Diese Website verwendet Funktionen, die Ihr Browser nicht unterstützt. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf eine aktuelle Version.
https://www.jobcenter-kreis-steinfurt.de/de/

Herausgeber:
jobcenter Kreis Steinfurt AöR
Tilman Fuchs – Vorstandsvorsitzender Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
Tel: 02551 69-5005
info@jobcenter-kreis-steinfurt.de
www.jobcenter-kreis-steinfurt.de
Eine 100prozentige Tochtergesellschaft des Kreis Steinfurt

Vorsitzender des Verwaltungsrates:
Dr. Martin Sommer

Verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV
Tilman Fuchs - Vorstandsvorsitzender jobcenter Kreis Steinfurt

Konzept und Redaktion:
Astrid Tönnis
Stabstelle für Zentrale Steuerung
jobcenter Kreis Steinfurt


Bildquellen
stock.adobe.com
freepik.com
rawpixel.com

Medien
2025

Arbeitsmarktprogramm

Potenziale im Fokus

Vorwort

Die anhaltende Schwäche der deutschen Wirtschaft zieht den Arbeitsmarkt zu­neh­mend in Mit­leidenschaft. Während die Zahl der sozial­ver­sich­er­ungs­pflich­ti­gen Arbeits­plätze deutlich lang­samer wächst als in den Vorjahren, nimmt die Arbeitslosigkeit zu.

Unternehmen melden weniger offene Stel­len und deren Nachbesetzung fällt auf­grund des zu­nehmenden Fachkräfte- und Arbeits­kräftemangels deutlich schwerer. Diese Situation wird sich aufgrund des Aus­scheidens der sogenannten Boomer­gene­ra­tion aus dem Arbeitsleben zukünftig noch verschärfen.

Der Arbeitsmarkt steht also vor vielfältigen Herausforderungen. Genau hier sehen wir große Chan­cen für unsere Kundinnen und Kunden. Wichtig dabei ist ein Perspektiv­wechsel: Weg vom Defizitblick!

Die Konzentration auf individuelle Stärken und Potenziale ist der Schlüssel zum Erfolg.

Tilman Fuchs Vorstandsvorsitzender jobcenter Kreis Steinfurt

Eine enge, nachhaltige und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen uns, dem job­cen­ter Kreis Steinfurt, und der Wirtschaft ist dabei ein gewinnbringender Weg für beide Seiten. Ge­meinsam können wir die viel­fäl­tigen Herausforderungen auf dem Arbeits­markt meistern, in­dem wir unsere Kun­din­nen und Kunden befähigen ihr volles Po­ten­zial zu entfalten und die Unternehmen sich offen für die Einstellung von Menschen aus dem Bürgergeldbezug zeigen. Daher ist es ein Kernanliegen von uns, den Dialog und die Kooperation mit den hiesigen Un­ter­nehmen zu intensivieren, um ge­mein­sam den regionalen Arbeitsmarkt zukunfts­sicher zu gestalten.

Unsere Aufgabe wird es sein, die in­di­vi­duel­len Stärken unserer Kundinnen und Kun­den zu för­dern, um Fachkräfte zu gewinnen und den Menschen eine neue berufliche Chan­ce zu eröff­nen. Die Her­aus­for­der­ung­en des modernen Arbeitsmarktes – von der Digitalisierung bis zum demografischen Wan­del – erfordern dabei von uns kreative Lösungsansätze und den geziel­ten Einsatz von Fördermöglichkeiten.

Selbstverständlich nehmen wir auch jene in den Blick, die schon lange arbeitslos sind. Auch für diese Menschen müssen wir Chan­cen bieten und neue Wege für ihre In­te­gra­tion in den Ar­beitsmarkt schaffen. In einer Gesellschaft, in der soziale Teilhabe für alle möglich sein muss, wollen wir der sozialen Spaltung entschieden entgegenwirken.

Damit Arbeitsmarktintegration gelingt, müssen alle beteiligten Akteure Hand in Hand arbeiten. Darauf können wir uns im Kreis Steinfurt verlassen.

