellungen bezogen auf konkrete Berufsfelder heranführen. Hier können wir das spezifische Sprachkursangebot „Job-BSK“ vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ergänzend hinzuziehen. Um diesen berufsbezogenen Sprachkurs am Arbeitsplatz sinnvoll zu nutzen, gehen wir regelmäßig mit unseren regionalen Sprachkursträgern und Arbeitgebervertretungen in den Austausch, um gute und alltagstaugliche Lösungen zu finden.
In bestimmten Fällen, wie beispielsweise in reglementierten Berufen oder bei einer angestrebten Ausbildung, setzen wir weiterhin auf entsprechend weiterführende Sprachkurse.
Hier kooperieren wir mit den Berufsbildenden Schulen und den Ausbildungsbetrieben, um das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderte Sprachförderangebot sinnvoll zu nutzen und die Chance auf einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu erhöhen.
Frauen am Arbeitsmarkt
Frauen und Carearbeit – dieses tradierte Rollenbild ist in unserem Kreis immer noch tragend. Daher bieten wir speziell für diese Zielgruppe der Erziehenden Veranstaltungsformate an, auf denen wir beispielsweise Informationen und praktische Unterstützungsmöglichkeiten für den (Wieder-)Einstieg in Arbeit geben. Im kommenden Jahr planen wir, diese Veranstaltungen an noch mehr Orten als bisher. Außerdem wird es online Veranstaltungen für diese Zielgruppe geben. Dabei arbeiten wir je nach Bedarf mit verschiedenen Netzwerkpartnern wie beispielsweise die Jugendämter, die Agentur für Arbeit oder die Gleichstellungsbeauftragten der Münsterlandkreise in unsere Arbeit ein.
Für gut qualifizierte Frauen mit Zuwanderungsgeschichte intensivieren wir die Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Münster und dem dort angesiedelten Kompetenzzentrum Frau und Beruf Münsterland. Außerdem greifen wir auf das Mentoring für Migrantinnen zurück, um höher qualifizierten, zugewanderten Frauen eine individuelle Begleitung zu ermöglichen.
Bürgergeldbeziehenden mit gesundheitlichen Einschränkungen
Unseren Kundinnen und Kunden mit gesundheitlichen Einschränkungen steht im Kreis Steinfurt ein komplexes Paket an Förder-, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung.
In diesem hochkomplexen Netz an unterschiedlichen Beratungseinrichtungen und Leistungserbringern übernehmen wir für diese Zielgruppe eine Lotsenfunktion. Unsere Aufgabe ist es, ihnen den richtigen Zugang zu den individuell passenden Fachdiensten zu ermöglichen. Immer mit dem Ziel, auch dieser Gruppe eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen.
Besonders wichtig in diesem Orientierungsprozess: fachlich hoch qualifizierte Ansprechpersonen an der Schnittstelle zu den im Rehabilitationsprozess beteiligten Kosten- und Leistungsträgern. Hier haben wir im Zusammenhang mit der Neuordnung der Zuständigkeiten zur Kostenträgerschaft im Rehabilitationsprozesses die Schnittstelle zur Agentur für Arbeit überarbeitet.
Für die Umsetzung unserer Strategien ist die enge Kooperation mit Unternehmen, Bildungs- und Beratungseinrichtungen sowie politischen Entscheidungsträgern notwendig. Diese Vernetzung richtet sich dabei nach den Bedarfen unserer Kundinnen und Kunden.
Bereits beim Schulbesuch ist eine enge rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit wichtig, damit für alle jungen Menschen eine passende Perspektive entwickelt werden kann. Dabei gibt es zahlreiche Angebote für junge Menschen. Diese müssen ständig aufeinander abgestimmt und weiterentwickelt werden. Auch hier wollen wir, mit allen Akteuren gemeinsam passende Angebote für die jungen Menschen auf den Weg bringen. Dabei spielt die praktische Erprobung eine zentrale Rolle. Hier ist die Zusammenarbeit in der Steuerungsgruppe zum Programm KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss) eine wichtige Grundlage.