Dr. Martin Sommer Landrat Kreis Steinfurt

Daher setzt unser Arbeitsmarktprogramm 2025 gezielt auf das Aufdecken von Po­ten­zialen, pass­genauer Förderung und der en­gen Kooperation mit den Unternehmen im Kreis Steinfurt. Wir möchten Arbeitgebern die Möglichkeit bieten, mit engagierten und unterstützten Arbeits­kräften zu­sam­men­zu­arbeiten und gleichzeitig Verantwortung für unsere gesellschaftliche Zu­kunft zu über­nehmen. Gemeinsam können wir so den Grundstein für einen starken Ar­beits­markt legen, in dem wirtschaftlicher Erfolg und soziale Verantwortung Hand in Hand gehen.

Unser besonderer Dank gilt allen Unter­neh­men, die sich in den letzten Jahren bereits aktiv ein­gebracht haben. Durch ihre ge­leb­te Offenheit und Flexibilität war eine erfolg­reiche Inte­gra­tion und berufliche Wei­ter­ent­wicklung für Menschen im Bürger­geld­bezug möglich. Wir freuen uns ausdrücklich auf weitere erfolgreiche Projekte in 2025.

Ebenso bedanken wir uns herzlich bei allen Mitarbeitenden des Jobcenters. Jeder ein­zel­ne von ihnen hat zu unserem unter­neh­merischen Erfolg beigetragen. Nur dank ih­res En­ga­ge­ments konnten wir den bundes­politischen Unwägbarkeiten trotzen und Bürger­geld­bezieh­en­den einen Weg aus dem Leistungsbezug ebnen.

Dr. Martin Sommer Landrat Kreis Steinfurt

Tilman Fuchs Vorstandsvorsitzender jobcenter Kreis Steinfurt

Thomas Robert Vorstand jobcenter Kreis Steinfurt

Tanja Naumann Arbeitsmarktvorstand jobcenter Kreis Steinfurt

Potenziale identifizieren

Einführung einer Potenzialanalyse

Die Menschen im Bürgergeld haben Poten­zial! Es ist aber häufig nicht unmittelbar zu­gänglich. Das wird am Beispiel der zuge­wan­derten Bürger­geld­bezieh­enden deut­lich.

Ihre Bildungs- und Ausbildungsstände sind häufig nicht mit in Deutschland erwor­ben­en Bildungs- und Erwerbs­bio­grap­hien ver­gleichbar. Ihr großes Plus ist aber die hohe Bereit­schaft, schnellstmöglich zu arbeiten, sich gesellschaftlich zu integrieren und eine Zukunft unabhängig von staatlichen Hil­fen aufzubauen. Schauen wir also auf die Er­werbs­bio­gra­p­hien oder auf die Motivation, schnell eine Arbeit auf­zu­neh­men?

Unser Ansatz in 2025: Nicht was fehlt ist ent­scheidend, son­dern was da ist. Daher kon­zen­trieren wir uns nicht auf die quali­fikationsspezifischen Defizite hinsichtlich formaler Berufs- und Bildungsabschlüsse, sondern wir nehmen die vorhandenen arbeits­marktbezogene Ressourcen und Poten­ziale in den Fokus.

Hierzu führen wir zum Jahreswechsel eine digitale Po­ten­zial­analyse für erwerbsfähige Leistungsberechtige ein. Sie versetzt uns in die Lage, unabhängig vom deutschen Sprach- und Bildungsstand, von gesundheitlichen Ein­schränk­ungen und der bisherigen Erwerbsbiographie kreis­weit auf einer einheitlichen Grundlage Ressourcen zu er­ken­nen und so Perspektiven für die be­tref­fende Person zu ent­wickeln.

Ihr Einsatz ermöglicht uns die individuellen Stärken und Ent­wicklungsmöglichkeiten schnell zu erfassen und zügig konkrete An­satz­punkte für die Arbeitsmarktintegration zu definieren. Die digitale Plattform wird da­bei einfach zu be­dienen sein.

Die Potenzialanalyse wird nicht nur bei Neu­zu­gängen zum Einsatz kommen, sondern wir werden sie auf alle Personen­gruppen anwenden. Auch arbeits­markt­ferne Kundinnen und Kunden sollen davon profitieren. Diese Personengruppe weist häufig multiple Vermittlungshemmnisse auf wie bei­spielsweise geringer Bil­dungs­stand, gesundheitliche Pro­ble­me oder fami­liä­re Belastungen. Die Poten­zial­ana­ly­se wird uns helfen, Hemmnisse zu pri­ori­sie­ren. Darauf können wir ableiten, welche Unter­stützung sinnvoll und zielführend ist und die entsprechenden Netzwerkpartner hin­zuziehen. Denn auch hier gilt: wir wol­len sie – im Rahmen der Mög­lich­keiten – zü­gig an den Arbeitsmarkt heranführen.

Schulterschluss mit der Wirtschaft

All unsere Bemühungen am Arbeitsmarkt laufen ins Leere ohne die Unterstützung und die Bereitschaft der Wirtschaft mit uns zu kooperieren.

Daher werden wir unseren Arbeitgeberservice in 2025 noch stärker an den Bedarfen der Wirtschaft ausrichten. Klar ist: wir werden regionalen Arbeitgebern Raum geben, unsere Kundinnen und Kunden kennenzulernen und das eigene Un­ter­nehmen vorzustellen. Im Idealfall ist so ein direktes Mat­ching in Form einer Arbeitsaufnahme möglich.

Das Jahr 2024 hat gezeigt: Die Wirtschaft in der Region ist be­reit und möchte Bürgergeldbeziehenden eine berufliche Chance geben. In vielen unserer Begegnungsformate haben Unternehmen sich aktiv eingebracht.

Darüber hinaus gestalten immer mehr Betriebe Arbeits­plät­ze so, dass eine Integration gelingen kann, auch wenn die Menschen noch nicht alle gewünschten Fähigkeiten für die Tätigkeit erfüllen. Das Netzwerk „Inklusion Münsterland“ zeigt diese Offenheit eindrücklich: Wir arbeiten hier ge­mein­sam mit vielen weiteren Akteuren der Wirtschaft zusammen. Die Bereitschaft zur Inklusion von Menschen mit gesund­heit­lichen Einschränkungen in unseren Unternehmen vor Ort wird hier deutlich.

Daher planen wir in 2025 den engen Schulterschluss mit der Wirtschaft im Kreis Steinfurt weiter zu intensivieren, um so die Vermittlung unserer Kundinnen und Kunden zu fördern.

Mit Potenzialen Arbeiten

Unsere hauseigene Maßnahme jobaktiv

Die Integration in Arbeit ist das hand­lungs­leitende Ziel. Das ist die klare Vorgabe für job­aktiv in 2025. Das bisherige Konzept ha­ben wir demensprechend modifiziert.

Für unsere Kundinnen und Kunden heißt das: ausnahmslos alle erwerbsfähigen Bür­ger­geld­beziehenden sollen von der job­aktiv Basisdienstleistung profitieren. Diese beinhaltet die gemeinsame Aufbereitung von Bewerbungsunterlagen, damit sie sich op­timal am Arbeitsmarkt positionieren kön­nen.

Der zweite Baustein der Maßnahme ist das Inte­grations­coaching, in dem arbeits­markt­nahe Kundinnen und Kunden in Ein­zel- und Gruppencoaching auf eine Arbeits­aufnahme vorbreitet werden.

In den Einzelsettings arbeiten sie ge­mein­sam mit unseren Mit­ar­bei­tenden ihre in­di­vi­duellen Stärken heraus und festigen sie. Da­neben bieten wir passgenaue Work­shops sowie Fokusgruppen an. Das Pro­gramm der angebotenen Workshops aktu­al­is­ieren wir halb­jährlich. Die Fokus­grup­pen werden nach Bedarf kurzfristig in­stal­liert und finden über einen längeren Zeit­raum statt.