Natürlich sind wir in den lokalen und regionalen Wirtschaftsforen mit unserem Arbeitgeberservice präsent und bringen uns aktiv in gestaltende Netzwerke wie dem zur „Inklusion Münsterland“ oder der MINT-Ralley#job2go ein. Denn nur gute Kenntnisse von und Verbindungen in die lokale Wirtschaft ermöglichen es uns, zielführende Lösungen für Betriebe und Kundinnen und Kunden zu entwickeln.
Wir engagieren uns auch in 2025 in regionalen Bildungsbündnissen. Wir bringen uns zum Beispiel in die Prozesse zum Quereinstieg in der Kindertagespflege (Modellprojekt QIK) aktiv ein. Gemeinsam mit der Kreisverwaltung und unseren Partnern im Gesundheitswesen erarbeiten wir Strategien zur Gewinnung von neuen Mitarbeitenden in der Pflege. Hier ist die enge Verzahnung als kommunales Jobcenter mit den verschiedenen Ämtern der Kreisverwaltung äußerst hilfreich.
Unsere Arbeit mit zugewanderten Personen stimmen wir in regelmäßigen Austauchformaten mit dem Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung und dem Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Steinfurt ab, um auch hier Doppelstrukturen zu vermeiden und abgestimmte Vorgehensweisen zu gewährleisten.
Wir nutzen überregionale Netzwerke vor allem in enger Zusammenarbeit auf der Münsterlandebene. So haben wir gemeinsam mit den vier anderen Jobcentern im Münsterland, den drei Arbeitsagenturen, der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, der Handwerkskammer Münster, dem Deutschen Gewerkschaftsbund sowie der Regionalagentur Münsterland den Zusammenschluss „Vernetzte Bildungsräume Münsterland“ gegründet. Das Thema berufliche Bildung rückt hier in den Mittelpunkt und dient mit konkreten Projekten und Kampagnen zur Stärkung der Fachkräfteversorgung im Münsterland.
Die Vernetzung mit den Bildungsträgern erfolgt unter anderem durch jährlich stattfindende Trägerdialoge, in denen gemeinsam Handlungserfordernisse für arbeitssuchende Menschen im Kreis Steinfurt und der Wirtschaft beleuchtet werden.
In diesem Jahr konnten wir unsere Integrationsquote – ganz im Sinne der Vermittlungsoffensive NRW – deutlich steigern. Wir wollen diesen positiven Kurs im kommenden Jahr fortsetzen und uns weiterhin auf die frühzeitige und schnelle Integration in Arbeit konzentrieren. Wichtig dabei: Wir schauen auf die vorhandenen Potenziale und Qualifikationen unserer Kundinnen und Kunden und setzen diese gewinnbringend ein. Immer mit dem Ziel, die Arbeitsmarktchancen von Bürgergeldbeziehenden zu erhöhen.
Im Rahmen der Vermittlungsoffensive wurde die Mitwirkungspflicht unserer Kundinnen und Kunden wieder stärker betont. Wir gehen zwar davon aus, dass sie in ihrem Eingliederungsprozess zur Mitwirkung bereit sind. Dennoch werden wir bei fehlender Mitwirkung und Pflichtverletzungen die uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Leistungsminderung in 2025 konsequent umsetzen.
Beschäftigung sichern
Um neue Beschäftigungsverhältnisse unserer Kundinnen und Kunden zu stabilisieren, werden wir ab 2025 speziell geschulte Mitarbeitende als beschäftigungsbegleitende Coaches in den Übergangsprozessen einsetzen. Diese werden den Bürgergeldbeziehenden mit Unterstützungsbedarf zur Seite stehen. Sie begleiten sie und ihre Arbeitgeber bedarfsorientiert in den ersten Wochen und Monaten der Arbeitsaufnahme. Ziel ist es, einen stabilen Übergang aus dem Leistungsbezug in eine dauerhafte Beschäftigung zu gewährleisten.