Erhöhung der schulischen und beruflichen Bildung

Weiterbildung und Qualifizierung ist auch in 2025 ein wichtiger Bau­stein, um Men­schen nachhaltig in Arbeit zu bringen. Denn die Zahlen zeigen: je gering­quali­fi­zier­ter die Arbeitskraft desto höher das Ri­siko von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein. Daher entwickeln wir Strategien, um die Bil­dungs­bereit­schaft bei unseren Kun­din­nen und Kunden zu erhöhen. Dabei orien­tie­ren wir uns an den Ressourcen der Menschen.

Wir zeigen in unserer Beratung den kon­kre­ten individuellen Nut­zen beruflicher und schulischer Bildung auf. Handlungsleitende Fragestellung ist die persönliche und praktische Relevanz für eine gelingende Arbeitsmarktintegration. Sowohl durch die persönliche Beratung der Vermittlungsfachkräfte als auch über unsere Ver­an­stal­tungsformate gelingt es uns, eine passgenaue individuelle Bil­dungs­planung zu entwickeln. Dabei setzen wir auch auf die in­di­vi­duelle Motivation und die Berücksichtigung von kulturellen und sozialen Faktoren. Wir erleichtern die Zugänge zu Bil­dungs­struk­turen, indem wir in Kooperationsverbünden agieren und somit Ressourcen bündeln.

Während wir uns in den letzten Jahren da­rauf fokussiert haben, durch aufsuchend ausgerichtete Maßnahmen unsere jungen Kun­dinnen und Kunden zu stabilisieren und zu aktivieren, wird der Fo­kus künftig noch deutlicher auf die Hinführung auf den nächsten Bildungsschritt liegen. Alle Teil­nehmenden müssen je nach ihrer Aus­gangs­lage durch verschiedene Bausteine auf eine Ausbildung vorbereitet werden. Ein wichtiger Bestandteil wird „Praxis erleben“ sein. Nur dadurch erfahren die betroffenen jungen Menschen den Wert und Sinn von Ausbildung und Arbeit. Dies kann zum Beispiel durch begleitete Prak­tika erreicht werden. Jede Maßnahme muss mit einer Anschlussperspektive versehen sein. Hinzukommt, ein ge­ling­ender Übergang in Ausbildung oder Arbeit muss zu­neh­mend begleitet werden.

Hierzu halten wir weiter die gesetzlich ver­an­kerten Förder­leis­tungen für die Auf­nah­me und Durchführung einer Ausbildung vor. Neben der Assistierten Ausbildung und der Berufsausbildung in einer außer­be­trieb­lichen Einrichtung, die durch das Ge­setz zur Stärkung der Aus- und Weiter­bildungs­förderung angepasst wur­den, ist an dieser Stelle die Einstiegsqualifizierung zu benennen. Obwohl dieses Instrument seit Jahren etabliert ist und für junge Men­schen einen idealen Einstieg in die be­trieb­liche Ausbildung schafft, ist die In­an­spruch­nahme rückläufig. Wir beraten so­wohl unsere Kundinnen und Kunden als auch Arbeitgeber über die vor­handenen Instrumente und planen gemeinsam den individuell passendsten Weg in die Aus­bild­ung. Auch die im Rahmen des Ge­setzes zur Stärkung der Aus- und Weiter­bildungs­förderung neu geschaffenen Instrumente - Mobilitätszuschuss und Berufs­orien­tierungs­praktikum –werden von uns ent­sprechend eingesetzt.



Neue Angebote in der Pflegearbeit

Ende 2024 haben wir eine neue Gruppen-Arbeitsgelegenheit in Pfle­geeinrichtungen initiiert. Gemeinsam mit den teil­neh­men­den Trägereinrichtungen können wir in 2025 rund 20 Plätze anbieten. Unsere Kun­din­nen und Kunden können dort sechs Mon­ate tätig sein und sich in dieser Zeit ei­nen guten Einblick in den Arbeits­bereich aneignen.

Für die teilnehmenden Träger ist es ein Versuch zur Fach- und Ar­beits­kräfte­ge­win­nung, unseren Kundinnen und Kunden kön­nen wir so einen guten Einstieg in das Betätigungsfeld Pflege inklusive in­di­vi­du­eller Hilfestellung geben.



Zuständigkeitswechsel begleiten

Die Zuständigkeit für die berufliche Wei­ter­bildung liegt ab 2025 in den Händen der Agen­tur für Arbeit. Um unseren Kundinnen und Kunden diesen Zuständigkeitswechsel so leicht wie möglich zu mach­en, haben wir niedrigschwellige Wege für den Über­gang zur Agentur für Arbeit erarbeitet. Die neu geschaffenen Prozesse wer­den wir fort­laufend evaluieren, um gegebenenfalls An­pas­sung­en vornehmen zu können.



Menschen mit Migrationshintergrund

Wir sehen den zielgerichteten Sprach­er­werb und die Anerkennung bereits vor­han­dener Qualifikationen bei ausländischen Bür­ger­geld­beziehenden als entscheidend an. Aufgrund des hohen Zu­gangs von aus­län­dischen Leistungsbeziehenden über­steigt der Be­darf leider regelmäßig die An­zahl der Angebote. Daher werden wir in 2025 prüfen, in welchem Umfang und wie die die Instrumente op­ti­mal eingesetzt wer­den müssen.

Unsere Erfahrungen mit dieser Zielgruppe zeigen deutlich, dass der Besuch eines Inte­grationskurses wesentlich für eine ge­ling­ende Integration in Arbeit ist. Direkt nach Abschluss eines solchen Kurses wol­len wir die Menschen sofort und ziel­ge­rich­tet an eine Erwerbstätigkeit durch Arbeits­erprobungen und Ei­gnungs­fest­stel­lungen bezogen auf konkrete Berufsfelder heran­führen. Hier kön­nen wir das spezifische Sprach­kursangebot „Job-BSK“ vom Bun­des­amt für Migration und Flüchtlinge ergänzend hinzuziehen. Um diesen berufs­bezogenen Sprachkurs am Arbeitsplatz sinn­voll zu nutzen, gehen wir regelmäßig mit unseren regionalen Sprach­kurs­trägern und Arbeitgebervertretungen in den Aus­tausch, um gute und alltagstaugliche Lös­ungen zu finden.

In bestimmten Fällen, wie beispielsweise in reglementierten Be­ru­fen oder bei einer an­ge­strebten Ausbildung, setzen wir weiter­hin auf entsprechend weiterführende Sprach­kurse.

Hier kooperieren wir mit den Berufs­bil­den­den Schulen und den Aus­bildungs­be­trie­ben, um das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderte Sprach­för­derangebot sinnvoll zu nut­zen und die Chan­ce auf einen erfolgreichen Aus­bil­dungs­abschluss zu erhöhen.



Frauen am Arbeitsmarkt

Frauen und Carearbeit – dieses tradierte Rol­lenbild ist in unserem Kreis immer noch tragend. Daher bieten wir speziell für diese Ziel­gruppe der Erziehenden Ver­an­stal­tungs­formate an, auf de­nen wir bei­spiels­weise Informationen und praktische Unter­stützungs­mög­lich­kei­ten für den (Wieder-)­Einstieg in Arbeit ge­ben. Im kommenden Jahr planen wir, diese Veranstaltungen an noch mehr Orten als bis­her. Außerdem wird es online Ver­an­stal­tungen für diese Ziel­gruppe ge­ben. Dabei ar­beiten wir je nach Bedarf mit ver­schie­den­en Netz­werk­partnern wie bei­spielsweise die Jugend­ämter, die Agentur für Arbeit oder die Gleich­stellungs­be­auf­tragten der Müns­ter­landkreise in unsere Arbeit ein.