Arbeitsmarktzugänge klar strukturieren
Wir stärken den Arbeitgeberservice in 2025, indem wir sein Profil als operativen Service im Jobcenter ausbauen. Der Arbeitgeberservice fungiert als zentraler Ansprechpartner der Wirtschaft nach außen und als Kanal zu den Vermittlungsfachkräften sowie Bürgergeldbeziehenden nach innen. So etablieren wir verlässliche und nachvollziehbare Strukturen für die Wirtschaft als unseren wichtigsten Partner. Intern bündeln wir auf diesem Weg Kompetenzen. Im Arbeitgeberservice liegt der Fokus auf arbeitgeber- und arbeitsmarktbezogenen Fragestellungen, in der Vermittlung auf der individuellen Förderung unserer Kundinnen und Kunden zur Arbeitsmarktintegration. So können wir die Kooperation mit den Betrieben im Kreis Steinfurt weiter intensivieren und parallel innovative Projekte zur Integration von Menschen entwickeln, in denen wir ihre Potenziale in den Vordergrund stellen.
Wege aufzeigen
Auch die Integration von arbeitsmarktfernen Kundinnen und Kunden in den Arbeitsmarkt erfordert ein umfassendes und individuelles Maßnahmenpaket, das weit über die klassische Arbeitsvermittlung hinausgeht. Im Rahmen des Bürgergeldes bieten wir ein breites Spektrum an Unterstützungsleistungen an, die auf die spezifischen Bedürfnisse dieser Zielgruppe abgestimmt sind. Durch individuelle Betreuung, Qualifizierung, Gesundheitsförderung, soziale Stabilisierung und gezielte Beschäftigungsförderung können die Barrieren für arbeitsmarktferne Kundinnen und Kunden abgebaut und ihre Chancen auf eine berufliche Eingliederung verbessert werden.
Viele gesundheitlich eingeschränkte Personen wollen wir an Hilfesysteme und weitere zuständige Kostenträger im Bereich der Rehabilitation anbinden. Des Weiteren wollen wir Menschen dabei unterstützen in die, für sie, richtigen Rechtsysteme einzumünden.
Wir nehmen auf diesem Weg eine zentrale Rolle ein, indem es einen guten Übergang für die betroffenen Kundinnen und Kunden gewährleistet und gleichzeitig zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation beiträgt. Etablierte Instrumente wie Arbeitsgelegenheiten oder das Zuverdienstprojekt können hier wichtige Hinweise liefern, wann diese Prozesse angezeigt sind. Die primäre Zielsetzung dieses systematischen Übergangsprozesses besteht darin, eine nahtlose Integration der Anspruchsberechtigten in ein passgenaues Leistungssystem zu ermöglichen.
Durch die lange Unsicherheit bezogen auf das Haushaltsjahr 2024 sind in 2023 keine neuen Vergabemaßnahmen auf den Weg gebracht worden. Vielmehr haben wir durch eine Vielzahl an Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS) unseren Kundinnen und Kunden ein individuell passgenaues Unterstützungsangebot gemacht.
Wir wollen in 2025 die Vorteile der AVGS mit den Vorteilen einer Vergabemaßnahme verknüpfen. Der Grund: Teilnehmende profitieren von der kurzfristigen Verfügbarkeit, dem flexiblen und individuellen Einsatz sowie der passgenauen Unterstützung. Gleichzeitig fallen weniger Kosten an. Wir können langfristiger planen und die Qualität der Förderung besser überprüfen.
Darüber hinaus werden wir kreisweite Bedarfe im Bereich Migration prüfen und eine Vergabemaßnahme konzipieren, um hier insgesamt zu einem wirtschaftlichen Finanzeinsatz zu kommen. Zu berücksichtigen bleibt, dass auch im Jahr 2025 mit kurzfristigen rechtlichen Änderungen zu rechnen ist, für die wir Finanzmittel einplanen müssen.
So werden die ermessenslenkenden Weisungen zu Eingliederungszuschüssen für das Jahr 2025 inhaltlich angepasst, um auch bei anhaltend eingeschränktem Budget eine durchgängige Verlässlichkeit in der Fördersystematik zu gewährleisten. Insbesondere das Steinfurter Modell als spezifisches Förderinstrument bei der Arbeitsaufnahme Erziehender werden wir auch in 2025 unverändert beibehalten.