Für gut qualifizierte Frauen mit Zu­wan­derungs­geschichte in­ten­si­vieren wir die Zusammenarbeit mit der Hand­werks­kam­mer Müns­ter und dem dort angesiedelten Kompetenzzentrum Frau und Be­ruf Müns­ter­land. Außerdem greifen wir auf das Men­toring für Mi­gran­tinnen zurück, um höher quali­fizierten, zugewanderten Frau­en eine individuelle Begleitung zu ermöglichen.



Bürgergeldbeziehenden mit gesundheitlichen Einschränkungen

Unseren Kundinnen und Kunden mit ge­sund­heit­lichen Ein­schränk­ungen steht im Kreis Steinfurt ein komplexes Paket an För­der-, Aus- und Weiter­bildungs­maß­nah­men zur Verfügung.

In diesem hochkomplexen Netz an unter­schiedlichen Beratungs­einrichtungen und Leistungserbringern übernehmen wir für die­se Zielgruppe eine Lotsenfunktion. Unsere Aufgabe ist es, ihnen den richtigen Zugang zu den individuell passenden Fach­diens­ten zu er­möglichen. Immer mit dem Ziel, auch dieser Gruppe eine nach­hal­tige Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen.

Besonders wichtig in diesem Orien­tierungs­prozess: fachlich hoch qua­li­fizierte Ansprechpersonen an der Schnittstelle zu den im Re­ha­bilitationsprozess beteiligten Kosten- und Leistungsträgern. Hier haben wir im Zusammenhang mit der Neu­ord­nung der Zu­ständig­keiten zur Kosten­trä­ger­schaft im Rehabilitationsprozesses die Schnitt­stelle zur Agentur für Arbeit über­ar­beitet.



Gemeinsam mehr erreichen

Für die Umsetzung unserer Strategien ist die enge Kooperation mit Unternehmen, Bildungs- und Beratungseinrichtungen so­wie poli­tischen Entscheidungsträgern not­wen­dig. Diese Vernetzung richtet sich da­bei nach den Bedarfen unserer Kundinnen und Kunden.

Bereits beim Schulbesuch ist eine enge rechts­kreisübergreifende Zusammenarbeit wichtig, damit für alle jungen Menschen ei­ne pas­sende Perspektive entwickelt wer­den kann. Dabei gibt es zahl­reiche An­ge­bo­te für junge Menschen. Diese müssen stän­dig auf­ein­ander abgestimmt und weiter­ent­wickelt werden. Auch hier wollen wir, mit allen Akteuren gemeinsam passende Angebote für die jungen Menschen auf den Weg bringen. Dabei spielt die praktische Erprobung eine zentrale Rolle. Hier ist die Zusammenarbeit in der Steuerungsgruppe zum Programm KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss) eine wichtige Grundlage.

Natürlich sind wir in den lokalen und re­gi­onalen Wirtschaftsforen mit unserem Ar­beit­geberservice präsent und bringen uns aktiv in gestaltende Netzwerke wie dem zur „Inklusion Münsterland“ oder der MINT-Ralley#job2go ein. Denn nur gute Kenntnisse von und Verbindungen in die lokale Wirt­schaft ermöglichen es uns, zielführende Lösungen für Betriebe und Kundinnen und Kunden zu entwickeln.

Wir engagieren uns auch in 2025 in re­gi­on­alen Bildungs­bünd­nis­sen. Wir bringen uns zum Beispiel in die Prozesse zum Quer­ein­stieg in der Kindertagespflege (Modell­pro­jekt QIK) aktiv ein. Gemeinsam mit der Kreis­verwaltung und unseren Partnern im Gesundheitswesen erarbeiten wir Stra­te­gien zur Gewinnung von neuen Mit­arbei­ten­den in der Pflege. Hier ist die enge Ver­zahnung als kommunales Jobcenter mit den verschiedenen Ämtern der Kreis­ver­wal­tung äußerst hilfreich.

Unsere Arbeit mit zugewanderten Personen stimmen wir in regel­mäßigen Austauchformaten mit dem Amt für Zuwanderung, Auf­ent­halt und Einbürgerung und dem Kommunalen Integrations­zen­trum des Kreises Steinfurt ab, um auch hier Doppelstrukturen zu ver­meiden und abgestimmte Vorgehensweisen zu gewährleisten.

Wir nutzen überregionale Netzwerke vor allem in enger Zu­sam­men­arbeit auf der Münsterlandebene. So haben wir gemeinsam mit den vier anderen Jobcentern im Münsterland, den drei Arbeits­agenturen, der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, der Handwerkskammer Münster, dem Deutschen Gewerk­schafts­bund sowie der Regionalagentur Münsterland den Zusammen­schluss „Vernetzte Bildungsräume Münsterland“ gegründet. Das Thema berufliche Bildung rückt hier in den Mittelpunkt und dient mit konkreten Projekten und Kampagnen zur Stärkung der Fach­kräfteversorgung im Münsterland.

Die Vernetzung mit den Bildungsträgern erfolgt unter anderem durch jährlich stattfindende Trägerdialoge, in denen gemeinsam Handlungserfordernisse für arbeitssuchende Menschen im Kreis Steinfurt und der Wirtschaft beleuchtet werden.



Aufgedeckte Potenziale nutzen

In diesem Jahr konnten wir unsere Integrationsquote – ganz im Sinne der Vermittlungs­offensive NRW – deu­tlich steigern. Wir wollen diesen positiven Kurs im kommenden Jahr fortsetzen und uns weiterhin auf die frühzeitige und schnelle Integration in Arbeit konzentrieren. Wichtig da­bei: Wir schauen auf die vor­han­den­en Potenziale und Qualifi­kationen un­serer Kundinnen und Kunden und setzen diese gewinnbringend ein. Immer mit dem Ziel, die Arbeits­markt­chan­cen von Bürger­geld­be­zieh­en­den zu erhöhen.

Im Rahmen der Vermittlungs­of­fen­sive wurde die Mitwirkungspflicht un­serer Kundin­nen und Kunden wie­der stärker betont. Wir gehen zwar da­von aus, dass sie in ihrem Ein­glie­derungs­prozess zur Mitwirkung bereit sind. Dennoch werden wir bei fehlender Mitwirkung und Pflicht­verletzungen die uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Lei­stungs­minderung in 2025 kon­se­quent umsetzen.



Beschäftigung sichern

Um neue Beschäftigungs­ver­hält­nis­se unserer Kundinnen und Kunden zu stabilisieren, werden wir ab 2025 speziell geschulte Mitarbeitende als beschäftigungsbegleitende Coaches in den Übergangsprozessen ein­set­zen. Diese werden den Bürger­geld­be­zieh­enden mit Unter­stützungs­bedarf zur Seite stehen. Sie be­glei­ten sie und ihre Arbeit­ge­ber bedarfs­orientiert in den ersten Wochen und Monaten der Arbeitsaufnahme. Ziel ist es, einen stabilen Übergang aus dem Leistungsbezug in eine dauer­hafte Beschäftigung zu gewähr­lei­sten.



Arbeitsmarktzugänge klar strukturieren

Wir stärken den Arbeitgeberservice in 2025, indem wir sein Profil als op­erativen Service im Jobcenter aus­bauen. Der Arbeitgeberservice fung­iert als zentraler Ansprechpartner der Wirtschaft nach außen und als Kanal zu den Vermittlungs­fach­kräf­ten sowie Bürger­geldbeziehenden nach innen. So etablieren wir ver­läss­liche und nachvollziehbare Struk­turen für die Wirtschaft als un­seren wichtigsten Partner. Intern bün­deln wir auf diesem Weg Kom­pe­tenzen. Im Arbeitgeberservice liegt der Fokus auf arbeitgeber- und arbeits­marktbezogenen Frage­stel­lungen, in der Vermittlung auf der in­di­vi­du­ellen För­der­ung unserer Kundinnen und Kunden zur Arbeits­marktintegration. So können wir die Kooperation mit den Betrieben im Kreis Steinfurt weiter intensivieren und parallel in­novative Projekte zur Integration von Menschen ent­wick­eln, in denen wir ihre Poten­zia­le in den Vordergrund stellen.



Wege aufzeigen

Auch die Integration von arbeits­markt­fernen Kundinnen und Kunden in den Arbeits­markt erfordert ein um­fassendes und individuelles Maß­nahmenpaket, das weit über die klas­sische Arbeitsvermittlung hin­aus­geht. Im Rahmen des Bürger­geldes bieten wir ein breites Spekt­rum an Unter­stützungs­leis­tungen an, die auf die spezifischen Be­dürf­nisse dieser Zielgruppe abgestimmt sind. Durch individuelle Betreuung, Qualifizierung, Gesund­heits­för­der­ung, soziale Stabilisierung und ge­ziel­te Beschäftigungsförderung kön­nen die Barrieren für arbeits­markt­ferne Kundinnen und Kunden abge­baut und ihre Chancen auf eine be­ruf­liche Eingliederung verbessert wer­den.

Viele gesundheitlich eingeschränkte Personen wollen wir an Hilfesysteme und weitere zuständige Kostenträger im Bereich der Rehabilitation an­bin­den. Des Weiteren wollen wir Men­schen dabei unterstützen in die, für sie, richtigen Rechtsysteme ein­zu­münden.

Wir nehmen auf diesem Weg eine zen­trale Rolle ein, indem es einen guten Übergang für die betroffenen Kun­din­nen und Kunden ge­währ­leistet und gleichzeitig zur Sta­bi­li­sie­rung ihrer Lebenssituation beiträgt. Etablierte Instrumente wie Arbeits­ge­le­genheiten oder das Zu­ver­dienst­projekt können hier wichtige Hin­wei­se liefern, wann diese Prozes­se an­gezeigt sind. Die primäre Ziel­setzung dieses systematischen Über­gangs­prozesses besteht darin, eine nahtlose Integration der An­spruchs­berechtigten in ein pass­genaues Leistungssystem zu er­mög­lichen.



Der Förderrahmen

Budget: Zielgerichtet investieren

Durch die lange Unsicherheit bezogen auf das Haushaltsjahr 2024 sind in 2023 keine neuen Vergabemaßnahmen auf den Weg ge­bracht worden. Vielmehr haben wir durch eine Vielzahl an Ak­ti­vie­rungs- und Ver­mittlungsgutscheinen (AVGS) unseren Kundinnen und Kunden ein individuell passgenaues Unterstützungsangebot gemacht.

Wir wollen in 2025 die Vorteile der AVGS mit den Vorteilen einer Ver­gabemaßnahme verknüpfen. Der Grund: Teilnehmende pro­fi­tieren von der kurzfristigen Verfügbarkeit, dem flexiblen und in­di­viduellen Einsatz so­wie der passgenauen Unterstützung. Gleich­zei­tig fallen weniger Kosten an. Wir können langfristiger planen und die Quali­tät der Förderung besser überprüfen.

Darüber hinaus werden wir kreisweite Be­darfe im Bereich Mi­gra­tion prüfen und eine Vergabemaßnahme konzipieren, um hier ins­ge­samt zu einem wirtschaftlichen Fi­nanz­einsatz zu kommen. Zu berück­sich­tigen bleibt, dass auch im Jahr 2025 mit kurz­fristigen recht­lichen Änderungen zu rech­nen ist, für die wir Finanzmittel ein­pla­nen müssen.

So werden die ermessenslenkenden Weis­ungen zu Ein­glie­derungs­zuschüssen für das Jahr 2025 inhaltlich angepasst, um auch bei anhaltend eingeschränktem Bud­get eine durchgängige Verläss­lich­keit in der Fördersystematik zu gewährleisten. Ins­be­sondere das Stein­furter Modell als spe­zi­fisches Förderinstrument bei der Ar­beits­aufnahme Erziehender werden wir auch in 2025 unverändert beibehalten.

Ich bin damit einverstanden, dass mir Diagramme von Datawrapper angezeigt werden.
Ich bin damit einverstanden, dass mir Diagramme von Datawrapper angezeigt werden.